31999R2631

Verordnung (EG) Nr. 2631/1999 der Kommission vom 13. Dezember 1999 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2508/97 hinsichtlich der Festlegung der den Sektor Milch und Milcherzeugnisse betreffenden Durchführungsbestimmungen für die Regelung gemäß dem Europa-Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Litauen

Amtsblatt Nr. L 321 vom 14/12/1999 S. 0013 - 0014


VERORDNUNG (EG) Nr. 2631/1999 DER KOMMISSION

vom 13. Dezember 1999

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2508/97 hinsichtlich der Festlegung der den Sektor Milch und Milcherzeugnisse betreffenden Durchführungsbestimmungen für die Regelung gemäß dem Europa-Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Litauen

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf den Beschluß 98/677/EG des Rates vom 18. Mai 1998 über den Abschluß des Protokolls zur Anpassung der Handelsaspekte des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Litauen andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union und der Ergebnisse der Agrarverhandlungen der Uruguay-Runde einschließlich der Verbesserung der bestehenden Präferenzregelung(1), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 2508/97 der Kommission(2), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1643/1999(3), werden unter anderem die den Sektor Milch und Milcherzeugnisse betreffenden Durchführungsbestimmungen für die Regelung gemäß dem Europa-Abkommen zwischen der Gemeinschaft und der Republik Litauen festgelegt. Nach Abschluß des Anpassungsprotokolls aufgrund des Beschlusses 98/677/EG, das den KN-Code für Käse aus der Republik Litauen ersetzt, ist es angebracht, den Anhang zu dieser Verordnung ab dem nächsten Zeitraum, in dem die Einfuhrlizenzanträge gestellt werden können, anzupassen.

(2) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Milch und Milcherzeugnisse -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I Teil I (Litauen) der Verordnung (EG) Nr. 2508/97 wird durch den Anhang der vorliegenden Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 13. Dezember 1999

Für die Kommission

Franz FISCHLER

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 321 vom 30.11.1998, S. 1.

(2) ABl. L 345 vom 16.12.1997, S. 31.

(3) ABl. L 195 vom 28.7.1999, S. 5.

ANHANG

"I. Erzeugnisse mit Ursprung in Litauen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>"