31999D0170

1999/170/EG: Entscheidung des Rates vom 25. Januar 1999 über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf den Gebieten Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung (1998-2002)

Amtsblatt Nr. L 064 vom 12/03/1999 S. 0058 - 0077


ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 25. Januar 1999 über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf den Gebieten Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung (1998-2002) (1999/170/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 130i Absatz 4,

auf Vorschlag der Kommission (1),

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit dem Beschluß Nr. 182/1999/EG (4) haben das Europäischen Parlament und der Rat das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft (nachstehend "Fünftes Rahmenprogramm" genannt) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (nachstehend "FTE" genannt) für den Zeitraum 1998-2002 angenommen, in dem die Struktur und die wissenschaftlichen und technologischen Ziele der auf den Gebieten Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung durchzuführenden Maßnahmen aufgeführt sind.

(2) Gemäß Artikel 130i Absatz 3 des Vertrags erfolgt die Durchführung des Rahmenprogramms durch spezifische Programme, die innerhalb einer jeden Aktion entwickelt werden; in jedem spezifischen Programm werden die Einzelheiten seiner Durchführung, seine Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt.

(3) Gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses Nr. 1110/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. April 1994 über das Vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) (5) und Artikel 4 Absatz 2 der Entscheidungen des Rates über die spezifischen Programme des Vierten Rahmenprogramms veranlaßte die Kommission eine externe Bewertung, die sie zusammen mit ihren Schlußfolgerungen und Bemerkungen dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuß und dem Ausschuß der Regionen übermittelt hat.

(4) Gemäß Artikel 130j des Vertrags gilt der Beschluß 1999/65/EG des Rates vom 22. Dezember 1998 über Regeln für die Teilnahme von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse zur Umsetzung des Fünften Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (1998-2002) (6) (nachstehend "Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse" genannt) für das vorliegende spezifische Programm. Diese Regeln gestatten die Beteiligung der Gemeinsamen Forschungsstelle an den indirekten Aktionen dieses Programms.

(5) Bei der Durchführung dieses Programms kann neben der Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder im Rahmen eines Assoziierungsabkommens die internationale Zusammenarbeit mit dritten Ländern oder internationalen Organisationen zweckmäßig sein; Grundlage hierfür ist insbesondere Artikel 130m des Vertrags.

(6) Die Durchführung dieses Programms umfaßt auch Maßnahmen und Mechanismen zur Mehrung, Verbreitung und Verwertung der FTE-Ergebnisse, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie Maßnahmen zur Förderung der Mobilität und der Aus- und Weiterbildung von Wissenschaftlern.

(7) Es ist wichtig, daß die Wissenschaft, die Industrie und die Anwender einen wesentlichen Beitrag zur Festlegung der durchzuführenden Tätigkeiten leisten und, soweit angezeigt, in die Durchführung dieses Programms einbezogen werden.

(8) Die Forschungstätigkeiten des Fünften Rahmenprogramms sollten auch auf Innovation ausgerichtet sein, um unter anderem einen Beitrag zu den Zielen des Ersten Aktionsplans für Innovation zu leisten.

(9) Besonderes Gewicht sollte auf die Förderung der Teilnahme von KMU gelegt werden.

(10) Die von der Gemeinschaft verfolgte Politik der Chancengleichheit muß bei der Durchführung dieses Programms berücksichtigt werden.

(11) Eine effiziente und transparente Verwaltung erhöht die Wirksamkeit und die Benutzerfreundlichkeit des Programms.

(12) Die Verwaltungsausgaben sollten im Gemeinschaftshaushalt in transparenter Weise ausgewiesen werden.

(13) Die Durchführung dieses Programms sollte überprüft werden, damit das Programm gegebenenfalls an die wissenschaftliche und technologische Entwicklung angepaßt wird. Die Fortschritte des Programms sollten zu gegebener Zeit von unabhängigen Sachverständigen bewertet werden.

(14) Der Ausschuß für wissenschaftliche und technische Forschung (CREST) ist zum wissenschaftlichen und technologischen Inhalt der spezifischen Programme gehört worden -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Fünften Rahmenprogramms wird das spezifische Programm "Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung" (nachstehend "das spezifische Programm" genannt) für den Zeitraum vom 25. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2002 beschlossen.

Artikel 2

(1) Gemäß Anhang III des Fünften Rahmenprogramms belaufen sich die zur Durchführung des spezifischen Programms für notwendig erachteten Mittel auf 2 125 Millionen EUR - einschließlich höchstens 6,5 % für Verwaltungsausgaben der Kommission.

Die vorläufige Aufteilung dieses Betrags ist Anhang I zu entnehmen.

(2) Von dem in Absatz 1 genannten Betrag sind

- 446 Millionen EUR für den Zeitraum 1998-1999

und

- 1 679 Millionen EUR für den Zeitraum 2000-2002 vorgesehen.

In dem in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c) des Fünften Rahmenprogramms genannten Fall paßt der Rat den letztgenannten Betrag gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c) zweiter Gedankenstrich des Fünften Rahmenprogramms an. Bis zu einem Beschluß des Rates dürfen die Grenzen, die sich aus Unterabsatz 1 erster Gedankenstrich ergeben, bei der Durchführung dieses spezifischen Programms nicht überschritten werden.

(3) Die Haushaltsbehörde legt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln im Rahmen der mehrjährigen Finanziellen Vorausschau und in Einklang mit den wissenschaftlichen und technologischen Zielen und den Prioritäten dieser Entscheidung die Mittel für jedes Haushaltsjahr fest.

Artikel 3

(1) Die Grundzüge, die wissenschaftlichen und technologischen Ziele des spezifischen Programms und seine Prioritäten sind in Anhang II enthalten. Sie wurden gemäß den Grundsätzen und den drei Kategorien von Auswahlkriterien laut Anhang I des Fünften Rahmenprogramms festgelegt.

(2) Entsprechend diesen Grundsätzen und Kriterien gelten bei der Auswahl der vorgesehenen FTE-Maßnahmen die Auswahlkriterien gemäß Artikel 10 der Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse.

Außerdem sollte jegliche Beteiligung von Rechtspersonen aus der Industrie an industriebezogenen Aktionen auf Kostenteilungsbasis in der Regel dem Charakter und dem Zweck dieser Aktionen entsprechen.

Bei der Durchführung des Programms, auch des in Artikel 5 Absatz 1 genannten Arbeitsprogramms, sind alle diese Kriterien zu erfuellen, wenn auch gegebenenfalls mit unterschiedlicher Gewichtung.

(3) Die Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse gelten für das spezifische Programm.

(4) Die Modalitäten für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an dem spezifischen Programm sind in Artikel 4 des Fünften Rahmenprogramms festgelegt.

Die indirekten FTE-Aktionen des spezifischen Programms sind in den Anhängen II und IV des Fünften Rahmenprogramms definiert.

Die spezifischen Modalitäten für die Durchführung des Programms sind Anhang III zu entnehmen.

Artikel 4

Anhand der in Artikel 3 genannten Kriterien und der in Anhang II festgelegten wissenschaftlichen und technologischen Ziele und Prioritäten

a) prüft die Kommission mit entsprechender Unterstützung durch unabhängige externe Sachverständige den Stand der Durchführung des spezifischen Programms und legt dem Rat gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Fünften Rahmenprogramms erforderlichenfalls Anpassungsvorschläge vor;

b) veranlaßt die Kommission die in Artikel 5 Absatz 2 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehene externe Bewertung der Maßnahmen in den Bereichen des spezifischen Programms.

Artikel 5

(1) Die Kommission erstellt ein Arbeitsprogramm, das folgende Einzelheiten enthält:

a) die näher ausgeführten Ziele und FTE-Prioriäten des Anhangs II;

b) den vorläufigen Zeitplan für die Durchführung des spezifischen Programms;

c) die Koordinierungsmodalitäten gemäß Anhang III und Vorkehrungen, die gewährleisten, daß die Ziele des dritten Aktionsbereichs des Fünften Rahmenprogramms betreffend Innovation und Teilnahme von KMU erreicht werden;

d) bei Bedarf die Auswahlkriterien und ihre Anwendungsmodalitäten für die einzelnen indirekten FTE-Aktionen.

(2) Im Arbeitsprogramm ist den einschlägigen Interessen insbesondere der Wissenschaft, der Industrie und der Anwender Rechnung zu tragen, es trägt zur Entwicklung und Durchführung der Gemeinschaftspolitiken bei. Es dient als Grundlage für die Durchführung der indirekten FTE-Maßnahmen nach den in den Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse festgelegten Verfahren.

(3) Das Arbeitsprogramm wird bei Bedarf aktualisiert und von der Kommission allen Interessenten in benutzerfreundlicher Form, einschließlich elektronischer Form, zur Verfügung gestellt.

Artikel 6

(1) Für die Durchführung dieses spezifischen Programms ist die Kommission zuständig.

