2001/750/EG: Beschluss des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ernennung zweier italienischer Mitglieder und eines italienischen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Amtsblatt Nr. L 281 vom 25/10/2001 S. 0023 - 0023
Beschluss des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ernennung zweier italienischer Mitglieder und eines italienischen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen (2001/750/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 263, gestützt auf den Beschluss des Rates vom 26. Januar 1998(1) zur Ernennung der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses der Regionen, in der Erwägung, dass durch das Ausscheiden von Herrn Valentino CASTELLANI und von Herrn Giuseppe TORCHIO, das dem Rat am 23. August 2001 zur Kenntnis gebracht wurde, zwei Sitze von Mitgliedern des Ausschusses und durch das Ausscheiden von Herrn Antonangelo CASULA, das dem Rat ebenfalls am 23. August 2001 zur Kenntnis gebracht wurde, der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden ist, auf Vorschlag der italienischen Regierung - BESCHLIESST: Einziger Artikel (1) Herr Sergio CHIAMPARINO und Herr Guido RODHIO werden als Nachfolger von Herrn Valentino CASTELLANI bzw. von Herrn Giuseppe TORCHIO für deren verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2002, zu Mitgliedern des Ausschusses der Regionen ernannt. (2) Herr Giuseppe TORCHIO wird als Nachfolger von Herrn Antonangelo CASULA für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2002, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt. Geschehen zu Luxemburg am 8. Oktober 2001. Im Namen des Rates Der Präsident L. Michel (1) ABl. L 28 vom 4.2.1998, S. 19.