32001D0643

2001/643/EG: Beschluss der Kommission vom 30. Juli 2001 zur Annahme von Verpflichtungsangeboten im Zusammenhang mit dem Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Flachpaletten aus Holz mit Ursprung in der Republik Polen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 2390)

Amtsblatt Nr. L 227 vom 23/08/2001 S. 0044 - 0048


Beschluss der Kommission

vom 30. Juli 2001

zur Annahme von Verpflichtungsangeboten im Zusammenhang mit dem Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Flachpaletten aus Holz mit Ursprung in der Republik Polen

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 2390)

(2001/643/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2238/2000(2), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 1,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1023/97 der Kommission vom 6. Juni 1997 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf bestimmte Einfuhren von Flachpaletten aus Holz mit Ursprung in Polen und zur Annahme von Verpflichtungsangeboten bestimmter Hersteller im Zusammenhang mit diesen Einfuhren(3), zuletzt geändert durch die Verordnungen (EG) Nr. 1632/97(4) und (EG) Nr. 1633/97(5), insbesondere auf Artikel 2,

nach Konsultationen im Beratenden Ausschuss,

in Erwägung nachstehender Gründe:

A. VORAUSGEGANGENES VERFAHREN

(1) Die Kommission führte mit der Verordnung (EG) Nr. 1023/97 (nachstehend "vorläufige Verordnung" genannt) vorläufige Antidumpingzölle auf bestimmte Einfuhren von Flachpaletten aus Holz des KN-Codes ex 4415 20 20 mit Ursprung in der Republik Polen ein und nahm Verpflichtungsangebote bestimmter ausführender Hersteller im Zusammenhang mit diesen Einfuhren an. Diese Verpflichtungen betrafen nur einen Palettentyp, die EUR-Palette.

(2) Da bei der Untersuchung mit einer Stichprobe gearbeitet wurde, konnte Anträgen auf Überprüfungen gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 nicht stattgegeben werden. Im Interesse einer Gleichbehandlung neuer Ausführer und der in der ursprünglichen Untersuchung kooperierenden, aber nicht in die Stichprobe einbezogenen Unternehmen wurde die vorläufige Verordnung geändert. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1632/97 können Verpflichtungsangebote neuer polnischer ausführender Hersteller für Ausfuhren von EUR-Paletten angenommen werden, sofern sie die Kriterien jener Verordnung erfuellen.

(3) Mit der Verordnung (EG) Nr. 2334/97(6), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1521/2000(7), führte der Rat einen endgültigen Antidumpingzoll auf bestimmte Einfuhren von Flachpaletten mit Holz mit Ursprung in der Republik Polen ein.

B. ANTRAEGE NEUER AUSFÜHRER

(4) Nach dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 2334/97 beantragten die folgenden fünf weiteren neuen polnischen ausführenden Hersteller, Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1632/97 auf sie anzuwenden, und boten Verpflichtungen für EUR-Paletten an:

- P.P.D.B. "Lesnik" S.C., Krosno,

- "EUROPAL" S.C., Brzeziny,

- P.P.U.H. "CENTROPAL" EKSPORT-IMPORT, Czajkow,

- Energomontaz Polnoc Serwis Sp.zo.o., Swierze Gorne,

- P.P.H. "BOM'S" S-ka zo.o., Suwalki.

Sie legten ferner ausreichende Beweise gemäß Artikel 2 jener Verordnung dafür vor, dass sie tatsächlich neue ausführende Hersteller sind. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1632/97 sollten die Verpflichtungsangebote dieser fünf polnischen ausführenden Hersteller für EUR-Paletten daher angenommen werden.

C. RÜCKNAHME VON VERPFLICHTUNGEN

(5) Die folgenden fünf polnischen ausführenden Hersteller, deren Verpflichtungsangebote die Kommission annahm, haben die Verpflichtungen verletzt, da sie ihrer Berichterstattungspflicht gemäß den Verpflichtungen nicht nachkamen:

- Internationale Paletten Company Sp., Lebork (TARIC-Zusatzcode 8575 ),

- P.P.U.H. "Drewmax" Sp.zo.o., Krakow (TARIC-Zusatzcode 8577 ),

- S.U.T.R. "Rol Trak", Prochowice (TARIC-Zusatzcode 8714 ),

- Sliwka Lucyna, Klodzko (TARIC-Zusatzcode 8445 ) und

- Produkcja - Skup Elementow i Palet, Stanislaw Gorecki, Czajkow (TARIC-Zusatzcode 8483 ).

(6) Ein polnischer Hersteller, MACED Sklad Palet, J. Macionga, Miastko (TARIC-Zusatzcode 8539 ) gab an, die betroffene Ware nicht länger herzustellen.

(7) Daher teilte die Kommission diesen sechs Unternehmen mit, dass sie aus der Liste der Unternehmen, deren Verpflichtungen angenommen wurden, gestrichen werden sollten. Diese Unternehmen erhoben keine Einwände.

D. UNTERNEHMEN, DEREN VERPFLICHTUNGEN ANGENOMMEN WURDEN

(8) Aus Gründen der Klarheit sind alle Unternehmen, für die Verpflichtungen gelten, im Anhang zu diesem Beschluss aufgeführt -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Verpflichtungsangebote von

- P.P.D.B. "Lesnik" S.C., Krosno,

- "EUROPAL" S.C., Brzeziny,

- P.P.U.H. "CENTROPAL" EKSPORT-IMPORT, Czajkow,

- Energomontaz Polnoc Serwis Sp.zo.o., Swierze Gorne und

- P.P.H. "BOM'S" S-ka zo.o., Suwalki

für EUR-Paletten im Zusammenhang mit dem Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Flachpaletten aus Holz mit Ursprung in Polen des KN-Codes ex 4415 20 20 werden angenommen.

Artikel 2

Die Verpflichtungen von

- Internationale Paletten Company Sp., Lebork (TARIC-Zusatzcode 8575 ),

- P.P.U.H. "Drewmax" Sp.zo.o (vormals P.P.H. "Drewnex"), Krakow (TARIC-Zusatzcode 8577 ),

- S.U.T.R. "Rol Trak", Prochowice (TARIC-Zusatzcode 8714 ),

- MACED Sklad Palet, J. Macionga, Miastko (TARIC-Zusatzcode 8539 ),

- Sliwka Lucyna Klodzko (TARIC-Zusatzcode 8445 ) und

- Produkcja - Skup Elementow i Palet, Stanislaw Gorecki, Czajkow (TARIC-Zusatzcode 8483 )

für EUR-Paletten im Zusammenhang mit dem Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Flachpaletten aus Holz mit Ursprung in Polen des KN-Codes ex 4415 20 20 werden aufgehoben.

Artikel 3

Die Artikel 1 und 2 gelten ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

Brüssel, den 30. Juli 2001

Für die Kommission

Pascal Lamy

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 56 vom 6.3.1996, S. 1.

(2) ABl. L 257 vom 11.10.2000, S. 2.

(3) ABl. L 150 vom 7.6.1997, S. 4.

(4) ABl. L 225 vom 15.8.1997, S. 11.

(5) ABl. L 225 vom 15.8.1997, S. 13.

(6) ABl. L 324 vom 27.11.1997, S. 1.

(7) ABl. L 175 vom 14.7.2000, S. 1.

ANHANG

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