(2) Das Verfahren des Artikels 7 gilt für die Annahme der folgenden Maßnahmen:

- Aufstellung und Aktualisierung des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 5 Absatz 1, auch im Hinblick auf den Inhalt der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen;

- Billigung von für eine Finanzierung vorgeschlagenen FTE-Aktionen, einschließlich der Beteiligung von Rechtspersonen aus Drittländern, soweit sich der im Rahmen dieses Programms für die Gemeinschaftsbeteiligung veranschlagte Betrag auf 0,6 Mio. EUR oder mehr beläuft;

- Ausarbeitung des Auftrags für die externe Bewertung gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Fünften Rahmenprogramms;

- Anpassung der vorläufigen Mittelaufteilung gemäß Anhang I.

Artikel 7

(1) Die Kommission wird von zwei Programmausschüssen (nachstehend "die Ausschüsse" genannt) - einem Ausschuß für das Unterprogramm "Umwelt und nachhaltige Entwicklung" und einem für das Unterprogramm "Energie" - unterstützt, die sich jeweils aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzen und in denen ein Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.

(2) In den in Artikel 6 Absatz 2 genannten Fällen unterbreitet der Vertreter der Kommission dem Ausschuß einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen. Der Ausschuß gibt seine Stellungnahme zu diesem Entwurf innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann. Die Stellungnahme wird mit der Mehrheit abgegeben, die in Artikel 148 Absatz 2 des Vertrags für die Annahme der vom Rat auf Vorschlag der Kommission zu fassenden Beschlüsse vorgesehen ist. Bei der Abstimmung im Ausschuß werden die Stimmen der Vertreter der Mitgliedstaaten gemäß dem vorgenannten Artikel gewogen. Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung nicht teil.

(3) a) Die Kommission erläßt die beabsichtigten Maßnahmen, wenn sie mit der Stellungnahme des Ausschusses übereinstimmen.

b) Stimmen die beabsichtigten Maßnahmen mit der Stellungnahme des Ausschusses nicht überein oder liegt keine Stellungnahme vor, so unterbreitet die Kommission dem Rat unverzüglich einen Vorschlag für die zu treffenden Maßnahmen. Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit.

Hat der Rat binnen neun Wochen nach seiner Befassung keinen Beschluß gefaßt, so werden die vorgeschlagenen Maßnahmen von der Kommission erlassen.

(4) Die Kommission unterrichtet die Ausschüsse regelmäßig über die Gesamtentwicklung der Durchführung des spezifischen Programms und geht dabei besonders auf den Fortgang aller im Rahmen dieses Programms finanzierten FTE-Aktionen ein.

Artikel 8

Die Kommission unterrichtet gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Fünften Rahmenprogramms das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig über die Gesamtfortschritte bei der Durchführung des Programms, einschließlich der Einbeziehung von KMU und der Vereinfachung der Verwaltungsverfahren.

Artikel 9

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 25. Januar 1999.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. FISCHER

(1) ABl. C 260 vom 18.8.1998, S. 48.

(2) Stellungnahme vom 15. Dezember 1998 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(3) ABl. C 407 vom 28.12.1998, S. 123.

(4) ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 1.

(5) ABl. L 126 vom 18.5.1994, S. 1. Beschluß zuletzt geändert durch den Beschluß Nr. 2535/97/EG (ABl. L 347 vom 18.12.1997, S. 1).

(6) ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 46.

ANHANG I

VORLÄUFIGE AUFTEILUNG DER FÜR NOTWENDIG ERACHTETEN MITTEL

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG II

GRUNDZÜGE, WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNOLOGISCHE ZIELE, PRIORITÄTEN

EINLEITUNG

Die Forschung, technologische Entwicklung (FTE) und Demonstration in den Bereichen Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung sind eine wichtige Voraussetzung für gute soziale Bedingungen für die Bürger in Europa und die Umsetzung der Politik der Europäischen Union. Indem das Wissen und die Technologie, die im Rahmen dieses Programms aufgebaut werden, angewandt werden, können viele gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedürfnisse befriedigt werden, wodurch die wirtschaftliche Entwicklung und der Umweltschutz miteinander in Einklang gebracht werden. Neue Märkte sichern Wachstum und Beschäftigung. Eine zuverlässige und marktwirtschaftliche Energieversorgung wird sichergestellt, und der Energiebedarf wird gedeckt. Auf der Grundlage der FTE-Ergebnisse werden Maßnahmen auf Ebene der Gemeinschaft oder internationaler Umweltschutzabkommen formuliert. Insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Protokolls von Kioto besteht ein dringender Bedarf an Forschung und technologischer Entwicklung in verschiedenen Bereichen.

Dieses Programm unterstützt integrierte multidisziplinäre Ansätze zur Lösung von Problemen von europäischer Dimension, für die neue wissenschaftliche und technologische Entwicklungen notwendig sind. Der Mensch ist ein Schlüsselfaktor im Ökosystem und steht mit ihm in enger Wechselbeziehung. Daher müssen wissenschaftliche und sozioökonomische Fachbereiche in die Durchführung von Projekten in einem angemessenen Verhältnis einbezogen werden.

Das gesamte Spektrum wissenschaftlicher FTE-Tätigkeit - von der Grundlagenforschung bis zu Demonstrationsprojekten - und alle geeigneten Instrumente, darunter auch Mechanismen zur Finanzierung von Vorschlägen aus sämtlichen FTE-Bereichen, sollen zur Lösung der wichtigsten Probleme herangezogen werden. Dadurch sollen die natürlichen Prozesse und Mechanismen sowie die Wechselwirkungen mit Aktivitäten des Menschen zur Entwicklung neuer Technologien und Instrumente näher erkundet werden, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.

Forschung und technologische Entwicklung auf dem Gebiet von Umwelt und Energie sind zwar eng miteinander verbunden, bleiben aber getrennte Bereiche. Daher erfolgt ihre Umsetzung anhand von zwei Unterprogrammen, "Umwelt und nachhaltige Entwicklung" und "Energie", für die jeweils separate Haushaltsmittel und Programmausschüsse vorgesehen sind. Soweit erforderlich, wird ein Informationsaustausch zwischen den beiden Ausschüssen gewährleistet.

Strategisches Ziel des Programms

Das strategische Ziel besteht darin, auf eine nachhaltige Entwicklung hinzuarbeiten, indem der Schwerpunkt auf wesentliche Leitaktionen gelegt wird, die gute soziale Bedingungen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas sichern.

Mit einem innovativen Konzept mit zwei Hauptelementen werden die gesellschaftsorientierten Fragenkomplexe angegangen: an multidisziplinären und sektorübergreifenden Verbundmaßnahmen werden nach Möglichkeiten die Hauptinteressengruppen - öffentlich-private Partnerschaften, Endnutzer im Handel, in der Industrie und in der Politik - beteiligt; diese Maßnahmen werden sich auf strategische Probleme konzentrieren, und nur solche Vorschläge werden unterstützt, die von erheblicher regionaler, europäischer und weltweiter Bedeutung sind. Die europäische FTE hat in vielen Bereichen eine Spitzenposition erlangt - Europa muß diese Vorreiterrolle langfristig behaupten und auf dem neuesten Stand der Technik bleiben. In anderen Bereichen sind für die Gesellschaft, aber auch für den Handel und die Industrie Verbesserungen erforderlich.

Soziale Ziele: Die Gesellschaft verlangt nach immer besseren Lebensbedingungen, mehr Sicherheit und einer besseren Verwendung knapper Ressourcen, insbesondere nach einer zuverlässigen und wirtschaftlichen Energieversorgung und entsprechenden Diensten. Zur Förderung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit und Aufrechterhaltung der Lebensqualität der Bürger Europas muß sichergestellt werden, daß eine ausreichende und wirtschaftliche Energieversorgung gewährleistet ist. Gleichzeitig müssen die Auswirkungen von Energieproduktion und -verbrauch auf die Umwelt verringert werden. Wasser ist für Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft von strategischer Bedeutung. Das Bevölkerungswachstum und der steigende Pro-Kopf-Verbrauch an Ressourcen, die Globalisierung der Weltmärkte und die naturbedingte Veränderlichkeit der Geosysteme verursachen oder verstärken die größten Umweltprobleme. Das Meer ist bedeutsam für Handel und Verkehr in Europa, und es ist der Ursprung zahlreicher Ressourcen und ein wichtiger Anziehungspunkt für den Fremdenverkehr. Daneben ist es Senke für viele Nebenprodukte der Aktivitäten des Menschen. Die Städte mit ihrem kulturellen Erbe sind für 80 % der Bürger in Europa Mittelpunkt des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens. Diese wesentlichen gesellschaftlichen Probleme können nur dann gelöst werden, wenn neben den Technologien das sozioökonomische Umfeld entsprechend entwickelt wird und Berücksichtigung findet.

