Gemeinsame Erklärung zu der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den öffentlichen Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43)
Amtsblatt Nr. L 173 vom 27/06/2001 S. 0005 - 0005
Gemeinsame Erklärung zu der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den öffentlichen Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43) 1. Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission vertreten übereinstimmend die Auffassung, dass die Agenturen und ähnliche vom Gesetzgeber geschaffenen Einrichtungen über Vorschriften über den Zugang zu ihren Dokumenten verfügen sollten, die mit den Bestimmungen dieser Verordnung in Einklang stehen. Im Hinblick darauf begrüßen das Europäische Parlament und der Rat die Absicht der Kommission, möglichst bald Änderungen der Rechtsakte zur Errichtung der bestehenden Agenturen und Einrichtungen vorzuschlagen und entsprechende Bestimmungen in künftige Vorschläge betreffend die Schaffung solcher Agenturen und Einrichtungen aufzunehmen. Sie verpflichten sich, die notwendigen Rechtsakte rasch zu verabschieden. 2. Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission fordern die Organe und Einrichtungen, die nicht unter die Bestimmungen von Nummer 1 fallen, auf, interne Regelungen über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten zu beschließen, die den Grundsätzen und Einschränkungen in dieser Verordnung Rechnung tragen.