32000D0518(02)

Beschluß des Rates vom 2. Mai 2000 zur Ernennung der luxemburgischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in den Gruppen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber

Amtsblatt Nr. C 139 vom 18/05/2000 S. 0002 - 0002


Beschluß des Rates

vom 2. Mai 2000

zur Ernennung der luxemburgischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in den Gruppen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber

(2000/C 139/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft(1), insbesondere auf die Artikel 26 und 27,

in der Erwägung, daß der Rat mit Beschluß vom 14. Dezember 1999(2) für die Zeit vom 17. Dezember 1999 bis zum 16. Dezember 2001 die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer mit Ausnahme der Vertreter der luxemburgischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände ernannt hat,

in Anbetracht der Mitteilung der luxemburgischen Regierung -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Zu Mitgliedern und zu stellvertretenden Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer werden für die Zeit vom 2. Mai 2000 bis zum 16. Dezember 2001 ernannt:

1. VERTRETER DER ARBEITNEHMERVERBÄNDE

a) Mitglieder

Herr A. DE MATTEIS

Herr D. GEORGES

b) Stellvertretendes Mitglied

Herr E. DIAS

2. VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE

a) Mitglieder

Herr P. BLEY

Herr M. SAUBER

b) Stellvertretendes Mitglied

Frau CH. BERTRAND-SCHAUL

Artikel 2

Dieser Beschluß wird zur Unterrichtung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 2. Mai 2000.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. Coelho

(1) ABl. L 257 vom 18.10.1968, S. 2.

(2) ABl. C 4 vom 7.1.2000, S. 1.