Europäischer Mehrwert und Subsidiarität: Umweltprobleme, Energiesysteme, -netze und -dienste und die damit verbundenen Umweltauswirkungen sowie die Aspekte der nachhaltigen Entwicklung sind Fragen, die auf internationaler Ebene behandelt werden müssen. Die europäische Ebene ist in dieser Hinsicht am besten geeignet. Die meisten Probleme und Herausforderungen sind allen Mitgliedstaaten gemein. Die meisten Maßnahmen, die im Programm vorgesehen sind, sind nicht auf Europa beschränkt, sondern betreffen die ganze Welt. Durch die Mobilisierung von Ressourcen und die Konzentration auf Schlüsselbereiche wird das Programm den wesentlichen Teil des europäischen Beitrags zu internationalen Initiativen und Programmen ausmachen. Die Erkenntnisse aus der gemeinsamen FTE auf europäischer Ebene und das Zusammentragen der in Europa vorhandenen, fragmentierten Kenntnisse sind zur Lösung der sehr ernsten Probleme der Union wichtig und bringen - in Verbindung mit der pränormativen Forschung - der Entwicklung von geeigneten ordnungspolitischen Strukturen, wie dem Folgeprozeß von Kioto, einen echten europäischen Mehrwert ein.

Wirtschaftliche Entwicklung und wissenschaftliche und technologische Perspektiven: Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung ist, daß die wirtschaftlichen Ziele der technologischen Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums mit den gesellschaftlichen Zielen, wie Lebensqualität, Beschäftigung, Sicherheit und Gesundheit sowie eine gute Umweltqualität, in Einklang gebracht werden. Das muß im Rahmen erheblicher struktureller und demographischer Veränderungen und der Globalisierung der Wirtschaft bewerkstelligt werden. Die Verbesserung unserer Lebensqualität und die Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Umweltschädigung werden zur Wettbewerbsfähigkeit Europas und zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen beitragen. Eine zuverlässige und wirtschaftliche Energieversorgung und entsprechende Energiedienste sind für die Wirtschaftstätigkeit in jeder Hinsicht von wesentlicher Bedeutung. Die Wettbewerbsfähigkeit der Anbieter von Ausrüstung für die Energiewirtschaft auf dem Weltmarkt ist eine wichtige Voraussetzung für eine gute Beschäftigungslage. Die Ergebnisse verschiedener Bereiche des Programms können aller Voraussicht nach ohne weiteres weltweit genutzt werden. Dadurch werden die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und Arbeitsstellen geschaffen, beispielsweise in der Wasserwirtschaft, in der Branche der erneuerbaren Energietechnologien, im Bereich der rationellen Energieverwendung und Wiederverwendung von Ressourcen sowie im Bereich der Technologien zur Verbesserung der Energieeffizienz und in der Wasser- und/oder Energiewirtschaft.

QUERVERBINDUNGEN ZU ANDEREN PROGRAMMEN UND KOMPLEMENTARITÄT

Die Zusammenarbeit, Koordinierung und Komplementarität jeder Leitaktion und zwischen den Leitaktionen und anderen Programmen, darunter auch den Tätigkeiten der GFS, werden großgeschrieben. Angesichts des Engagements der Gemeinschaft für eine Integration der Umweltschutzanforderungen in die anderen Politikbereiche ist dies hier von besonderer Bedeutung. Bei der Koordinierung mit anderen thematischen Programmen werden folgende Grundsätze beachtet: das Programm "Lebensqualität und Bewirtschaftung biologischer Ressourcen" wird sich auf die Epidemiologieforschung im Zusammenhang mit den ökologischen und klimatischen Veränderungen konzentrieren, während sich dieses Programm in erster Linie mit den Folgen der Klimaveränderungen für die Gesundheit des Menschen befaßt; das Programm zur Informationsgesellschaft wird vornehmlich die Entwicklung von Technologien der Informationsgesellschaft behandeln, während sich dieses Programm auf die Integration dieser Technologien in Anwendungen und deren entsprechende Anpassung konzentriert; das Programm "Förderung eines wettbewerbsorientierten und nachhaltigen Wachstums" wird sich in erster Linie mit der Entwicklung von Werkstoffen und Technologien für generische Verwendungen und für die Entsorgung von Industrieabfall am Produktionsort befassen, während sich dieses Programm auf die Integration, Anwendung und Demonstration von Technologien und Werkstoffen zur energetischen oder städtebaulichen Verwendung sowie auf ihre Entwicklung für spezifische städtebauliche Verwendungen oder für das kulturelle Erbe und die Entsorgung von Industrieabfällen außerhalb des Produktionsorts konzentriert.

Die Zusammenarbeit mit Leitaktionen anderer Programme, wo Doppelarbeit zu vermeiden ist, wird vor allem in folgenden Bereichen sichergestellt: Gesundheit, Ernährung und Umwelt (Klimaveränderungen und Luftverschmutzung), nachhaltige Entwicklung in der Landwirtschaft und Fischerei (marine Ökosysteme), Systeme und Dienste für den Bürger (Erdbeobachtungstechnologien und Energieverteilungsnetze), Landverkehr und Meerestechnologien (marine Ökosysteme, Verkehr und Offshore-Erdöl- und Erdgasgewinnung), nachhaltige Mobilität und Intermodalität (städtische Umwelt) sowie innovative Produkte, Prozesse, Produktionsstrukturen (Siedlungsabfälle, Werkstoffe und industrielle Prozesse). Die Komplementarität und Koordinierung werden auch durch die horizontalen Tätigkeiten des Rahmenprogramms sichergestellt werden.

- Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und der Wissenschaft, dem Handel und der Industrie in Drittstaaten ist unvermeidlich, wenn viele grenzübergreifende Umweltfragen, die im Mittelpunkt zahlreicher internationaler Übereinkommen und Programme stehen, wie auch die Umweltauswirkungen der Energiepolitik und die wechselseitige Abhängigkeit bei der Energieversorgung über Grenzen hinweg behandelt werden sollen. Zu den Beitrittsländern werden enge Verbindungen unterhalten, um gemeinsame Forschungsmaßnahmen in manchen Bereichen zu ermöglichen, damit die gemeinsamen Herausforderungen bewältigt werden können und auf die gemeinsamen Ziele, die den Programmprioritäten entsprechen, hingearbeitet werden kann. Am Programm können sich daher auch Drittstaaten und internationale Organisationen beteiligen. Der Schwerpunkt wird hierbei weiterhin auf Bereichen, die für alle wichtig sind, und auf der Zusammenarbeit liegen, insbesondere auf den globalen Veränderungen und damit verbundenen Fragen. Dazu werden Mechanismen wie das Europäische Netz zur Erforschung der globalen Änderung (ENRICH) entwickelt. Eine Koordinierung erfolgt auch mit dem Programm "Sicherung der internationalen Stellung der europäischen Forschung", das sich mit Fragen befaßt, die für die jeweiligen Drittstaaten relevant sind. Juristische Personen aus Drittstaaten und internationale Organisationen können gemäß den festgelegten Prioritäten und den im Programm "Sicherung der internationalen Stellung der europäischen Forschung" genannten Zielen nach den Regeln für die Teilnahme an diesem Programm und die Verbreitung der Ergebnisse teilnehmen. Die Möglichkeiten, die COST und Eureka bieten, werden möglichst weitgehend genutzt. Ferner wird die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen sichergestellt, um die Synergie zwischen den Aktionen und Projekten in diesem Programm und einzelstaatlichen Forschungsmaßnahmen zu fördern. Bei einer Zusammenarbeit mit EUREKA können im Rahmen der Leitaktionen Projekte in Bereichen, in denen ein gemeinsames Interesse auch für das Rahmenprogramm besteht, gemäß den Auswahlkriterien und Verfahren des Rahmenprogramms entwickelt werden.

- Tätigkeiten zur Förderung der Innovation und Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) erhalten einen hohen Stellenwert, um die Kluft zwischen den Forschungsergebnissen und der Nutzung der Ergebnisse in der Wirtschaft und der Politik schließen zu helfen. Die Teilnahme von KMU an allen FTE-Maßnahmen wird gefördert, da anerkannt ist, daß sie einen wichtigen Beitrag zum Innovationsprozeß zu leisten haben. Sondierungsprämien werden vergeben, um den KMU die Teilnahme an FTE-Kooperationsforschungsprojekten wie auch an der Kooperationsforschung zu erleichtern, wenn die KMU nicht über eigene Forschungseinrichtungen verfügen. Ein "Innovationsstab" wird sich hauptsächlich um die Erarbeitung von Forschungsergebnissen in diesem Programm und deren Anwendung kümmern. Er wird ferner die Komplementarität und die Verbindung zu den Maßnahmen im Bereich der Innovation sicherstellen, die im Rahmen des Programms "Innovation und Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)" durchgeführt werden.

