Verordnung (EG) Nr. 2295/2000 der Kommission vom 16. Oktober 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2921/90 über die Gewährung von Beihilfen für die zur Herstellung von Kasein und Kaseinaten bestimmte Magermilch
Amtsblatt Nr. L 262 vom 17/10/2000 S. 0016 - 0016
Verordnung (EG) Nr. 2295/2000 der Kommission vom 16. Oktober 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2921/90 über die Gewährung von Beihilfen für die zur Herstellung von Kasein und Kaseinaten bestimmte Magermilch DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1670/2000(2), insbesondere auf Artikel 15, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2921/90 der Kommission(3), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1236/2000(4), wurde die Beihilfe festgesetzt, die für zu Kasein oder Kaseinat verarbeitete Magermilch gewährt wird. Angesichts der Entwicklung des einschlägigen Marktes und des Magermilchpulvermarkts sollte diese Beihilfe gekürzt werden. (2) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Milch und Milcherzeugnisse - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 In Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2921/90 wird der Betrag von "5,78 EUR" durch "4,90 EUR" ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 16. Oktober 2000 Für die Kommission Franz Fischler Mitglied der Kommission (1) ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 48. (2) ABl. L 193 vom 29.7.2000, S. 10. (3) ABl. L 279 vom 11.10.1990, S. 22. (4) ABl. L 141 vom 15.6.2000, S. 7.