31999E0414

1999/414/GASP: Gemeinsame Strategie der Europäischen Union vom 4. Juni 1999 für Rußland

Amtsblatt Nr. L 157 vom 24/06/1999 S. 0001 - 0010


GEMEINSAME STRATEGIE DER EUROPÄISCHEN UNION

vom 4. Juni 1999

für Rußland

(1999/414/GASP)

DER EUROPÄISCHE RAT -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 13,

eingedenk dessen, daß das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften, ihren Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten ist -

HAT FOLGENDE GEMEINSAME STRATEGIE ANGENOMMEN:

TEIL I

VORSTELLUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBER DIE KÜNFTIGE GESTALTUNG DER PARTNERSCHAFT MlT RUSSLAND

Ein stabiles, demokratisches und prosperierendes Rußland, das fest in einem geeinten Europa ohne neue Trennungslinien verankert ist, ist essentiell für einen dauerhaften Frieden auf dem Kontinent. Die Fragen, mit denen der gesamte Kontinent konfrontiert ist, lassen sich nur durch immer engere Zusammenarbeit zwischen Rußland und der Europäischen Union lösen. Die Europäische Union begrüßt es, daß Rußland im Geiste der Freundschaft, der Zusammenarbeit, des fairen Interessenausgleichs und getragen von den im gemeinsamen Erbe europäischer Zivilisation verwurzelten verbindenden Werten wieder den ihm zustehenden Platz in der europäischen Familie einnimmt.

Die Europäische Union hat sich klare strategische Ziele gesetzt:

- eine stabile, offene und pluralistische Demokratie in Rußland, die rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet ist und der Untermauerung einer prosperierenden Marktwirtschaft dient, aus der die Menschen in Rußland und in der Europäischen Union gleichermaßen Nutzen ziehen;

- Wahrung der Stabilität in Europa, Förderung der weltweiten Sicherheit und Antwort auf die sich dem Kontinent stellenden gemeinsamen Herausforderungen durch verstärkte Zusammenarbeit mit Rußland.

Die Europäische Union ist nach wie vor fest entschlossen, auf föderaler, regionaler und lokaler Ebene mit Rußland zusammenzuarbeiten, um Rußland beim politischen und wirtschaftlichen Übergang erfolgreich zu unterstützen. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bieten an, ihre verschiedenen Erfahrungen mit dem Aufbau moderner Strukturen in Politik, Wirtschaft, Sozialwesen und Verwaltung mit Rußland zu teilen, erkennen jedoch zugleich klar, daß die Hauptverantwortung für die Zukunft Rußlands bei Rußland selbst liegt.

Der Europäische Rat nimmt deshalb diese Gemeinsame Strategie zur Festigung der strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Rußland am Beginn eines neuen Jahrhunderts an. Der Europäische Rat erkennt an, daß die Zukunft Rußlands wesentlicher Bestandteil der Zukunft des Kontinents und für die Europäische Union von strategischem Interesse ist. Das Angebot einer gefestigten Partnerschaft auf der Grundlage gemeinsamer demokratischer Werte wird Rußland bei der Behauptung seiner europäischen Identität unterstützen und allen Menschen auf dem Kontinent neue Möglichkeiten eröffnen. Durch die Erweiterung der Europäischen Union werden diese Vorteile und Möglichkeiten sich noch ausweiten.

In dieser Gemeinsamen Strategie ist dargelegt, welche Ziele die Europäische Union beim Ausbau dieser Partnerschaft verfolgt und welche Mittel sie dabei einzusetzen gedenkt. Kernstück der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Rußland ist nach wie vor das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA), mit dem die Integration Rußlands in einen größeren Raum der Zusammenarbeit in Europa gefördert und mit dem die notwendigen Voraussetzungen für die künftige Schaffung einer Freihandelszone zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Rußland geschaffen werden sollen. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten werden ihrerseits die Koordinierung, die Kohärenz und die Komplementarität aller Aspekte ihrer Politik gegenüber Rußland weiter ausbauen. Die Europäische Union, die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten werden ferner mit regionalen und anderen Organisationen und im Rahmen derselben sowie mit gleichgesinnten Partnern zusammenarbeiten, um die Ziele der Gemeinsamen Strategie zu verwirklichen. Die Positionen, die die Mitgliedstaaten in allen einschlägigen Gremien einnehmen werden, werden mit dieser Gemeinsamen Strategie im Einklang stehen. Der Europäische Rat fordert Rußland auf, mit der Europäischen Union auf der Grundlage dieser Gemeinsamen Strategie zum beiderseitigen Nutzen zusammenzuarbeiten.

HAUPTZIELE

Der Europäische Rat hat die folgenden Hauptziele bestimmt:

1. Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats und Stärkung der staatlichen Institutionen in, Rußland

Die Schaffung effizienter, transparenter staatlicher Institutionen ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für das Entstehen von Vertrauen, eine breite Übernahme demokratischer Orientierungen und einen funktionierenden Rechtsstaat. Sie bildet die notwendige Grundlage für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Die Lage in Rußland verlangt die Verwendung geeigneter Mechanismen und Mittel, um diese Institutionen im Interesse der Effizienz und der Verantwortlichkeit auszubauen.

Die Europäische Union will Rußland bei der Festigung seiner staatlichen Institutionen, insbesondere der Exekutiv-, der Gesetzgebungs- und der Rechtspflegeorgane sowie der Polizei, im Einklang mit den Grundsätzen der Demokratie Hilfestellung leisten. Die für das Funktionieren der Wirtschaft unabdingbaren Einrichtungen bilden den zweiten Aspekt dieser Zielsetzung. Die Europäische Union wird den regionalen und lokalen Verwaltungen im Rahmen von deren Befugnissen besondere Bedeutung beimessen. Die Beziehungen zwischen den zentralen, regionalen und lokalen Behörden bilden in diesem Zusammenhang ein wesentliches Element für die Zukunft der Föderation.