- Die Verbesserung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen der europäischen Forscher und des Verständnisses der sozioökonomischen Auswirkungen der Forschung in den durch das Programm abgedeckten Bereichen ist unabdingbar, um sicherzustellen, daß hinreichendes Fachwissen zur Verfügung steht und spürbare und dauerhafte Erfolge erzielt werden. Ausbildung und sozioökonomische Forschung sind daher ein integraler Bestandteil dieses Programms, der durch geeignete Verbindungen zu dem horizontalen Programm "Ausbau des Potentials der Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" ergänzt wird. Tätigkeiten im Bereich Ausbildung im Rahmen dieses Programms umfassen die Unterstützung für Stipendien, die in Form von Marie-Curie-Stipendien entsprechend den Definitionen und Regeln des horizontalen Programms vergeben werden, sowie weiterführende Studien- und Fachkurse.

A. UMWELT UND NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

Das strategische Ziel dieses Teils des Programms ist es, die Umweltwissenschaft und -technologie zu fördern, um eine Verbesserung der Lebensqualität und Steigerung des Wachstums, der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung bei gleichzeitiger Erfuellung der Anforderungen einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Ressourcen und des Umweltschutzes im Einklang mit den Zielen des Fünften Aktionsprogramms für den Umweltschutz und mit anderen umweltrelevanten Gemeinschaftspolitiken zu erreichen.

Die FTE- und die Demonstrationsprojekte werden sich in vier Leitaktionen auf die Themen nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen und Wasserqualität, globale Veränderungen, Klima und biologische Vielfalt, nachhaltige integrierte Bewirtschaftung der Meeresressourcen und die Stadt von morgen und das kulturelle Erbe sowie auf generische Aktivitäten im Bereich der Bekämpfung der großen Risiken, der Entwicklung von Erdbeobachtungstechnologien und der sozioökonomischen Aspekte der Umwelt im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung (Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Beschäftigung) konzentrieren. Das Augenmerk wird darüber hinaus auch besonders auf eine optimale Nutzung bestehender europäischer Forschungsinfrastrukturen und eine länderübergreifende Zusammenarbeit beim rationellen und kosteneffizienten Ausbau europäischer Forschungsinfrastrukturen zur Unterstützung der Grundlagenforschung und Spitzenforschung im Umweltbereich gerichtet.

a) LEITAKTIONEN

i) Nachhaltige Bewirtschaftung der Wasservorräte und Wasserqualität

Ziele und FTE-Prioritäten

Übergeordnetes Ziel dieser Leitaktion ist die Erarbeitung von Kenntnissen und die Entwicklung von Technologien, die für die rationelle Bewirtschaftung der Wasserressourcen, die Bewältigung von großen Problemen wie die Wasserknappheit und die Versorgungsnetze für den Bedarf der Privathaushalte, der Industrie und der Landwirtschaft benötigt werden, wobei gleichzeitig auf den Erhalt der Ökosysteme geachtet wird. Die Forschung wird folgende Schwerpunkte haben:

- Entwicklung von Aufbereitungs- und Reinigungstechnologien für folgende Zwecke: Vermeidung von Verschmutzung, Reinigung von Wasser, Verhinderung und Verringerung der Versalzung der Wasserressourcen und rationelle Nutzung und/oder Wiederverwendung von Wasser sowie Entwicklung eines integrierten Konzepts zur Bewirtschaftung von Wasserressourcen und Feuchtgebieten

Ziel: Erweiterung der Kenntnisse und Entwicklung von Technologien für die rationelle Bewirtschaftung von Wasserressourcen; Abstimmung der Wasserversorgung auf die Nachfrage unter wirtschaftlichen und nachhaltigen Bedingungen; Verbesserung der wissenschaftlichen Grundlage (auch in bezug auf Gewohnheiten, Einstellungen und kulturelle Muster), der Methoden und Bewirtschaftungsinstrumente, um die Phänomene besser zu verstehen und eine integrierte Bewirtschaftung und eine nachhaltige Verwendung des Wassers und der Feuchtgebiete in den Einzugsgebieten zu fördern, unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit, der Umweltqualität und des sozioökonomischen Kosten-Nutzen-Verhältnisses; Entwicklung von Technologien zur Verhütung und Behebung der Verschmutzung von Gewässern und Grundwasserressourcen, zur Reinigung von Wasser und zur rationellen Verwendung und/oder Wiederverwendung (insbesondere Förderung geschlossener Kreisläufe und Zuverlässigkeit der Sammel- und Verteilungsnetze und Techniken zur Verhinderung der Versalzung).

FTE-Prioritäten: Instrumente und Methoden für die rentable und nachhaltige integrierte Bewirtschaftung von Wasserressourcen und Feuchtgebieten; Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten an Wasserverwender; Entwicklung von Anwendungen in realem Maßstab in ganz Europa zur Unterstützung der EU-Politik; Optimierung der Technologien für die Wasseraufbereitung und -reinigung zur Gewinnung von Trinkwasser; Methoden zur Reduzierung der Verwendung und Verschmutzung von Wasser; Behandlung von Abwasser an der Quelle und verfahrensintegrierte Behandlung; rationelle Wiederverwendung von Wasser; Anwendung von Kreislauf-Technologien; Entwicklung integrierter Verfahren zur Beurteilung des Zustands der Wassersysteme; Entwicklung fortschrittlicher Verfahren zur Verhütung und Verringerung der Versalzung.

- Technologien für die Überwachung und Vermeidung von Verschmutzung, den Schutz und die Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern, einschließlich Aspekten der ökologischen Qualität

Ziel: qualitative und quantitative Beschreibung und Bewertung des Zustands und der Entwicklung des Oberflächen- und des Grundwassers sowie der Funktionsweise aquatischer Ökosysteme und von Feuchtgebieten als Grundlage für eine rationellere Ressourcenbewirtschaftung. Dazu werden auch Technologien zu Bewertung und Behandlung von Verschmutzung durch verseuchte Standorte und Mülldeponien sowie biologische Bewertungsmethoden für die Überwachung der Wasserqualität entwickelt werden.

FTE-Prioritäten: Verbesserung der Methoden für die Messung und Überwachung der Wasserqualität und -quantität, der Analysemethoden für die Schadstoffströme, Entwicklung der Technologien für integrierte Bewertungsmethoden für die Bodensanierung; Nährstoffe aus diffusen Quellen; Prognosemodelle und moderne Verfahren zur Folgenabschätzung von Verunreinigungen; Aktualisierung der Wasserqualitätskriterien und Indikatoren für die Wasserpolitik.

- Überwachungs-, Frühwarn- und Kommunikationssysteme

Ziel: Entwicklung von Systemen, die unabhängig von Zeit und Raum einsetzbar sind, insbesondere Frühwarn- und Prognosesysteme, die eine direkte Rückkopplung zur Ursache der Verschmutzung ermöglichen.

FTE-Prioritäten: Überwachungssysteme für punktuelle und diffuse Verschmutzungsquellen sowie für die verschiedenen Aufnahmesysteme in der Umwelt; Überwachungs- und Datenverarbeitungssysteme, insbesondere Systeme zur Erkennung von undichten Stellen, zur Ableitung von Regenwasser und Systeme zur Bewertung von Überschwemmungen und Trockenheit.

- Technologien zur Regulierung und Bewirtschaftung von Wasservorräten sowie Technologien für aride und semiaride Gebiete und generell wasserarme Regionen

Ziel: Verbesserung und Schutz von Wasserressourcen und aquatischen Ökosystemen, Optimierung der Wasserbewirtschaftung in ariden Regionen sowie bessere Beherrschung von Wassernotständen.

FTE-Prioritäten: Integrierte Konzepte für Wassereinzugsgebiete unter Berücksichtigung der politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Wechselwirkungen; bessere Bewirtschaftungssysteme für Wasserressourcen und deren Nutzung auf gemeinschaftlicher, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Unterstützung der Entscheidungsfindung.

ii) Globale Veränderungen, Klima und biologische Vielfalt

Ziele und FTE-Prioritäten

Ziel dieser Leitaktion ist die Entwicklung der wissenschaftlichen, technologischen und sozioökonomischen Grundlagen und Instrumente zur Erforschung der Veränderungen in der Umwelt. Zur Gewährleistung eines integrierten Konzepts werden folgende Schwerpunkte gesetzt:

- Klärung, Erkennung, Bewertung und Vorhersage globaler Veränderungsprozesse

Ziel: auf europäischer und subregionaler Ebene Behandlung hauptsächlich der Ursachen und Auswirkungen spezifischer globaler Veränderungsprobleme, wie Klimaänderungen, Ozonschichtabbau, Rückgang der biologischen Vielfalt, Verlust fruchtbaren Bodens und von Lebensräumen, Störung der Meereszirkulation. Sowohl natürliche als auch anthropogene Phänomene werden im Zusammenhang mit der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen untersucht.

