32001R2335

Verordnung (EG) Nr. 2335/2001 der Kommission vom 30. November 2001 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 391/92 zur Festsetzung der Beihilfen für die Lieferung von Getreide mit Ursprung in der Gemeinschaft an die französischen überseeischen Departements

Amtsblatt Nr. L 315 vom 01/12/2001 S. 0008 - 0009


Verordnung (EG) Nr. 2335/2001 der Kommission

vom 30. November 2001

zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 391/92 zur Festsetzung der Beihilfen für die Lieferung von Getreide mit Ursprung in der Gemeinschaft an die französischen überseeischen Departements

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1452/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 mit Sondermaßnahmen für bestimmte Agrarerzeugnisse zugunsten der französischen überseeischen Departements, zur Änderung der Richtlinie 72/462/EWG und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 525/77 und (EWG) Nr. 3763/91(1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EWG) Nr. 391/92 der Kommission(2), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2127/2001(3), enthält die Beihilfebestimmungen zur Versorgung der französischen überseeischen Departements. Nach den Kurs- und Preisänderungen der Getreideerzeugnisse im europäischen Teil der Gemeinschaft und auf dem Weltmarkt sollte die Beihilfe zur Versorgung der französischen überseeischen Departements erneut festgesetzt werden, und zwar zu den Beträgen, die im Anhang angegeben sind.

(2) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der geänderten Verordnung (EWG) Nr. 391/92 wird durch den Anhang dieser Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2001 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 30. November 2001

Für die Kommission

Franz Fischler

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 198 vom 21.7.2001, S. 11.

(2) ABl. L 43 vom 19.2.1992, S. 23.

(3) ABl. L 286 vom 30.10.2001, S. 20.

ANHANG

zur Verordnung der Kommission vom 30. November 2001 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 391/92 zur Festsetzung der Beihilfen für die Lieferung von Getreide mit Ursprung in der Gemeinschaft an die französischen überseeischen Departements

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