31999D0511

1999/511/EG: Entscheidung der Kommission vom 7. Juli 1999 über eine gemeinsame technische Vorschrift für Anschaltebedingungen für Mehrschlitz-Mobilstationen für leitungsvermittelte Hochgeschwindigkeits-Datenübertragung (High Speed Circuit-Switched Data - HSCSD) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2029) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. L 195 vom 28/07/1999 S. 0034 - 0036


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 7. Juli 1999

über eine gemeinsame technische Vorschrift für Anschaltebedingungen für Mehrschlitz-Mobilstationen für leitungsvermittelte Hochgeschwindigkeits-Datenübertragung (High Speed Circuit-Switched Data - HSCSD)

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2029)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(1999/511/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 98/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 1998 über Telekommunikationsendeinrichtungen und Satellitenfunkanlagen einschließlich der gegenseitigen Anerkennung ihrer Konformität(1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Kommission hat gemäß Artikel 7 Absatz 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie 98/13/EG die Maßnahme zur Festlegung der Endeinrichtungen, die eine technische Vorschrift erfordern, erlassen und das entsprechende Bedarfsprofil definiert.

(2) Die diesbezüglichen harmonisierten Normen bzw. Teilnormen zur Erfuellung der grundlegenden Anforderungen, die in technische Vorschriften umzusetzen sind, sollten verabschiedet werden.

(3) Um die Kontinuität des Marktzugangs für Hersteller zu gewährleisten, sind Übergangsbestimmungen für die nach nationalen Allgemeinzulassungsvorschriften genehmigten Einrichtungen erforderlich.

(4) Der Vorschlag wurde gemäß Artikel 29 Absatz 2 dem Ausschuß (ACTE) vorgelegt.

(5) Die mit dieser Entscheidung angenommene technische Vorschrift entspricht der Stellungnahme des ACTE -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

(1) Diese Entscheidung gilt für Endeinrichtungen, die für den Anschluß an ein öffentliches Telekommunikationsnetz bestimmt sind und in den Geltungsbereich der in Artikel 2 Absatz 1 genannten harmonisierten Norm fallen.

(2) Mit dieser Entscheidung wird eine gemeinsame technische Vorschrift mit Anschaltebedingungen für Mehrschlitz-Mobilstationen für leitungsvermittelte Hochgeschwindigkeits-Datenübertragung (High Speed Circuit-Switched Data - HSCSD) erlassen.

Artikel 2

(1) Die gemeinsame technische Vorschrift umfaßt die von der zuständigen Normenorganisation erstellte harmonisierte Norm, die im geltenden Umfang den grundlegenden Anforderungen in Artikel 5 Buchstaben c) bis f) der Richtlinie 98/13/EG entspricht. Die Fundstelle der Norm ist dem Anhang zu entnehmen.

(2) Endeinrichtungen, die unter diese Entscheidung fallen, müssen der in Absatz 1 erwähnten gemeinsamen technischen Vorschrift und im geltenden Umfang den in den Kommissionsentscheidungen 98/574/EG(2) und 98/575/EG(3) genannten technischen Vorschriften entsprechen. Darüber hinaus müssen sie den grundlegenden Anforderungen in Artikel 5 Buchstaben a) und b) der Richtlinie 98/13/EG sowie den Anforderungen aller übrigen geltenden Richtlinien genügen, insbesondere denen der Ratsrichtlinien 73/23/EWG(4) und 89/336/EWG(5).

Artikel 3

Die für die Durchführung der Verfahren nach Artikel 10 der Richtlinie 98/13/EG benannten Stellen wenden beim Inkrafttreten dieser Entscheidung die im Anhang aufgeführte harmonisierte Norm auf Endeinrichtungen an, die unter Artikel 1 Absatz 1 dieser Entscheidung fallen, bzw. sorgen für deren Anwendung.

Artikel 4

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 7. Juli 1999

Für die Kommission

Karel VAN MIERT

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 74 vom 12.3.1998, S. 1.

(2) ABl. L 278 vom 15.10.1998, S. 30.

(3) ABl. L 278 vom 15.10.1998, S. 35.

(4) ABl. L 77 vom 26.3.1973, S. 29.

(5) ABl. L 139 vom 23.5.1989, S. 19.

ANHANG

FUNDSTELLE DER GELTENDEN HARMONISIERTEN NORM

Der Titel der in Artikel 2 dieser Entscheidung erwähnten harmonisierten Norm lautet:

Digital cellular telecommunications system (Phase 2+); Attachment requirements for Global System for Mobile communications (GSM); High Speed Circuit Switched Data (HSCSD) Multislot Mobile Stations; Access (GSM 13.34 version 5.0.2)

(Digitale Zellularkommunikationssysteme (Phase 2+); Anschaltebedingungen für GSM (Global System for Mobile communications); Mehrschlitz-Mobilstationen für leitungsvermittelte Hochgeschwindigkeits-Datenübertragung (High Speed Circuit-Switched Data - HSCSD); Zugang (GSM 13.34 Version 5.0.2)

ETSI

Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen

Sekretariat

EN 301 419-2 - April 1998

(mit Ausnahme des Vorworts)

ZUSATZINFORMATION

Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen ist gemäß der Richtlinie 98/34/EG des Rates und des Europäischen Parlaments anerkannt.

Die vorgenannte harmonisierte Norm wurde aufgrund eines nach den entsprechenden Verfahren der Richtlinie 98/34/EG erteilten Auftrags erstellt.

Der vollständige Text der obengenannten harmonisierten Norm ist bei folgenden Stellen erhältlich:

Europäisches Instititut für Telekommunikationsnormen 650, route des Lucioles F - 06921 Sophia Antipolis Cedex

oder

Europäische Kommission

GD XIII/A/2 (BU 31, 1/7)

Rue de la Loi/Wetstraat 200 B - 1049 Brüssel

oder kann bei allen anderen Organisationen angefordert werden, die ETSI-Normen zur Verfügung stellen. Eine Liste dieser Organisationen ist im Internet unter der Adresse www.ispo.cec.be abrufbar.