FTE-Prioritäten: Variabilität und Veränderungen folgender Aspekte: Zusammensetzung der Luft, Abbau der Ozonschicht und UVB-Strahlung; biogeochemische Kreisläufe und Wasserkreislauf, biologische Vielfalt, Klima, marine Prozesse, Meeresspiegel; Verbindung zwischen Klimaänderungen und Häufigkeit und Ausmaß extremer Naturereignisse; sozioökonomische Wechselwirkungen und Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen und die Gesundheit der Menschen.

- Weitergehende Erforschung von Ökosystemen an Land und im Meer und der Wechselwirkung dieser Systeme untereinander sowie mit anderen Ökosystemen

Ziel: Schwerpunktmäßige Untersuchung der Wechselbeziehungen zwischen Ökosystemen und Erdoberfläche, Landnutzung, Boden, Wasser, Luft und Meer; Rolle der biologischen Vielfalt und der Klimaänderungen; Wechselbeziehungen zwischen Ökosystemen, biogeochemischen Kreisläufen, weiträumiger Bodenzerstörung und Wüstenbildung.

FTE-Prioritäten: Szenario der globalen Veränderung und Auswirkung auf Land-, Süßwasser- und Meeresökosysteme und auf die Ernährungssicherheit und die Ressourcenverwendung; Bewertung der biologischen Vielfalt und ihres Rückgangs; Bewertung der Auswirkungen der globalen Veränderungen und der Klimaänderungen auf wichtige sensible Systeme oder Gebiete und der damit verbundenen Risiken; Analyse und Bewertung der Funktion der Ökosysteme in biogeochemischen Kreisläufen; Flächennutzungsmodelle, Tendenzen zur Bodenzerstörung und Wüstenbildung.

- Entwicklung von Szenarien und Strategien zur Vorbeugung und Abfederung von globalen Veränderungen und Klimaänderungen sowie zur Anpassung an diese Veränderungen und Erhaltung der biologischen Vielfalt im Gesamtzusammenhang einer nachhaltigen Entwicklung

Ziel: Schaffung einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage für die Entwicklung konkreter Bewirtschaftungsstrategien und Maßnahmen gegen die in der Leitaktion aufgeführten negativen Auswirkungen.

FTE-Prioritäten: Formulierung und Beurteilung von Möglichkeiten, Bewertung ihrer wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, technischen und politischen Durchführbarkeit und ihrer gesellschaftlichen Akzeptabilität; Voraussetzungen für die Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Schädigung der Umwelt; Bewertung und Verbesserung der institutionellen Kapazitäten für die Umsetzung der internationalen Verträge.

- Unterstützung der Entwicklung der europäischen Komponente der weltweiten Beobachtungssysteme für Klima, terrestrische Ökosysteme und Meere

Ziel: Ermittlung der Unzulänglichkeiten der vorhandenen Beobachtungssysteme und Beitrag zu deren Behebung, um sicherzustellen, daß die nötigen Daten zur Vorhersage, Bewertung der Auswirkungen und zur Formulierung von Maßnahmen gegen den Klimawandel zur Verfügung stehen.

FTE-Prioritäten: Entwicklung von Instrumenten, Systemen und Methoden zur Erfassung und Verarbeitung konsolidierter Langzeitdaten für wichtige Parameter sowohl durch In-situ-Messungen als auch durch Fernerkundungsmethoden. Erfaßt werden nach Bedarf die Luft, die Meere (auch unter Einsatz von Euro-GOOS), das Land, die Hydrosphäre, die Kryosphäre und die Biosphäre.

iii) Nachhaltige Ökosysteme des Meeres

Ziele und FTE-Prioritäten

Ziel dieser Leitaktion ist es, die Entwicklung einer nachhaltigen integrierten Bewirtschaftung der Ressourcen des Meeres zu fördern und zu den meeresbezogenen Aspekten der Politik der EU für die Umwelt und die nachhaltige Entwicklung beizutragen.

Diese Leitaktion fördert eine bessere Koordinierung der einzelstaatlichen Maßnahmen in diesem Bereich. Dazu sind langfristige Anstrengungen nötig, zumal die europäischen Meere zu den weltweit am intensivsten genutzten Meeresgebieten zählen. Mit Hilfe eines speziellen Koordinierungsmechanismus wird für Synergieeffekte mit anderen relevanten Tätigkeiten des Rahmenprogramms gesorgt. Forschungsziele sind:

- Entwicklung der wissenschaftlichen Wissensgrundlage im Bereich der marinen Prozesse, Ökosysteme und Wechselwirkungen

Ziel: Förderung der nachhaltigen Nutzung der Meeresumwelt und -ressourcen unter Wahrung ihrer Integrität und globalen Funktion.

FTE-Prioritäten: Auswirkungen physikalischer Faktoren, Umweltfaktoren und Wechselwirkungen an den Meeresrändern auf die Funktionsweisen und natürliche Variabilität der Ökosysteme; extreme Umwelten und deren Biologie: Funktionsweisen und Nutzungspotential; Sedimentationssysteme und ihr Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung der Ressourcen des Schelfs, des Kontinentalfußes und des Tiefseebodens; Ursprung, Transport und Kreisläufe von Schadstoffen, Schlüsselelementen und Nährstoffen sowie ihre Auswirkungen auf die Ökosysteme.

- Verringerung der anthropogenen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und das nachhaltige Funktionieren der Ökosysteme des Meeres durch die Untersuchung ihrer Ursachen und Folgen und etwaiger Lösungen und durch die Entwicklung von Technologien für eine sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Nutzung

Ziel: Eindämmung dieser Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und das nachhaltige Funktionieren der marinen Ökosysteme sowie Entwicklung von Technologien für die sichere, wirtschaftliche und zugleich nachhaltige Nutzung der Meeresschätze.

FTE-Prioritäten: Auswirkungen der Tätigkeiten des Menschen, einschließlich der Nutzung, des Fremdenverkehrs und der Verstädterung entlang der Küsten und der Einführung neuer Arten, und biogeochemischer Kreisläufe auf Ökosysteme; Mechanismen der Entwicklung der biologischen Vielfalt der Meere im Hinblick auf die Umkehrung der Tendenzen zum Rückgang dieser Vielfalt; Prozesse, die die Auswirkungen der Schadstoffe und der Eutrophierung abmildern, Sanierung geschädigter Systeme. Entwicklung von Technologien für: i) die eindeutige Beschreibung und Überwachung von Meeresumwelten, ii) die Probenahme, iii) die Erkundung der biologischen Ressourcen für biotechnologische Anwendung, iv) die Kommunikation, Analyse, Abbildung, Modellierung und Überwachung, Tiefseeinstrumente und Forschungsplattformen.

- Entwicklung von Kapazitäten für die Überwachung und die Steuerung von Phänomenen in Küstengebieten

Ziel: Verminderung der Auswirkungen von Verschmutzung, Hochwasser und Erosion, insbesondere an gefährdeten Küsten, und Förderung der Landgewinnung an den Küsten.

FTE-Prioritäten: langfristige Veränderungen der Küstenmorphologie, Wechselwirkungen zwischen Ökologie (einschließlich Vegetation und Fauna), Morphologie, Erosion und Auswirkungen der Tätigkeiten des Menschen; extreme Ereignisse, Risikoanalyse, Fortpflanzung des Seegangs von der Hochsee bis an die Küsten; Dynamik und Stabilität von Tidegewässern auf dem Festland und von Flußmündungen; Morphodynamik von Flußmündungen und Wechselwirkungen zwischen Mündungsgebieten und Küsten; Ende der Schadstoffwege; natürliche Küstenschutzmechanismen, Bewertung der Auswirkungen von Konstruktionen auf die Meeresumwelt, innovative Techniken zur Minimierung von Ökosystemstörungen; Meßgeräte, Datenverwaltung und Modellierung für eine effiziente Überwachung.

- Schaffung der Voraussetzungen für die operationelle Vorhersage von ökologischen Beschränkungen für Offshore-Aktivitäten

Ziel: Förderung sicherer, nachhaltiger Offshore-Aktivitäten je nach den jeweiligen Umweltgegebenheiten und Entwicklung der notwendigen Komponenten eines geeigneten Meeresbeobachtungssystems.

FTE-Prioritäten: Entwicklung von Pilotsystemen zur Überwachung, Vorhersage und zum Management im Interesse sicherer Offshore-Aktivitäten: i) Beobachtungs- und Meßverfahren und -werkzeuge für die systematische Entwicklung von Meeresparametern, ii) verbesserte Prognoseverfahren durch Verbesserung mathematischer Modelle, mit denen die Auswirkungen natürlicher und anthropogener Veränderungen auf marine Ökosysteme und Ressourcen vorhergesagt werden können, iii) Methoden zur Bewertung der Angemessenheit der Parameter und iv) beste verfügbare Verfahren, die mit den internationalen Bestimmungen und Übereinkommen vereinbar sind.

iv) Die Stadt von morgen und das kulturelle Erbe

Ziele und FTE-Prioritäten

Übergeordnetes Ziel dieser Leitaktion ist die Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und der Wettbewerbsfähigkeit, eines besseren Stadtmanagements und einer integrierten Planung sowie die Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität und der kulturellen Identität der Bürger. Schwerpunkte sind der Aufbau einer integrierten sozioökonomischen Wissensgrundlage sowie Produkte, Dienste, Instrumente und Technologien für ein besseres Stadtmanagement sowie die Umweltbelange insbesondere im Zusammenhang mit der Verringerung von Schadstoffen.

