31999R1673

Verordnung (EG) Nr. 1673/1999 des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zu dem Interventionspreis für Rohreis für das Wirtschaftsjahr 1999/2000

Amtsblatt Nr. L 199 vom 30/07/1999 S. 0004 - 0004


VERORDNUNG (EG) Nr. 1673/1999 DES RATES

vom 19. Juli 1999

zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zu dem Interventionspreis für Rohreis für das Wirtschaftsjahr 1999/2000

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 3072/95 des Rates vom 22. Dezember 1995 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis(1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,

auf Vorschlag der Kommission(2),

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(3),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses(4),

in der Erwägung, daß es bei der Festsetzung der Höhe der monatlichen Zuschläge angebracht ist, sowohl den Kosten der Reislagerung und ihrer Finanzierung in der Gemeinschaft als auch der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die Reisbestände entsprechend den Bedürfnissen des Marktes abzusetzen -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Für das Wirtschaftsjahr 1999/2000 betragen die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 3072/95 vorgesehenen monatlichen Zuschläge für den Interventionspreis 2 EUR/t.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt ab 1. September 1999.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 19. Juli 1999.

Im Namen des Rates

Der Präsident

K. HEMILÄ

(1) ABl. L 329 vom 30.12.1995, S. 18. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2072/98 (ABl. L 265 vom 30.9.1998, S. 4).

(2) ABl. C 59 vom 1.3.1999, S. 4.

(3) ABl. C 219 vom 30.7.1999.

(4) ABl. C 169 vom 16.6.1999.