2001/442/GASP: Beschluss des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik vom 8. Juni 2001 zur Anwendung des Beschlusses des Rates zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union
Amtsblatt Nr. L 155 vom 12/06/2001 S. 0018 - 0018
Beschluss des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik vom 8. Juni 2001 zur Anwendung des Beschlusses des Rates zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union (2001/442/GASP) DER GENERALSEKRETÄR DES RATES/HOHE VERTRETER FÜR DIE GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK - gestützt auf Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2001/80/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union (ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 7), dem zufolge der Beschluss ab einem vom Generalsekretär/Hohen Vertreter nach Anhörung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees sowie des Militärausschusses festzulegenden Zeitpunkt anwendbar ist, gestützt auf die Stellungnahme des Militärausschusses vom 23. Mai 2001 (Tagung auf der Ebene der Stabschefs), gestützt auf die Stellungnahme des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 29. Mai 2001 - BESCHLIESST: 1. Der Beschluss 2001/80/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärausschusses der Europäischen Union ist ab 11. Juni 2001 anwendbar. 2. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 8. Juni 2001. Javier Solana Generalsekretär/Hoher Vertreter