- Integrierte Konzepte für eine nachhaltige Entwicklung der Städte und eine rationelle Nutzung der Ressourcen

Ziel: Erarbeitung neuer Modelle für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Städte und Stadtregionen, Erarbeitung von mittel- und langfristigen sozioökonomischen Szenarien und Stimulierung von Forschung, Entwicklung und Demonstration, insbesondere zur Flankierung und Förderung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit, Städteplanung und Architektur, der sozialen Integration, Sicherheit, Energieeffizienz und -einsparung (insbesondere in Gebäuden und im Stadtverkehr) sowie Nutzung von Informationsnetzen (das Konzept der "digitalen Städte").

FTE-Prioritäten: Stadtentwicklungsszenarien und integrierte Planungswerkzeuge, Entwicklung von Strategien für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die sozioökonomische Integration auch unter Berücksichtigung von Sicherheits- und multikulturellen Aspekten; Auswirkungen von Technologien, Infrastrukturen, Lärm und Luftverschmutzung aus allen Quellen auf die gesellschaftliche Entwicklung, Änderungen bei der Nutzung der städtischen Flächen, Ressourcennutzung, Gesundheit und Umwelt; Bedarfssteuerung, Sicherheit und Zuverlässigkeit der Versorgung mit grundlegenden Ressourcen (Energie, Land und Wasser usw.); integrierte Ansätze für eine bessere Nutzung und die Erhaltung der Ressourcen und Verringerung der Verschmutzung und des Abfalls unter Berücksichtigung der Sozial- und Umweltverträglichkeit.

- Schutz, Erhaltung und bessere Herausstellung des europäischen kulturellen Erbes

Ziel: Entwicklung einer vernünftigen Bewirtschaftung kultureller Ressourcen von Städten und Stadtregionen zur Förderung der Lebensqualität der Bürger, des Fremdenverkehrs und der Beschäftigung.

FTE-Prioritäten: Produkte, Verfahren und Technologien für die Diagnose, den Schutz, die Erhaltung, Sanierung und nachhaltige Nutzung des europäischen kulturellen Erbes unter besonderer Berücksichtigung der beweglichen und ortsfesten Kulturgüter und der Lebensqualität; Maßnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes vor technologischen und natürlichen Gefahren; Verfahren, darunter auch Risikobewertungen, für eine harmonische und effiziente Integration des kulturellen Erbes in das Stadtbild.

- Entwicklung und Demonstration von Technologien für die sichere, wirtschaftlich effiziente, umweltfreundliche und nachhaltige Erhaltung, Sanierung und Renovierung, für den Bau und den Abriß von Gebäuden, insbesondere großer Gebäudekomplexe

Ziel: Erhaltung, Sanierung, Verbesserung, Schutz und Entwicklung der bebauten Umwelt auf eine Art und Weise, die den kulturellen Bedürfnissen und den sozialen Erfordernissen entspricht, im Hinblick auf die langfristige Zukunftsfähigkeit und bessere Lebensqualität.

FTE-Prioritäten: Technologien für die wirtschaftliche, sichere und umweltfreundliche effiziente Planung, Instandhaltung, Wiederherstellung, Modernisierung, den Umbau und Bau, den Abriß von Gebäuden und Infrastruktur, insbesondere von großen Gebäudekomplexen; grundlegende Dienste zur Verhütung von Gefahren und der Beschädigung von Gebäuden; effizientere Ressourcenverwendung (Werkstoffe, Energie, Wasser); Zuverlässigkeit, Sicherheit und soziale Aspekte; optimale Nutzung und Wiedernutzbarmachung von Raum (ober- und unterirdisch), insbesondere Sanierung verseuchter Flächen; zuverlässige Umweltverträglichkeitsprüfungen, Umweltmanagement in Gebäuden.

- Vergleichende Bewertung und kostengünstige Umsetzung von Strategien für nachhaltige Verkehrssysteme im städtischen Umfeld

Ziel: Förderung nachhaltiger, kostengünstiger, benutzerorientierter und in den städtischen Gesamtrahmen integrierter Verkehrsstrategien und -lösungen für eine drastische Verringerung der Belastungsniveaus (Lärm und Emissionen) und der Verkehrsstaus in den Städten zu erschwinglichen Preisen für den Benutzer bei gleichzeitiger Sicherstellung des effizienten Funktionierens, der Lebensqualität, einschließlich sozioökonomischer Aspekte, und der Erhaltung des kulturellen Erbes.

FTE-Prioritäten: Vergleichende Bewertung und Demonstration strategischer Konzepte und technischer Lösungen für innovative und nachhaltige Systeme und Verfahren des öffentlichen und des Individualverkehrs und entsprechende Infrastrukturen in einem bestimmten städtischen Umfeld.

b) GENERISCH AUSGERICHTETE FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSTÄTIGKEITEN

- Bekämpfung großer Natur- und Technologierisiken

Ziele und FTE-Maßnahmen

Das Ziel ist es, durch gründliche Erforschung der Prozesse, Mechanismen und Ereignisse, die zur Entstehung natürlicher und technologischer Risiken beitragen, Technologien und Methoden für die Umweltfolgenabschätzung, die Risikovorhersage, Verhütung, Evaluierung und die Schadensbegrenzung zu entwickeln. Ferner zielen die Tätigkeiten auf die Entwicklung von verbesserten Systemen zur Entscheidungsfindung sowie Evaluierungs- und Validierungsverfahren zur Gefahrenabschätzung und für das Krisenmanagement ab.

FTE-Prioritäten: Ermittlung und Untersuchung der Faktoren, die das Risiko von Naturkatastrophen erhöhen; Entwicklung und Verbesserung von Methoden, Modellen und Verfahren zur Risikoabschätzung und der Bestimmung der Katastrophenanfälligkeit, einschließlich der Quantifizierung der bestehenden und künftigen Gefährdung; Entwicklung wirksamer Methoden und Verfahren zur Informationsverarbeitung; Entwicklung innovativer Verfahren und Technologien zur Bekämpfung von Katastrophen und zur Abmilderung ihrer Folgen; Verbesserung der Betriebssicherheit gefährlicher Anlagen.

- Entwicklung satellitengestützter Technologien zur Erdbeobachtung (1)

Ziele und FTE-Maßnahmen

Strategisches Ziel ist der Aufbau einer dauerhaften europäischen Kapazität zur Überwachung der Erde aus dem Weltraum, was zu einem besseren Verständnis des Geosystems, zur wirksamen Erhaltung unseres natürlichen Erbes, einer besseren Ressourcenbewirtschaftung und zu einer Verringerung der Hauptrisiken führen wird. Mit der FTE-Maßnahmen sollen Erdbeobachtungsanwendungen, -produkte und -dienste für die Umweltüberwachung und die Bewirtschaftung von Ressourcen und Ökosystemen sowie für die Raumplanung zur Verfügung gestellt werden. Schwerpunkt wird die Deckung des Bedarfs eines breiten Spektrums von Anwendern, insbesondere in den Behörden der Mitgliedstaaten, sein. Daher wird die Erdbeobachtung je nach Bedarf mit anderen Technologien, wie Fernerkundung aus der Luft, Weltraumfunkverkehr, Satellitennavigation und globalen Informationssystemen, verbunden sein.

Die folgenden Forschungsmaßnahmen werden im Einklang mit den Zielen des geplanten "Zentrums für Erdbeobachtung" vorrangig durchgeführt:

FTE-Prioritäten: innovative Pilotanwendungen und methodische Schwerpunktforschung zur Steigerung der Effizienz der Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen der EU-Politik; Untersuchung der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte; Bedarfs- und Durchführbarkeitsstudien zur Bestimmung des Bedarfs an neuen Diensten und Einsätzen; neue Szenarien zur Planung autonomer Einsatzdienste; Förderungs-, Aus- und Weiterbildungskampagnen, um vorhandene und künftige Erdbeobachtungsdaten und Informationsquellen besser nutzen zu können.

- Sozioökonomische Aspekte von Umweltveränderungen im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung (Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Beschäftigung)

Ziele und FTE-Maßnahmen

Übergeordnetes Ziel ist die Entwicklung einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage für nachhaltige Entwicklungsmodelle und die Förderung ihrer Anwendung und Nutzung. Ferner wird die Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsaspekts in den wichtigsten Politikbereichen der EU, z. B. Industrie, Verkehr, Tourismus, und in den Leitaktionen des Fünften Rahmenprogramms unterstützt.

