1999/664/GASP: Gemeinsame Aktion des Rates vom 11. Oktober 1999 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 96/676/GASP betreffend die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für den Nahost-Friedensprozeß
Amtsblatt Nr. L 264 vom 12/10/1999 S. 0001 - 0001
GEMEINSAME AKTION DES RATES vom 11. Oktober 1999 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 96/676/GASP betreffend die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für den Nahost-Friedensprozeß (1999/664/GASP) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf die Gemeinsame Aktion 96/676/GASP vom 25. November 1996 betreffend die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für den Nahost-Friedensprozeß(1), in der Erwägung, daß die Gemeinsame Aktion 96/676/GASP geändert werden sollte, um es dem Sonderbeauftragten zu ermöglichen, die Rolle der Union im Nahen Osten besser verständlich zu machen - HAT FOLGENDE GEMEINSAME AKTION ANGENOMMEN: Artikel 1 Dem Artikel 2 der Gemeinsamen Aktion 96/676/GASP wird folgender Gedankenstrich angefügt: "- zum besseren Verständnis der Rolle der Europäischen Union unter den für die Meinungsbildung maßgeblichen Personen in der Region beizutragen." Artikel 2 Diese Gemeinsame Aktion wird am Tag ihrer Annahme wirksam. Artikel 3 Diese Gemeinsame Aktion wird im Amtsblatt veröffentlicht. Geschehen zu Luxemburg am 11. Oktober 1999. Im Namen des Rates Der Präsident T. HALONEN (1) ABl. L 315 vom 4.12.1996, S. 1. Geändert durch den Beschluß 98/608/GASP (ABl. L 290 vom 29.10.1998, S. 4).