Zur Festigung der Demokratie in Rußland ist es unerläßlich, daß sich in allen Bereichen eine Bürgergesellschaft herausbildet. Die Europäische Union möchte diesen Prozeß insbesondere durch die Förderung eines direkten Austauschs zwischen den Akteuren der Bürgergesellschaft in Rußland und der Europäischen Union unterstützen.

2. Einbeziehung Rußlands in einen gemeinsamen europäischen Wirtschafts- und Sozialraum

Sowohl für die Europäische Union als auch für Rußland ist es von Belang, daß Rußland in die Lage versetzt wird, sich in einen gemeinsamen europäischen Wirtschafts- und Sozialraum einzugliedern. Die Europäische Union ist bereits jetzt der wichtigste Handelspartner Rußlands, das seinerseits einen beträchtlichen Teil der Energieversorgung der Europäischen Union sicherstellt. Die europäischen Unternehmen haben zudem bedeutende Investitionen in Rußland getätigt.

In erster Linie geht es darum, eine funktionsfähige Marktwirtschaft zu schaffen. Die jüngste Krise in Rußland hat gezeigt, daß dieses Ziel tatkräftig weiterverfolgt werden muß. Die Hauptanstrengung ist selbstverständlich von Rußland selbst im Rahmen eines vom IWF gebilligten umfassenden, nachhaltigen Wirtschaftsprogramms zu unternehmen. In diesem Programm müssen unter anderem die Probleme der Unternehmensumstrukturierung, der öffentlichen Finanzen, des Bankwesens und der "corporate governance" behandelt werden. Die Europäische Union ist bereit, in diesem Rahmen Hilfestellung zu leisten.

Nach Ansicht der Europäischen Union ist Rechtsstaatlichkeit eine Voraussetzung für die Entwicklung einer Marktwirtschaft, die allen Bürgern Rußlands Möglichkeiten und Vorteile bietet. Rußlands Entwicklung und künftige Prosperität werden in erster Linie von soliden inländischen Politiken sowie einer soliden Wirtschaftspolitik bestimmt, für die die Schaffung eines fairen und transparenten rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmens sowie der erforderlichen Einrichtungen von wesentlicher Bedeutung ist. Die Attraktivität für inländische und ausländische Investitionen, die durch den Zugang Rußlands zu den internationalen Finanzmärkten erheblich zunähme, ist bei der Entwicklung des Landes ausschlaggebend. Die Europäische Union wird Rußland deshalb bei der Entwicklung und Annahme der wirtschaftlichen Strategien unterstützen, die erforderlich sind, um das für verstärkte Inlands- und Auslandsinvestitionen notwendige Vertrauen zu fördern und die Anforderungen der internationalen Kreditgeber zu erfuellen.

Die Europäische Union bekennt sich zur Integration Rußlands in die europäische und die Weltwirtschaft. In diesem Zusammenhang wird die Europäische Union Rußland bei seinen Anstrengungen zur Erfuellung der Bedingungen für den WTO-Beitritt unterstützen. Sie wird ferner prüfen, wie - abgesehen von dem WTO-Beitritt - die notwendigen Voraussetzungen für die künftige Einrichtung einer Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und Rußland geschaffen werden können. Durch die schrittweise Angleichung der Rechtsvorschriften und Normen zwischen Rußland und der Europäischen Union gemäß dem PKA wird die Schaffung gemeinsamer Wirtschaftsräume erleichtert.

Beim Aufbau der Marktwirtschaft sind schließlich auch die sozialen Aspekte des Übergangs sowie die Bedürfnisse der russischen Bevölkerung, insbesondere der am stärksten benachteiligten Personengruppen, zu berücksichtigen. Die Europäische Union ist bereit, ihre Erfahrungen und Kenntnisse zur Verfügung zu stellen und den Austausch hierüber zu verstärken.

3. Zusammenarbeit zur Stärkung der Stabilität und Sicherheit in Europa und in einem umfassenderen Rahmen

Rußland und die Europäische Union haben strategische Interessen und nehmen besondere Verantwortlichkeiten bei der Wahrung der Stabilität und Sicherheit in Europa sowie in anderen Weltregionen wahr.

Die Europäische Union betrachtet Rußland als wesentlichen Partner bei der Verwirklichung dieses Ziels und ist entschlossen, mit Rußland zusammenzuarbeiten. Sie schlägt vor, daß die strategische Partnerschaft im Rahmen eines permanenten politischen und sicherheitspolitischen Dialogs weiterentwickelt wird, bei dem es darum geht, die Interessenlagen einander anzunähern und gemeinsame Antworten auf bestimmte sicherheitspolitische Herausforderungen auf dem europäischen Kontinent zu finden. Dieser Dialog wird eine intensivere Abstimmung in allen einschlägigen Gremien, denen Rußland und die Mitgliedstaaten angehören, insbesondere in den VN und der OSZE, ermöglichen.

4. Gemeinsame Herausforderungen auf dem europäischen Kontinent

Die geographische Nähe sowie der Ausbau der Beziehungen und die Entwicklung des Handels zwischen der Europäischen Union und Rußland führen zu einer zunehmenden gegenseitigen Abhängigkeit in vielen Bereichen. Nur durch gemeinsames Handeln lassen sich Antworten auf die Herausforderungen finden, denen sich beide Seiten immer häufiger gemeinsam gegenübersehen.

