52000AG0302(04)

Stellungnahme des Rates vom 31. Januar 2000 zum aktualisierten Konvergenzprogramm Griechenlands für 1999-2002

Amtsblatt Nr. C 060 vom 02/03/2000 S. 0004 - 0004


STELLUNGNAHME DES RATES

vom 31. Januar 2000

zum aktualisierten Konvergenzprogramm Griechenlands für 1999-2002

(2000/C 60/04)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses -

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Am 31. Januar 2000 prüfte der Rat das 1999 aktualisierte Konvergenzprogramm Griechenlands für den Zeitraum 1999-2002. Der Rat stellt fest, daß ein zentrales Ziel des aktualisierten Programms von 1999 nach wie vor in der Erfuellung der Konvergenzkriterien besteht, die Griechenland die Teilnahme an der Währungsunion ab Januar 2001 ermöglichen wird. Die in dem Programm skizzierte Haushalts- und Strukturpolitik stimmt mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik von 1999 überein.

Der Rat nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, daß sich die Lage der öffentlichen Finanzen in den letzten Jahren erheblich verbessert hat. Die Entwicklungen des vergangenen Jahres lassen erkennen, daß das in dem Konvergenzprogramm von 1998 festgesetzte Haushaltsziel erreicht worden ist: Das gesamtstaatliche Defizit wird Ende 1999 auf 1,5 % des BIP und damit um 0,6 % niedriger geschätzt, als in dem Programm von 1998 projiziert worden war. Der Schuldenstand wurde um 1,2 Prozentpunkte auf 104,2 % des BIP gesenkt.

Das aktualisierte Programm stützt sich auf makroökonomische Vorausschätzungen, die ein kräftiges, von den Investitionen getragenes Wachstum und mittelfristige Preisstabilität erkennen lassen. In dem aktualisierten Programm von 1999, das sich auf die bisherige Haushaltskonsolidierung und gute BIP-Wachstumsaussichten stützt, wird prognostiziert, daß sich das gesamtstaatliche Defizit im Jahre 2002 in einen Überschuß von 0,2 % des BIP verwandeln wird. Der öffentliche Schuldenstand dürfte der Projektion zufolge im Jahr 2002 auf 98,0 % sinken. Nach Ansicht des Rates bietet die gesamtstaatliche Haushaltsgrundposition zugrundeliegende Haushaltslage im Verlauf des Programms eine angemessene Sicherheitsmarge, so daß das Defizit unter normalen Umständen die Schwelle von 3 % des BIP nicht überschreiten wird. In diesem Sinne entspricht das aktualisierte Konvergenzprogramm den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts.

Bei der Rückführung der Inflation sind im vergangenen Jahr beträchtliche Fortschritte erzielt worden. Der Deflator des privaten Verbrauchs lag geringfügig über dem im Programm von 1998 projizierten Wert, und für 1999 rechnet man nicht mit einer Abweichung von der projizierten durchschnittlichen Preisanstiegsrate von 2,5 %. Allerdings verzögert der Ölpreisanstieg gegenwärtig den Desinflationsprozeß.

Nach Ansicht des Rates muß Griechenland im Rahmen des im Konvergenzprogramm projizierten hohen Wachstums besondere Anstrengungen unternehmen, damit die bei der Rückführung der Inflation erzielten Fortschritte von Dauer sind. Derartige Anstrengungen sind in Anbetracht der Konvergenz der monetären Bedingungen in Griechenland mit denen des Euro-Gebiets und der möglichen Auswirkungen einer solchen Entwicklung auf Nachfrage und Preise um so notwendiger; in diesem Zusammenhang begrüßt der Rat die Aufwertung des Leitkurses der griechischen Drachme vom 17. Januar 2000, die die Behörden bei ihren Bemühungen um eine weitere Verringerung der Inflation unterstützen wird. Der Rat ersucht die griechische Regierung, die ihr zur Verfügung stehenden wirtschaftspolitischen Instrumente einschließlich der Haushalts- und Einkommenspolitik verstärkt zur Bekämpfung der Inflation einzusetzen. Die Lohnabschlüsse im Jahr 2000 sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor und die Zusammenarbeit aller Sozialpartner sind von entscheidender Bedeutung, um Rahmenbedingungen für eine geringe Inflation zu gewährleisten. In der Haushaltspolitik betrachtet der Rat die in dem Programm festgesetzten Haushaltsziele als ein Minimum, und die griechischen Behörden werden ersucht, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die Planvorgaben zu übertreffen. Überdies ist der Rat der Auffassung, daß die griechischen Behörden zu einer weiteren Straffung der Finanzpolitik ab 2001 bereit sein müssen, falls inflationärer Druck entstehen sollte.

Der Rat erkennt an, daß Griechenland in letzter Zeit beträchtliche Fortschritte bei der Einführung von Strukturreformen erzielt hat, insbesondere bezüglich der Funktionsweise des öffentlichen Sektors im weiteren Sinne. Er ersucht die griechische Regierung, diesen Kurs entschlossen weiterzuverfolgen und die Dynamik der Reformen zu verstärken, um die Wettbewerbsbedingungen und das einwandfreie Funktionieren der Arbeits-, Güter- und Kapitalmärkte zu verbessern. Diese Reformen sind sowohl zur Verstärkung des Produktionspotentials der Wirtschaft als auch zur Verringerung inflationärer Spannungen notwendig.

(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.