2000/695/EG: Entscheidung der Kommission vom 31. Oktober 2000 zur Änderung der Entscheidung 2000/551/EG über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Equiden aus bestimmten vom West-Nil-Fieber befallenen Gebieten der Vereinigten Staaten von Amerika (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3161) (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. L 286 vom 11/11/2000 S. 0042 - 0043
Entscheidung der Kommission vom 31. Oktober 2000 zur Änderung der Entscheidung 2000/551/EG über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Equiden aus bestimmten vom West-Nil-Fieber befallenen Gebieten der Vereinigten Staaten von Amerika (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3161) (Text von Bedeutung für den EWR) (2000/695/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 91/496/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren und zur Änderung der Richtlinien 89/662/EWG, 90/425/EWG und 90/675/EWG(1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 96/43/EG(2), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 7, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In bestimmten Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika sind bei Pferden Fälle von West-Nil-Fieber, einer nicht ansteckenden, durch Vektoren übertragenen Viruserkrankung mit klinischen Anzeichen von Enzephalitis, aufgetreten. (2) Die Krankheit könnte eine Gefahr für den Menschen und die Equidenbestände in der Gemeinschaft darstellen. (3) Die Kommission hat daher die Entscheidung 2000/551/EG vom 15. September 2000 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Equiden aus bestimmten vom West-Nil-Fieber befallenen Gebieten der Vereinigten Staaten von Amerika(3) erlassen. (4) Die Entscheidung 2000/551/EG üben Schutzmaßnahmen in Bezug auf Equiden aus den Vereinigten Staaten muss geändert werden, um die Maßnahmen an die herrschende Seuchenlage und die Testanforderungen an die im Ausfuhrland angewandte Technik anzupassen. (5) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Anhang II der Entscheidung 2000/551/EG wird durch den Anhang der vorliegenden Entscheidung ersetzt. Artikel 2 Die Mitgliedstaaten ändern ihre Einfuhrvorschriften bezüglich der Vereinigten Staaten von Amerika, um sie mit dieser Entscheidung in Einklang zu bringen. Sie setzen die Kommission davon in Kenntnis. Artikel 3 Diese Entscheidung gilt bis 30. November 2000. Artikel 4 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 31. Oktober 2000 Für die Kommission David Byrne Mitglied der Kommission (1) ABl. L 268 vom 24.9.1991, S. 56. (2) ABl. L 162 vom 1.7.1996, S. 1. (3) ABl. L 234 vom 16.9.2000, S. 46. ANHANG "ANHANG II >PIC FILE= "L_2000286DE.004303.EPS">"