Die Europäische Union und Rußland haben gemeinsam ein Interesse daran, ihre Energiepolitik so weiterzuentwickeln, daß die Nutzung und die Bewirtschaftung der Ressourcen verbessert sowie die Versorgungssicherheit in Rußland und in Europa erhöht werden.

Ein wesentlicher Aspekt ist die nukleare Sicherheit. Die Europäische Union ist bereit, in diesem Bereich weiterhin ihre Sachkenntnisse zur Verfügung zu stellen und Unterstützung zu leisten.

Die Umwelt ist gemeinsames Gut der Menschen in Rußland und in der Europäischen Union. Die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, die Bewirtschaftung von Nuklearabfällen und die Bekämpfung insbesondere der grenzüberschreitenden Luft- und Gewässerverschmutzung sind in diesem Bereich vorrangig.

Rußland und die Europäische Union haben gemeinsam ein Interesse daran, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung gemeinsamer Delikte, namentlich der organisierten Kriminalität, Geldwäsche, Menschen- und Drogenhandel, zu intensivieren. Ein wichtiges Anliegen ist ferner die Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Die Europäische Union schlägt vor, in diesen Bereichen verstärkt zusammenzuarbeiten, indem das erforderliche Instrumentarium geschaffen und die notwendigen Kooperationsmechanismen zwischen den zuständigen Stellen eingerichtet werden sowie der Austausch von Sachverständigen gefördert wird. Sie ist ferner bereit, ihre Sachkenntnisse zur Verfügung zu stellen, insbesondere für die Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften und den Aufbau der zuständigen Einrichtungen.

Die regionale Zusammenarbeit, insbesondere im Rahmen der bestehenden Regionalorganisationen, bildet einen nützlichen Rahmen für die Einführung konkreter Kooperationsmaßnahmen, mit denen auf lokaler Ebene den genannten Herausforderungen begegnet werden kann.

INSTRUMENTE UND MITTEL

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Gemeinsame Strategie wird im Einklang mit den anwendbaren Verfahren der Verträge umgesetzt. Der Europäische Rat ruft den Rat und die Kommission auf, im Einklang mit den in den Artikeln 3 und 13 des Vertrags über die Europäische Union definierten Aufgaben die Einheitlichkeit, Kohärenz und Effektivität der von der Europäischen Union bei der Umsetzung dieser Gemeinsamen Strategie getroffenen Maßnahmen zu gewährleisten.

Die Europäische Union arbeitet an der Verwirklichung der genannten Ziele dieser Gemeinsamen Strategie, indem sie sämtliche relevanten Instrumente und Mittel, die der Europäischen Union, der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, angemessen einsetzt.

Der Generalsekretär des Rates und Hohe Repräsentant für die GASP unterstützt den Rat bei der Umsetzung dieser Gemeinsamen Strategie im Rahmen seiner Verpflichtungen aus den Verträgen. Die Kommission wird im Einklang mit den Artikeln 18 und 27 des Vertrags über die Europäische Union hierbei in vollem Umfang beteiligt.

2. Rat, Kommission und Mitgliedstaaten

Der Europäische Rat fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf,

- entsprechend ihren Zuständigkeiten und Möglichkeiten bestehende Aktionen, Programme, Instrumente und Politiken auf ihre Kohärenz mit dieser Strategie hin zu überprüfen; bestehen Inkohärenzen, so sollten die erforderlichen Anpassungen zum frühestmöglichen Überprüfungszeitpunkt erfolgen;

- die bestehenden Instrumente und Mittel, insbesondere das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, sowie alle einschlägigen Instrumente der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten sowie die Programme der Mitgliedstaaten umfassend und in geeigneter Weise zu nutzen und zu diesem Zweck eine indikative Übersicht über die Ressourcen der Europäischen Union, der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten, mit denen diese Gemeinsame Strategie durchgeführt wird, zu erstellen und auf aktuellem Stand zu halten.

3. Koordinierung

Die Mitgliedstaaten unternehmen zusätzliche Anstrengungen zur Koordinierung ihrer Maßnahmen gegenüber Rußland, auch in regionalen und internationalen Organisationen wie dem Europarat, den Vereinten Nationen, der OSZE und den internationalen Finanzinstitutionen sowie zu einer entsprechenden Koordinierung mit der Gemeinschaft in den Bereichen, in denen sie über Zuständigkeiten verfügen.

Die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission muß gleichfalls konsolidiert werden, auch im Wege regelmäßiger Konsultationen zwischen ihren jeweiligen Vertretern in Rußland.

Der Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten auf eine effektivere Zusammenarbeit mit regionalen und internationalen Organisationen hin und streben die Verwirklichung der Ziele der Strategie gemeinsam mit anderen gleichgesinnten Ländern an.

Die Europäische Union wird die Beitrittsländer ersuchen, sich Aktionen im Rahmen dieser Gemeinsamen Strategie anzuschließen.

4. Umsetzung und Überprüfung

Der Europäische Rat fordert den Rat auf,

- zu gewährleisten, daß jeder neue Vorsitz dem Rat im Rahmen seines allgemeinen Programms einen Arbeitsplan für die Umsetzung der Gemeinsamen Strategie vorlegt, der sich auf die in Teil II aufgeführten Aktionsbereiche stützt und die in Teil III genannten spezifischen Initiativen gebührend berücksichtigt;

- die Tätigkeit der Europäischen Union im Rahmen der Strategie überprüft und bewertet und dem Europäischen Rat mindestens jährlich über die Fortschritte bei der Verwirklichung ihrer Ziele berichtet;

- die Lage in Rußland und den Umfang der Zusammenarbeit Rußlands bei der Umsetzung dieser Strategie unter anderem anhand regelmäßiger Berichte der Missionschefs zu prüfen und in seinem Bericht an den Europäischen Rat eine Bewertung vorzunehmen;

- erforderlichenfalls dem Europäischen Rat Empfehlungen für Änderungen der Teile II und III dieser Strategie zu unterbreiten.