Voraussetzung für eine solche Integration ist die Ermittlung und Bewertung der grundlegenden Wechselwirkungen zwischen den beteiligten Faktoren, d. h. den sozioökonomischen Triebkräften des technologischen Wandels, der wirtschaftlichen Globalisierung, des gesellschaftlichen Verhaltens und der Umweltveränderungen einerseits und deren sozioökonomischen Auswirkungen andererseits. Die wirksame Umsetzung dieser neuen Erkenntnisse bei der Formulierung politischer Konzepte hängt von der Entwicklung und Erprobung besserer Methoden und strategischer Instrumente ab.

FTE-Prioritäten: Ermittlung und Bewertung der grundlegenden Wechselwirkungen zwischen der sozioökonomischen Entwicklung und den Umweltveränderungen; Bewertung der Triebkräfte und Auswirkungen im Hinblick auf Strategien, Einrichtungen und Demographie, auf Produktion und Verbrauch, technologische Entwicklung, Verteilung, Sicherheit, Kultur und Ethik; Entwicklung und Anwendung von Methoden und Instrumenten für die Integration und für die Förderung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele; Beschreibungsmethoden und Bewertungssysteme für die Nachhaltigkeit der Entwicklung und für Umweltbilanz, Schaffung von Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung, Analyse der "ökologischen Fußabdrücke"; Entwicklung und vergleichende Bewertung verschiedener Konzepte der Öko-Effizienz, insbesondere der rationellen Verwendung der Ressourcen und der Industrieökologie; nachhaltige Produktion und nachhaltiger Verbrauch; Grundsätze eines guten Umweltmanagements im Hinblick auf die Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung.

c) FÖRDERUNG DER FORSCHUNGSINFRASTRUKTUREN

Ziele

Förderung der grenzüberschreitenden Nutzung öffentlicher oder privater Einrichtungen, die grundlegende Aufgaben erfuellen; hierdurch soll erreicht werden, daß diese Einrichtungen besser genutzt werden und gleichzeitig unnötige Doppelarbeit vermieden wird und daß auf neu entstehende prioritäre Bedürfnisse eingegangen werden kann.

Maßnahmen

Zur Erhöhung des europäischen Mehrwerts und zur Optimierung der Maßnahmen wird die Gemeinschaft in erster Linie folgende Anstrengungen unterstützen:

- Grenzüberschreitende Koordinierung, integriertes Management der spezifischen Aspekte des Betriebs und des Zugangs zu vorhandenen Einrichtungen sowie deren Verbesserung;

- Koordinierung und Komplementarität der nationalen und multinationalen Initiativen zur Unterstützung der auf Ebene der Gemeinschaft nötigen Einrichtungen;

- Vernetzung von Wissenschafts- und Nutzergemeinschaften durch Forschungsprojekte und spezielle Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen geeigneter Infrastrukturen oder Zusammenschluß verschiedener Partner zu einem integrierten Diensteanbieter;

- Förderung der Kompatibilität der verschiedenen Systeme mit dem Ziel, eine rasche und wirksame Integration der Einrichtungen und Ressourcen zu ermöglichen.

Infrastrukturen

Zu den unterstützenden Infrastrukturen zur Bewertung und Beobachtung der Geosysteme (z. B. der Meere), um die Vorhersage drohender Naturereignisse und globaler Veränderungen verbessern zu können, gehören:

- Forschungseinrichtungen für das Klima und die globalen Veränderungen: Klimaforschungszentren, Großrechner; Archive; Zentren für die integrierte Auswertung; Datenbanken für Klima und globale Veränderungen; Simulierungskammern, Bodenstationen und Flugzeuge zur Beobachtung der Atmosphäre; Geräte und Netze zur Untersuchung der paläoökologischen Daten; Einrichtungen für die Taxonomie;

- Meeresforschungseinrichtungen: Meeresdatenbanken und Sammlungen von Meeresproben; Einrichtungen für die Taxonomie; Versuchsbecken; Forschungsschiffe; Plattformen und Zentren zur Prognose des Seegangs; bemannte, robotergesteuerte und automatische Beobachtungssysteme;

- Forschungseinrichtungen für natürliche Risiken: Einrichtungen und grundlegende operationelle Netze für Informationen über Erdbeben, Überschwemmungen, Flutwellen und Stürme, Erdrutsche, Vulkanausbrüche und Waldbrände.

B. ENERGIE

Das strategische Ziel dieses Teils des Programms ist es, nachhaltige Energiesysteme und -dienste für Europa zu entwickeln und zu einer nachhaltigeren Entwicklung weltweit beizutragen und somit eine größere Sicherheit und Diversifizierung der Energieversorgung sicherzustellen, hochwertige, kostengünstige Energiedienste bereitzustellen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu verbessern und die Umweltauswirkungen zu verringern.

Die FTE- und Demonstrationsprojekte werden sich in zwei Leitaktionen auf die Themen umweltfreundlichere Energiesysteme, einschließlich erneuerbarer Energiequellen, und wirtschaftliche und effiziente Energieversorgung für ein wettbewerbsfähiges Europa sowie auf generische Aktivitäten im Bereich der sozioökonomischen Aspekte der Energie im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung (Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Beschäftigung) konzentrieren.

a) LEITAKTIONEN

i) Umweltfreundlichere Energiesysteme, einschließlich erneuerbarer Energiequellen

Ziele und FTE-Prioritäten

Ziel dieser Leitaktion ist die Entwicklung und Demonstration von Technologien und damit zusammenhängender Maßnahmen, die dazu beitragen, im Einklang mit den energiepolitischen Zielen, einschließlich der Verringerung der Abhängigkeit der Gemeinschaft von Energieeinfuhren, die Umweltauswirkungen der Produktion und des Energieverbrauchs in Europa zu verringern. Das trägt zur Erhaltung des Ökosystems bei, indem die Emissionen auf lokaler und globaler Ebene reduziert werden und der Anteil neuer und erneuerbarer Energieträger an der Energieversorgung erhöht wird. Entsprechend werden Maßnahmen ergriffen, um umweltfreundlichere, in erster Linie erneuerbare Energiequellen zu erforschen und um die Umweltauswirkungen des derzeitigen Verbrauchs fossiler Brennstoffe zu verringern. Schwerpunkte der Arbeiten sind:

- Elektrizitäts- und/oder Wärmeerzeugung in Großanlagen mit niedrigem CO2

Ausstoß unter Einsatz von Kohle, Biomasse oder anderen Brennstoffen, einschließlich Kraft-Wärme-Kopplung

Ziel: Erhebliche Verbesserung der Effizienz und zugleich Kostensenkung, geringere Abhängigkeit von Dritten und Verringerung der Umweltauswirkungen der Energieumwandlung auf der Grundlage fossiler Brennstoffe wie auch erneuerbarer Energieträger.

FTE-Prioritäten: Verbrennung und andere thermochemische Umwandlungsverfahren (z. B. Vergasung, Pyrolyse); Elektrizitäts- und/oder Wärmeerzeugung mit geringer CO2

Emission aus Kohle, Biomasse, Abfall oder anderen Brennstoffen; Verbesserung der Effizienz von Gasturbinen; Kraft-Wärme-Kopplung.

- Entwicklungs- und Demonstrationstätigkeiten - auch im Bereich der dezentralen Erzeugung - für die wichtigsten neuen und erneuerbaren Energieträger, insbesondere für Biomasse, Wind- und Sonnenenergietechnologien sowie Brennstoffzellen

Ziel: Förderung der Verwendung von neuen und erneuerbaren Energieträgern für ans Netz angeschlossene und autonome Anlagen, wenn ein substantieller Beitrag zur Energieversorgung zu erwarten ist.

FTE-Prioritäten: Brennstoffzellen für stationäre Anlagen sowie für Fahrzeuge; umweltschonende Umwandlung und wirtschaftliche Nutzung der Biomasse in Wärme- und Elektrizitätsenergieerzeugungssystemen; Windenergie in Onshore und Offshore-Anlagen; Solartechnologien, photovoltaische- und solarthermische Technologien; sonstige erneuerbare Energieformen, die einen signifikanten Beitrag zu den globalen Programmzielen leisten können.

- Integration der neuen und erneuerbaren Energieträger in Energiesysteme

Ziel: Lösung der Probleme im Zusammenhang mit der Integration der neuen Energieträger in vorhandene Energiesysteme, Entwicklung neuer Anwendungen und Beseitigung der Hindernisse für die intensivere Nutzung erneuerbarer Energieträger.

