32001D0334

2001/334/EG: Beschluss des Rates vom 9. April 2001 über den Abschluss der mit der Republik Fidschi-Inseln nach Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens abgehaltenen Konsultationen - Entwurf eines Schreibens an den Präsidenten der Republik Fidschi-Inseln

Amtsblatt Nr. L 120 vom 28/04/2001 S. 0033 - 0035


Beschluss des Rates

vom 9. April 2001

über den Abschluss der mit der Republik Fidschi-Inseln nach Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens abgehaltenen Konsultationen

(2001/334/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou (Benin) unterzeichnete AKP-EG-Partnerschaftsabkommen, das durch den Beschluss Nr. 1/2000 des AKP-EG-Ministerrats bereits vorzeitig angewandt wird,

gestützt auf das Interne Abkommen über Maßnahmen und Verfahren zur Umsetzung des Abkommens über die AKP-EG-Partnerschaft, das durch den Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 18. September 2000 bereits vorläufig angewandt wird, insbesondere auf dessen Artikel 3,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die in Artikel 9 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens aufgeführten wesentlichen Elemente wurden durch die verfassungswidrige Absetzung der demokratisch gewählten Regierung von Fidschi und die Aufhebung der Verfassung von 1997 verletzt.

(2) Konsultationen nach Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens wurden am 19. Oktober 2000 abgehalten. Dabei erläuterte die Regierung von Fidschi ihren Standpunkt und machte bestimmte Zugeständnisse insbesondere im Hinblick auf den Zeitplan für die Verfassungsrevision, die Abhaltung freier und fairer Wahlen bis Ende Juni 2002 und die Strafverfolgung der für den Staatsstreich vom 19. Mai Verantwortlichen.

(3) Die in letzter Zeit zu verzeichnenden positiven Elemente in der politischen Entwicklung Fidschis hin zu einer Rückkehr zu einem demokratischen System, die die vorstehend genannten Zugeständnisse ergänzen, sind ebenfalls in Rechnung zu stellen.

(4) Eine demokratische Regierungsform muss in Fidschi noch vollständig wieder hergestellt werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Konsultationen mit der Republik Fidschi-Inseln nach Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe c) des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens werden hiermit abgeschlossen.

Artikel 2

Die in dem beigefügten Entwurf eines Schreibens aufgeführten Maßnahmen werden hiermit als geeignete Maßnahmen gemäß Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe c) des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens angenommen.

Der Rat hebt diese Maßnahme auf, sobald freie und faire Wahlen stattgefunden haben und in Fidschi eine demokratisch legitimierte Regierung unter Bedingungen eingesetzt wurde, die die Einhaltung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit sicherstellen.

Dieser Beschluss wird innerhalb von sechs Monaten überprüft.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam.

Geschehen zu Luxemburg am 9. April 2001.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. Lindh

Entwurf eines Schreibens an den Präsidenten der Republik Fidschi-Inseln

Brüssel, den ...

S.E. Ratu Josefa ILOILO

Präsident der Republik Fidschi

Government House SUVA / FIDSCHI

Sehr geehrter Herr Präsident,

Die Europäische Union misst den Bestimmungen von Artikel 9 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens größte Bedeutung bei. Als wesentliche Elemente des Partnerschaftsabkommens sind die Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Institutionen und des Rechtsstaates Grundlage unserer Beziehungen.

So hat die Europäische Union den Staatsstreich vom 19. Mai 2000 verurteilt und ihre tiefe Besorgnis über die darauf folgenden politischen Ereignisse in Fidschi zum Ausdruck gebracht. Sie bedauerte die Amtsenthebung des Präsidenten Ratu Sir Kamisese Mara, die Geiselnahme und verfassungswidrige Absetzung der demokratisch gewählten Regierung sowie die Aufhebung der Verfassung von 1997.

Der Rat der Europäischen Union beschloss daher am 4. August 2000, die Regierung von Fidschi um die Abhaltung von Konsultationen zu ersuchen, um die Lage eingehend zu prüfen und die Missstände zu beheben.

Diese Konsultationen fanden am 19. Oktober 2000 in Brüssel statt. Dabei wurden eine Reihe von Kernfragen angesprochen; die Regierung von Fidschi, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Zucker der Übergangsregierung von Fidschi, Herrn Kaliopate Tavola, legte ihren Standpunkt dar und machte eine Reihe von Zusagen hinsichtlich eines Zeitplans für die Verfassungsrevision, die Abhaltung freier demokratischer Wahlen innerhalb von 18 Monaten und die Strafverfolgung der für den Staatsstreich Verantwortlichen.

In der Folge haben die Ereignisse in Fidschi gegenüber dem sich im Oktober 2000 abzeichnenden Szenario einen allgemein positiveren Verlauf genommen.

Die Europäische Union begrüßt das Urteil des Berufungsgerichts vom 1. März 2001, wonach die Verfassung aus dem Jahr 1997 die oberste Rechtsnorm von Fidschi bleibt.

Die Europäische Union begrüßt die Ankündigung, dass vom 25. August bis 1. September 2001 Wahlen nach der Verfassung von 1997 abgehalten werden. Sofern diese Wahlen in freier und fairer Weise stattfinden, dürften sie die Grundlage dafür bilden, dass die Demokratie in Fidschi innerhalb eines fest umrissenen Zeitraums wieder in vollem Umfang hergestellt werden kann.

In Anbetracht dessen hat die Europäische Union beschlossen, die Konsultationen nach Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens abzuschließen. Die Union hat ferner beschlossen, gemäß Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe c) des Abkommens die folgenden geeigneten Maßnahmen zu ergreifen:

- Die Mitteilung über die Mittel aus dem 9. EEF ergeht, sobald freie und faire Wahlen stattgefunden haben und eine demokratisch legitimierte Regierung eingesetzt wurde.

- Die Finanzierung und die Durchführung neuer Programme und Vorhaben im Rahmen der nationalen Richtprogramme, wie sie im 6., 7. und 8. EEF vorgesehen sind, wird fortgesetzt, sobald freie und faire Wahlen stattgefunden haben und eine demokratisch legitimierte Regierung eingesetzt wurde.

Die laufenden Vorhaben werden wie geplant durchgeführt; dabei wird der Grundsatz der Neutralität der Gemeinschaftshilfe in der Zeit vor den Wahlen gebührend berücksichtigt.

Ferner bleiben die Beiträge zu Regionalprojekten, die humanitären Maßnahmen, die Zusammenarbeit im Handel und die handelsbezogenen Präferenzen unberührt, um sicherzustellen, dass die wirtschaftlichen Interessen der Normalbürger Fidschis nicht beeinträchtigt werden.

Die Union ist ferner bereit, Fidschi bei der Rückkehr zur Demokratie zu unterstützen.

Sobald unter Bedingungen, unter denen die Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit gewährleistet ist, freie und faire Wahlen stattgefunden haben und eine demokratisch legitimierte Regierung eingesetzt wurde, werden die oben genannten Maßnahmen eingestellt. Die Union überprüft diese Entscheidung auf jeden Fall innerhalb von sechs Monaten.

Die Europäische Union wird die Entwicklungen in Fidschi weiterhin genau verfolgen, insbesondere hinsichtlich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, des Wahlkampfs, der Bildung einer demokratisch legitimierten Regierung und der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegen Herrn George Speight und seine Mittäter.

Die Europäische Union hebt nochmals hervor, dass sie den Dialog mit Fidschi auf der Grundlage des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens fortsetzen möchte.

Hochachtungsvoll

Für die Kommission

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Für den Rat

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