Die Kommission wird im Rahmen ihrer Befugnisse dazu ihren Beitrag leisten.

5. Zusammenarbeit mit Rußland

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten werden bei der Umsetzung dieser Gemeinsamen Strategie insbesondere im Wege des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens und vermittels seiner Institutionen eng mit Rußland zusammenarbeiten.

6. Spezifische Initiativen

Die Europäische Union verfolgt die in Teil III genannten spezifischen Initiativen im Rahmen der in Teil II aufgeführten Aktionsbereiche. Diese Initiativen werden erforderlichenfalls angepaßt und schließen neue Initiativen während der Geltungsdauer dieser Gemeinsamen Strategie nicht aus. Der Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten werden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten zum Gelingen dieser spezifischen Initiativen beitragen und darauf hinwirken.

TEIL II

AKTIONSBEREICHE

Bei der Durchführung dieser Gemeinsamen Strategie der Europäischen Union werden die folgenden Aktionsbereiche im Mittelpunkt stehen.

1. Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats und Stärkung der staatlichen Institutionen in Rußland

Zur Förderung der Demokratie, des Aufbaus der Institutionen und des Rechtsstaats in Rußland, der Grundvoraussetzung für die Entwicklung einer Marktwirtschaft, wird die Europäische Union sich um folgendes bemühen:

a) Festigung des Rechtsstaats und Stärkung der staatlichen Institutionen

- durch Unterstützung und Förderung der notwendigen institutionellen Reformen zur Schaffung einer modernen und effizienten Verwaltung im Rahmen von Rußlands Exekutive, Legislative und Judikative auf föderaler, regionaler und lokaler Ebene, insbesondere durch den Ausbau der Kapazität einer unabhängigen Justiz, der öffentlichen Verwaltung und rechenschaftspflichtiger Strukturen zur Strafverfolgung, durch die Förderung der Kontakte zwischen den Justizbehörden und den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Rußlands;

- durch Aufstellung von Schulungsprogrammen für junge Politiker und Staatsbedienstete;

- durch die Prüfung - auf Ersuchen Rußlands - der Möglichkeiten für Maßnahmen der Europäischen Union in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie der OSZE zur Unterstützung einer effizienten Durchführung von freien und fairen Präsidentschafts- und Duma-Wahlen im Jahre 1999 bzw. 2000;

- durch Unterstützung Rußlands bei seinen Bemühungen um die Einhaltung seiner internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, einschließlich derjenigen gegenüber dem Europarat, den VN und der OSZE, und durch Förderung gemeinsamer Aktivitäten der Europäischen Union und des Europarates in bezug auf Rußland in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, durch Unterstützung bei der Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Frauen, Kindern und Minderheiten und durch die Förderung von Programmen zur Abschaffung der Todesstrafe.

b) Stärkung der Bürgergesellschaft

- durch Förderung der Kontakte zwischen russischen Politikern und Politikern aus der Europäischen Union auf föderaler, regionaler und lokaler Ebene einschließlich Versammlungen auf allen Ebenen;

- durch Förderung eines stärkeren Austausches im kulturellen Bereich und im Bildungsbereich zwischen Rußland und der Europäischen Union und weitergehender Kontakte zwischen den Gesellschaften unter Berufung auf die lange Tradition der Beteiligung Rußlands am Aufbau der europäischen Zivilisation, insbesondere durch die Überprüfung und gegebenenfalls die Ausweitung von Stipendien und Programmen für Kontakte zwischen Studenten;

- durch Unterstützung unabhängiger NRO;

- durch eine Zusammenarbeit mit Rußland mit dem Ziel, Flüchtlinge und innerhalb von Rußland Vertriebene stärker zu unterstützen;

- durch Unterstützung der Freiheit der Medien;

- durch die Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen.

2. Einbeziehung Rußlands in einen gemeinsamen europäischen Wirtschafts- und Sozialraum

Die Europäische Union wird:

a) den Wirtschaftsreformprozeß in Rußland konsolidieren

- durch die wirkungsvollere Gestaltung der wirtschaftspolitischen Beratung auch durch einen politischen Dialog auf hoher Ebene, so daß die Entwicklung einer Marktwirtschaft unter vollständiger Berücksichtigung der Übergangsprobleme, die sich aus dem notwendigen Strukturwandel ergeben, gefördert wird;

- durch zusätzliche Bemühungen in den zuständigen Gremien um die Koordinierung der Politik der Europäischen Union im Zusammenhang mit den internationalen Finanzinstitutionen;

- durch die Unterstützung bei der Schaffung und Nutzung eines transparenten und stabilen rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmens in Rußland, mit dem die Wirtschaftstätigkeit und verstärkte in- und ausländische Investitionen gefördert werden sollen;

- durch die Förderung der Schaffung des für tragfähige Steuerpolitiken (z. B. Besteuerung, Rechnungslegung und Ausgabenkontrolle) notwendigen rechtlichen und institutionellen Rahmens;

- des weiteren durch die Förderung glaubwürdiger Reformen des Bankensektors mit fairen Bedingungen für Auslandsbanken und einer wirksamen Koordinierung zwischen den Gebern unter umfassender Beteiligung der Europäischen Union;

- durch Unterstützung weiterer struktureller, wirtschaftlicher und administrativer Reformen, einschließlich einer weiteren Privatisierung, der Unternehmensumstrukturierung und der Zunahme der KMU in Rußland;

- durch einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der russischen Industrie, Landwirtschaft und Energiewirtschaft;

- durch einen Beitrag zur Schaffung der Grundlage für eine effektive Bodenreform in Rußland, die die Einführung von Privateigentum ermöglicht, und durch die technische Unterstützung dieses Prozesses (beispielsweise durch ein funktionierendes Grundbuch);

b) die Integration Rußlands in einen größeren Raum der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa unterstützen

- durch die Förderung einer schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften, insbesondere in den Bereichen Zollwesen, Normen und Zertifizierung, Wettbewerbsspolitik und Umwelt;

- durch die Unterstützung der weiteren Integration Rußlands in das multilaterale Handelssystem sowie der russischen Bemühungen um die Erfuellung der Bedingungen für den WTO-Beitritt, einschließlich der rechtlichen und institutionellen Reformen;

- durch Prüfung der Frage, wie abgesehen von Rußlands Beitritt zur WTO die erforderlichen Voraussetzungen für die künftige Errichtung einer Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und Rußland geschaffen werden können;

- durch die Bestärkung Rußlands, Hemmnisse für Handel und Investitionen abzubauen, dies insbesondere durch die Verbesserung der Grenzabfertigungsverfahren und -einrichtungen und durch die Prüfung - gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Europäischen Union - der russischen Anliegen in bezug auf den Zugang zum Markt der Europäischen Union;

- durch konkretere Auslotung des Spielraums für eine Zusammenarbeit in den Bereichen, in denen Rußland anerkanntermaßen über einschlägiges Fachwissen verfügt (beispielsweise Wissenschaft, Luftfahrt, Weltraum, Energie);

- durch Förderung der Partnerschaft, um die Entwicklung der Kulturwirtschaft in Rußland auch im Bereich des Kunstmanagements zu unterstützen;

- durch bessere Koordinierung und erforderlichenfalls Ausweitung von bestehenden europäischen Programmen zur Schulung russischer Manager und Unternehmer;

c) die Grundlage für eine soziale Marktwirtschaft legen

- durch Förderung des sozialen Dialogs, indem das Entstehen moderner Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen unterstützt wird;

- durch Förderung einer konsequenteren Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen der IAO;

- durch den Versuch, den sozialen Schutz aller Bürger Rußlands, insbesondere schwacher Gruppen, durch eine technische Unterstützung der Verwaltungsreformen in den russischen Systemen der sozialen Sicherung und der Gesundheitsfürsorge zu gewährleisten.

3. Zusammenarbeit zur Stärkung der Stabilität und der Sicherheit in Europa und außerhalb Europas

Die Europäische Union möchte die Zusammenarbeit mit Rußland vertiefen und ausbauen und gemeinsame Antworten auf sicherheitspolitische Herausforderungen in Europa und außerhalb Europas finden durch:

a) die Stärkung des politischen Dialogs,

- indem geprüft wird, wie der bestehende politische Dialog mehr Kontinuität erhalten und operativer gestaltet werden könnte, auch vermittels der wichtigen dem Generalsekretär des Rates, dem Hohen Repräsentanten für die GASP, zukommenden Rolle;

- indem mit Rußland zusammengearbeitet wird, um gemeinsame außenpolitische Initiativen zur Unterstützung gemeinsamer außenpolitischer Ziele zu entwickeln;

b) Rußlands Platz in der europäischen Sicherheitsarchitektur,

- indem die Zusammenarbeit mit Rußland in der neuen europäischen Sicherheitsarchitektur im Rahmen der OSZE, insbesondere im Vorfeld des Gipfels von Istanbul, weiter ausgebaut wird;

- indem die Zusammenarbeit mit Rußland bei der Ausarbeitung einzelner Aspekte der Europäischen Sicherheitscharta fortgesetzt wird;

- indem geprüft wird, wie eine Beteiligung Rußlands in den Fällen erleichtert werden könnte, in denen die Europäische Union die WEU für Petersberg-Aufgaben in Anspruch nimmt;

c) Präventivdiplomatie vermittels folgender Maßnahmen:

- Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Rußland, um damit zur Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Konfliktbeilegung, auch im Rahmen der OSZE und der Vereinten Nationen, beizutragen;

- Förderung der Rüstungskontrolle und der Abrüstung sowie der Umsetzung bestehender Vereinbarungen, Verstärkung der Ausfuhrkontrollen, Eindämmung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Unterstützung der nuklearen Abrüstung sowie der Vernichtung chemischer Waffen.

4. Gemeinsame Herausforderungen auf dem europäischen Kontinent

Die Europäische Union wird mit Rußland insbesondere in folgenden Bereichen zusammenarbeiten:

a) in den Bereichen Energie und nukleare Sicherheit durch

- Förderung des russischen Engagements für Reformen auf dem Energiesektor, einschließlich der Bereiche nukleare Sicherheit und Umweltschutz, z. B. durch Zusammenarbeit mit Rußland zur Verbesserung der Energieeffizienz und durch technische Unterstützung bei der Energieeinsparung in Rußland; Verbesserung der Sicherheit der russischen Kernkraftwerke durch Zusammenarbeit in Fragen des nuklearen Abfalls und abgebrannter Brennstoffe in Nordwest-Rußland;

- Förderung des russischen Engagements für die nukleare Sicherheit im Rahmen des Übereinkommens über die nukleare Sicherheit mittels des Kernsicherheitsabkommens wie auch im Rahmen internationaler Initiativen sowie durch Beiträge zur Stärkung der russischen Nuklearaufsichtsbehörde (GAN);

- Förderung der Ratifizierung des Vertrags über die Energiecharta durch Rußland und Fortsetzung der Verhandlungen über eine multilaterale Transit-Rahmenregelung, mit der die Zusammenarbeit zwischen Rußland und seinen Nachbarstaaten hinsichtlich des Zugangs zum russischen Pipeline-System verbessert wird;

b) in den Bereichen Umwelt und Gesundheit durch

- Förderung und Unterstützung für die sichere Lagerung von nuklearem und chemischem Abfall und die sichere Bewirtschaftung von abgebranntem Brennstoff, insbesondere in Nordwest-Rußland;

- Unterstützung hinsichtlich der Einbeziehung von Umweltaspekten in die Wirtschaftsreform, der Schaffung wirksamer Systeme zur Überwachung und Einhaltung multilateraler Umweltübereinkünfte sowie der Bemühungen Rußlands, für eine striktere Durchsetzung der nationalen Umweltvorschriften zu sorgen;

- Zusammenarbeit mit Rußland insbesondere in Gebieten im Nachbarbereich der sich erweiternden Europäischen Union im Hinblick darauf, daß die Wasser- und Luftverschmutzung verringert und der Umweltschutz verbessert werden, und zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen, indem insbesondere in den verschiedenen Gremien für regionale Zusammenarbeit zusammengearbeitet wird;

- Zusammenarbeit mit Rußland mit dem Ziel, die Vorbeugungsmaßnahmen gegen infektiöse Krankheiten zu verbessern, einschließlich der Unterstützung für Impfprogramme;

- Zusammenarbeit auch im Hinblick auf eine Stärkung der Kontrollen im Bereich der Pflanzengesundheit;

c) in den Bereichen organisierte Kriminalität, Geldwäsche, Menschen- und Drogenhandel sowie justitielle Zusammenarbeit durch

- Unterstützung bei der Durchsetzung von Recht und Gesetz und beim Aufbau der Rechtsordnung, auch indem Rußland bestärkt wird, wichtige Übereinkünfte zu unterzeichnen und zu ratifizieren, insbesondere in den Bereichen der justitiellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen;

- Weiterführung - auf der Grundlage bereits bestehender Gemeinsamer Standpunkte - eines angemessenen Dialogs mit Rußland bei den laufenden Verhandlungen in Wien über das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität;

- Verstärkung der Zusammenarbeit und des Austauschs von Sachverständigen zwischen den Mitgliedstaaten und Rußland im Zusammenhang mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, u. a. auch im Bereich der Behandlung und Rehabilitierung von Drogenabhängigen und im Bereich der Suchtprävention. Dies soll in Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht erfolgen;

- Veranstaltung von Seminaren über Arten und Methoden der Geldwäsche;

- Ausbau der Zusammenarbeit von Europol mit den zuständigen russischen Behörden entsprechend dem Europol-Übereinkommen, damit insbesondere Menschen- und Drogenhandel sowie die Schleuserkriminalität besser bekämpft werden können;

- Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten in Moskau innerhalb der durch das jeweilige nationale Recht gesetzten Grenzen;

- Entwicklung von Mechanismen der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität und Einbeziehung Rußlands in das Konzertierungsverfahren der Dublin-Gruppe;

- Durchführung - in Zusammenarbeit mit russischen Stellen - von Informationskampagnen zur Verhinderung des Menschenhandels;

- Verbesserung der Zusammenarbeit hinsichtlich der Rückübernahme von eigenen Staatsangehörigen, Staatenlosen und Drittstaatsangehörigen, einschließlich des Abschlusses eines Rückübernahmeabkommens, sowie Bekämpfung der illegalen Einwanderung unter anderem durch Fortsetzung der Grund- und der Fortgeschrittenenkurse für Angehörige der Grenz- und Einwanderungsbehörden;

- Intensivierung des Dialogs mit Rußland über die Anpassung der russischen Visapolitik gegenüber der Europäischen Union durch die Einführung von Visavorschriften, die im Einklang mit den entsprechenden EG-Bestimmungen stehen, und die Einführung von Reisedokumenten, die ausreichend fälschungssicher sind;

- Zusammenarbeit mit Rußland mit dem Ziel, daß Rußland Sanktionen gegen Verkehrsunternehmen trifft, die Personen mit nicht ausreichenden Reisedokumenten über die Grenze befördern, und dem Ziel, daß Rußland strafrechtliche Vorschriften zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität einführt;

d) in den Bereichen regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Infrastruktur durch

- effektivere Zusammenarbeit mit Rußland in den verschiedenen Gremien der regionalen Zusammenarbeit (Ostseerat, Schwarzmeer-Wirtschaftsunion, Rat für den europäisch-arktischen Bereich der Barentssee) sowie Verstärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den benachbarten Regionen Rußlands (einschließlich Kaliningrad), speziell im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union und auch im Rahmen der Nördlichen Dimension;

- Verstärkung der Zusammenarbeit und der technischen Unterstützung in den Bereichen Grenzüberwachung und Zoll;

- Sondierung der Möglichkeiten dafür, auf eine Anbindung der russischen Verkehrssysteme (Straße und Schiene) an die transeuropäischen Korridore hinzuarbeiten, sowie Bemühungen um beiderseitig zufriedenstellende Regelungen von Verkehrsfragen.

TEIL III

SPEZIFISCHE INITIATIVEN

Die folgenden spezifischen Initiativen sollen verfolgt werden, ohne daß dies die Möglichkeit neuer Initiativen ausschließt:

Politischer und sicherheitspolitischer Dialog

Die Europäische Union wird Überlegungen dazu anstellen, wie der bestehende politische Dialog im Rahmen des PKA nicht nur kontinuierlicher, flexibler und substantieller, sondern auch operativer und wirksamer gestaltet werden kann:

- Der Rat wird prüfen, welche Möglichkeiten für die Schaffung eines permanenten Mechanismus für den politischen und sicherheitspolitischen Dialog zwischen der Europäischen Union und Rußland unter Berücksichtigung der wichtigen, dem Generalsekretär des Rates und Hohen Vertreter für die GASP, zukommenden Rolle bestehen. Eines der Ziele dabei wäre, gemeinsam mit Rußland an der Entwicklung gemeinsamer außenpolitischer Initiativen in bezug auf spezifische Drittländer und -regionen, die Konfliktprävention und die Krisenbewältigung speziell in den an Rußland angrenzenden Gebieten sowie auf dem Balkan und im Nahen Osten zu arbeiten;

- der Rat wird in Betracht ziehen, mit Rußland einen Konsultationsmechanismus in bezug auf Nichtverbreitungsfragen zu entwickeln, der zu den bestehenden Troika-Gesprächen auf Sachverständigenebene hinzukommen und möglicherweise Drittländer einbeziehen würde, und ferner, auch im Wege verstärkter Koordinierung/gemeinsamer Aktivitäten mit Drittländern, die Anstrengungen mit dem Ziel, zur Vernichtung der C-Waffenbestände Rußlands beizutragen, zu intensivieren;

- der Rat wird außerdem den Spielraum für Gemeinsame Aktionen und Gemeinsame Standpunkte hinsichtlich der sicheren Handhabung des biologischen und des chemischen sowie des der IAEO-Kontrolle unterliegenden spaltbaren Materials in Rußland, das als für Verteidigungszwecke nicht länger erforderlich ausgewiesen wurde, insbesondere auf der Grundlage internationaler Übereinkommen prüfen. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei dem Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrum in Moskau zu widmen sein.

Die Arbeit in bezug auf diese Aktionen wird Ende 1999 beginnen.

Dialog über Wirtschaftsfragen

Die makroökonomische Situation in Rußland, die Erfahrungen bei der Schaffung der Einheit Europas, die Einführung des Euro und der Erweiterungsprozeß verstärken noch die Bedeutung spezifischer Wirtschaftskonsultationen zwischen der Europäischen Union und Rußland.

Die Europäische Union wird die Einleitung eines spezifischen Dialogs EU/Rußland auf hoher Ebene zur Unterstützung der Ausarbeitung von Maßnahmen durch die russische Regierung, mit denen ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum auf der Grundlage eines vom IWF gebilligten umfassenden Wirtschaftsprogramms gefördert werden soll, das letztlich zur Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft führt, in Betracht ziehen. Die Europäische Union wird ferner auch erwägen, der russischen Regierung eine wirtschaftspolitische Beratung auf hoher Ebene anzubieten, für die herausragende Experten der Europäischen Union hinzugezogen werden.

Die Mitgliedstaaten werden erforderlichenfalls ihre Koordinierung in einschlägigen internationalen Organisationen und Gremien verstärken.

Ein gemeinsamer Bericht des Vorsitzes und der Kommission zu diesen Vorschlägen sollte von den züständigen Gremien bis Ende 1999 erstellt werden.

Handel und Investitionen

In Anbetracht der Eröffnung neuer multilateraler Verhandlungen im WTO-Rahmen sowie der Tatsache, daß die Gemeinschaft Vorschläge dazu gemacht hat, wie Rußland seine Verhandlungen über den Beitritt zu dieser Organisation fortsetzen kann, bekräftigt die Gemeinschaft ihre Bereitschaft, ihre gegenwärtige Unterstützung für die russischen Bemühungen, den Erfordernissen für einen möglichst baldigen WTO-Beitritt zu genügen, aufrechtzuerhalten und gegebenenfalls zu verstärken.

Die Kommission wird darüber hinaus Mittel und Wege prüfen, um den Dialog über Investitionsfragen mit Rußland im Rahmen des PKA zu intensivieren und derart das Handels- und Investitionsklima in Rußland zu verbessern, den beiderseitigen Handels- und Investitionsverkehr zu erleichtern und dem Rat bis Ende 1999 darüber Bericht zu erstatten.

Bekämpfung der organisierten Kriminalität

Die Europäische Union und Rußland haben ein besonderes Interesse an der Schaffung einer nachhaltigen und wirksamen Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres, nicht zuletzt als Mittel zur verbesserten Beachtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit. In dieser Hinsicht kommt der Bekämpfung der organisierten Kriminalität ganz offensichtlich Vorrang zu.

Die Europäische Union schlägt daher vor, einen Plan gemeinsamer Aktionen mit Rußland zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, einschließlich der Korruption, der Geldwäsche, des Drogen- und Menschenhandels und der illegalen Einwanderung, aufzustellen. Die Europäische Union schlägt vor, unter anderem folgende Bereiche abzudecken:

- Unterstützung bei der Grundausbildung für Angehörige der Strafverfolgungs- und Justizbehörden, insbesondere in bezug auf Ermittlungs- und Eingreiftechniken;

- Schaffung des erforderlichen rechtlichen, institutionellen und justitiellen Rahmens für eine wirksame Verfolgung der organisierten Kriminalität, vor allem bei Geldwäsche, illegaler wirtschaftlicher Tätigkeit und Menschenhandel;

- Schaffung eines Instrumentariums für eine wirksame Zusammenarbeit zur Bekämpfung grenzüberschreitender Drogenkriminalität und

- Entwicklung einer Zusammenarbeit zwischen Europol und den zuständigen russischen Behörden, wie im Europol-Übereinkommen vorgesehen.

Ein fortlaufender Dialog zwischen den zuständigen russischen Stellen und den Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Moskau wird eine genauere Analyse der russischen Erfordernisse in diesem Bereich ermöglichen. Die für Dezember 1999 geplante Konferenz der Europäischen Union mit Rußland über Fragen der organisierten Kriminalität wird in dieser Hinsicht besonders wichtig sein. Dem Rat wird im ersten Halbjahr 2000 ein Bericht vorgelegt werden.

Partnerschaftsprogramme

Das Doppelziel einer Konsolidierung der staatlichen Institutionen Rußlands und zugleich der gegenseitigen Annäherung der Bürgergesellschaften impliziert eine Intensivierung des Austausches auf allen Ebenen zwischen Rußland und den Mitgliedstaaten.

Die Europäische Union hat daher den Wunsch, Partnerschaftsprogramme mit Rußland zu entwickeln, um

- die Institutionen auf Ebene regionaler und lokaler Verwaltungen zu stärken;

- die Bürgergesellschaften untereinander anzunähern, namentlich im Rahmen der Berufsverbände und Gewerkschaften, Universitäten, Nichtregierungsorganisationen und Medien. Die Kommission wird die Möglichkeit prüfen, zu diesem Zweck Gemeinschaftsprogramme (TACIS, Tempus- und Demokratie-Programm) zum Einsatz zu bringen. Die bilateralen Instrumente der Mitgliedstaaten sollen gleichfalls genutzt werden. Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden ihre Programme koordinieren; sie können in diesem Zusammenhang das von der Europäischen Union aufgestellte Programm für die Ausbildung russischer Führungskräfte nutzen.

Auf der Grundlage einer (von der Kommission im Benehmen mit dem Generalsekretariat des Rates vorzunehmenden) Bestandsaufnahme der vorhandenen Instrumente und einer Bedarfsermittlungsmission in Rußland wird die Kommission dem Rat bis Ende 1999 Bericht erstatten und danach Vorschläge für eventuelle Maßnahmen unterbreiten.

Austauschprogramme für Studenten und junge Wissenschaftler

Die Europäische Union wird die Möglichkeit prüfen, Austauschprogramme der Europäischen Union zu entwickeln, die sich an Studenten - für die diese Programme einen Bestandteil ihres Studiums bilden würden - und junge Wissenschaftler, die im Rahmen von Verträgen des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums beschäftigt sind, richten würden. Hiermit wäre insbesondere folgendes verbunden:

- Aufforderung an die Kommission, eine Übersicht über die bestehenden Programme der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten zu erstellen;

- ferner die Aufforderung an die Kommission, im ersten Halbjahr 2000 einen Bericht über die Mittel zur Verbesserung der Komplementarität bestehender europäischer Programme in diesem Bereich sowie über die Möglichkeiten und die praktischen Einzelheiten eines erweiterten Austauschprogramms der Gemeinschaft vorzulegen.

Schaffung eines tragfähigen Systems der Gesundheitsfürsorge und des sozialen Schutzes

Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden ihre Programme, die allgemein zur Förderung der russischen Bemühungen, ein tragfähiges System der staatlichen Fürsorge und des allgemeinen sozialen Schutzes aufzubauen, und insbesondere zur Unterstützung der Reform der öffentlichen Gesundheitsfürsorgesysteme in Rußland bestimmt sind, überprüfen und die Koordinierung, Effizienz und Komplementarität dieser Programme im Hinblick auf einen bis Juni 2000 von der Kommission vorzulegenden Bericht verbessern.

Grenzüberschreitende und regionale Zusammenarbeit

Die Europäische Union wird den Ausbau grenzüberschreitender und regionaler Zusammenarbeit unterstützen und eine Übersicht über einschlägige Instrumente und Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten erstellen, die auf eine verstärkte Anwendung von Programmen der Europäischen Union in den für die Europäische Union mit einem besonderen Interesse verbundenen Regionen Rußlands ausgerichtet sind. In diesem Zusammenhang werden der Rat und die Kommission ihre Vorbereitungen für die im November 1999 in Helsinki vorgesehene Konferenz über die Nördliche Dimension der Europäischen Union intensivieren.

TEIL IV

GELTUNGSDAUER

Diese Gemeinsame Strategie gilt zunächst für einen Zeitraum von vier Jahren ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie kann auf Empfehlung des Rates durch den Europäischen Rat verlängert, überprüft und gegebenenfalls angepaßt werden.

VERÖFFENTLICHUNG

Diese Gemeinsame Strategie wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Geschehen zu Köln am 4. Juni 1999.

Im Namen des Europäischen Rates

Der Präsident

G. SCHROEDER

ERKLÄRUNG DES EUROPÄISCHEN RATES

zu der Gemeinsamen Strategie für Rußland

Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit, wenn er Gemeinsame Aktionen, Gemeinsame Standpunkte und sonstige Beschlüsse im Rahmen des Titels V des Vertrags über die Europäische Union (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) auf der Grundlage der Gemeinsamen Strategie annimmt.

Rechtsakte, die nicht in den Geltungsbereich des Titels V des Vertrags über die Europäische Union fallen, werden weiterhin nach den entsprechenden in den einschlägigen Bestimmungen der Verträge, einschließlich des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Titels VI des Vertrags über die Europäische Union, vorgesehenen Beschlußfassungsverfahren angenommen.