FTE-Prioritäten: Lösung der technischen Probleme im Zusammenhang mit der Integration der neuen Energieträger in vorhandene Energienetze und Verfahren; Hybridsysteme, die verschiedene erneuerbare Energieträger oder erneuerbare und konventionelle Systeme verbinden; Verbesserung der Akzeptanz erneuerbarer Energieträger, z. B. Verringerung der Sicht- und Lärmbelästigung; Ermittlung von nicht technischen Hindernissen für die Integration erneuerbarer Energieträger und Erkundung von Maßnahmen zu deren Beseitigung.

- Kostengünstige Umweltschutztechnologien für die Elektrizitätserzeugung

Ziel: Verringerung der Umweltauswirkungen der Elektrizitätserzeugung unter besonderer Berücksichtigung der am stärksten emissionsbehafteten Energieträger.

FTE-Prioritäten: Abgasreinigungstechniken für Kraftwerke (z. B. zur Verringerung des CO2

, SOx

, NOx

und des sonstigen Schadstoffausstoßes); Heißgasreinigung; Einbeziehung der wissenschaftlichen Erforschung grundlegender Phänomene.

ii) Wirtschaftliche und effiziente Energieversorgung für ein wettbewerbsfähiges Europa

Ziele und FTE-Prioritäten

Ziel dieser Leitaktion ist es, die zuverlässige, umweltfreundliche, effiziente, sichere und wirtschaftliche Energieversorgung Europas zum Nutzen seiner Bürger sowie im Interesse eines funktionierenden Gemeinwesens und der Wettbewerbsfähigkeit seiner Industrie sicherzustellen. Die Energieverwendung muß effizienter werden durch Technologien, mit denen eine substantielle Senkung der Gesamtkosten, eine Verringerung der Energieintensität und der Umweltauswirkungen sowie eine geringere Abhängigkeit von Dritten erreicht werden kann. Die Maßnahmen müssen auf jeder einzelnen Stufe des Energiezyklus (Produktion, Verteilung und Endverbrauch) ansetzen, um die Effizienz zu steigern und die Kosten zu senken. Die Arbeiten werden sich auf folgende Punkte konzentrieren:

- Technologien für rationellen und effizienten Endverbrauch von Energie

Ziel: entscheidender Beitrag zu einem nachhaltigen Energiesystem durch die deutliche Verringerung der Energieintensität auf der Nachfrageseite und durch eine wesentlich effizientere und nachhaltigere Nutzung der Energie in Gebäuden, im Verkehr und in der Industrie (einschließlich der Landwirtschaft). Dazu müssen neue Technologien entwickelt und angewandt, vorhandene Technologien verbessert und durch bessere Wissensverbreitung und Technologiedemonstration eine Änderung des Verbraucherverhaltens bewirkt werden. Die FTE wird sich auf die Bereiche konzentrieren, in denen die Möglichkeiten zu einer nachhaltigen Energienutzung am vielversprechendsten sind.

FTE-Prioritäten: Besonderes Gewicht erhalten sektorübergreifende Technologien wie die Prozeßsteuerung und ein integriertes Konzept für die Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden, im Verkehr und in der Industrie, einschließlich der Landwirtschaft; Beleuchtung, Raumheizung und Klimatisierung sowie Integration erneuerbarer Energiequellen in Gebäuden; Verbesserung des Wirkungsgrads und der Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge und ihrer Infrastruktur, einschließlich der Treibstoffe, der Energiespeicherung und -umwandlung, der Verbrennungsvorgänge und Kraftübertragung; Verringerung der Energieintensität industrieller Verfahren, wobei der Schwerpunkt auf Prozeßintegration, Trennung und Trocknung liegen wird.

- Technologien für Energieübertragung und -verteilung

Ziel: Nutzung des gesamten Potentials intelligenter Energienetze, indem die Effizienz des gesamten Energiesystems durch die Erhöhung der Flexibilität, Zuverlässigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Energieübertragungs- und -verteilungssysteme bei gleichzeitiger Kostensenkung sowie Verringerung der Übertragungsverluste und der Umweltschädigung optimiert wird. Insbesondere soll die Integration neuer Versorgungsquellen in europäische Energienetze erleichtert werden, und Beiträge zum Management und zur technischen Unterstützung liberalisierter Energiemärkte sollen erbracht werden.

FTE-Prioritäten: intelligente Energieübertragungs- und -verteilungssysteme; Erdgas- und Elektrizitätsfernleitungen; optimierte Netzverwaltung und -überwachung; optimale Systemeffizienz für Elektrizitäts-, Gas-, Fernwärme- und Klimatisierungsnetze; Supraleitfähigkeit.

- Technologien für die Energiespeicherung auf Makro- und Mikroebene

Ziel: Verbesserung der Effizienz und Verringerung der Umweltauswirkungen der Energiespeicherung, auf Makroebene zur besseren Nutzung erneuerbarer, aber nur diskontinuierlich zu Verfügung stehender Energiequellen, auf mittlerer Ebene zur Entwicklung emissionsfreier Fahrzeuge und auf Mikroebene zur Ermöglichung weiterer Verkleinerung elektronischer Geräte.

FTE-Prioritäten: zuverlässige und wirtschaftliche Energiespeichertechnologien, einschließlich Flüssigerdgas und Flüssiggas, H2, fortschrittliche Batterien (Makro- und Mikrobatterien) für stationäre und mobile Anwendungen.

- Effizientere Explorations-, Gewinnungs- und Produktionstechnologien für Kohlenwasserstoffe

Ziel: Verbesserung der Ermittlung der in der EU vorhandenen Energieressourcen und Optimierung ihrer Nutzung; Kostensenkung und Verringerung der Umweltauswirkungen der Produktion durch die Entwicklung von auf den Weltmärkten wettbewerbsfähigeren Technologien.

FTE-Prioritäten: bessere Instrumente für die Erkundung und Bewirtschaftung von Kohlenwasserstoffvorkommen; Explorations- und Fördertechnologien für Kohlenwasserstoffe, besonders für schwer zugängliche Vorkommen im Meeresboden; Verringerung der Umweltauswirkungen und bessere Fördertechniken für Kohlenwasserstoffe, die auch für andere Anwendungen, wie z. B. für die Erdwärme, genutzt werden können; Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus Kohlelagerstätten.

- Verbesserung der Effizienz von neuen und erneuerbaren Energiequellen

Ziel: möglichst weitgehende Nutzung von erneuerbaren Energieträgern durch Senkung ihrer Gestehungskosten bei der Energieerzeugung, durch Erweiterung der Kenntnisse über die in Europa vorhandenen erneuerbaren Energieträger und durch die Verbesserung der Effizienz von Herstellungstechnologien und damit Reduzierung der Herstellungskosten.

FTE-Prioritäten: Verwendung von Biomasse und Abfall als Brennstoff; Verbesserung der Effizienz von photovoltaischen Zellen und Windturbinen; Senkung der Herstellungskosten von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie (z. B. Turbinenschaufeln, Photovoltaikmodule).

- Erarbeitung von Szenarien zu den Versorgungs- und Nachfragetechnologien in Wirtschafts-/Umwelt-/Energiesystemen und ihren Wechselwirkungen sowie die Wirtschaftlichkeitsanalysen (auf der Grundlage der Kosten des gesamten Produktzyklus) und die Analyse der Effizienz aller Energiequellen

Ziel: Entwicklung von Strategien für die Erzeugung und Nutzung von Energie, für die Einführung neuer Energietechnologien und für die Entwicklung von energiepolitischen Konzepten.

FTE-Prioritäten: Analyse lang- und kurzfristiger Szenarien für Angebot und Nachfrage im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung sowie mit den sozialen und ökologischen Anforderungen auf globaler Ebene, auf Gemeinschaftsebene und auf regionaler Ebene; Modellierung und Analyse der Auswirkungen politischer Konzepte; Gesamtbewertung der Energiemärkte und der Auswirkungen der Technologie unter Berücksichtigung liberalisierter Energiemärkte.

b) GENERISCH AUSGERICHTETE FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSTÄTIGKEITEN

- Untersuchung der sozioökonomischen Aspekte der Energie im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung (Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Beschäftigung)

Ziele und FTE-Prioritäten

Ziel ist die Entwicklung und Anwendung von Instrumenten zur Bewertung und Überwachung der sozioökonomischen Aspekte der Energietechnologien, -systeme und -dienste anhand von Technologiebewertungskonzepten auf Projektebene und Konzepten globaler Systemanalyse auf Makroebene.

FTE-Prioritäten: für die Technologiebewertung: die soziale Dimension (z. B. Verhalten, Akzeptanz), die Dimension der Innovation, einschließlich "Regelungs- und Kontrollmaßnahmen" und Auswirkungen auf anderweitige Politikbereiche, Beurteilung der externen Faktoren und ihrer Internalisierung und schließlich vergleichende Bewertung; für die Systemanalyse: Verstehen der Beziehungen zwischen Energie, Umwelt, Technologien und Wirtschaftswachstum unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Werte und der natürlichen und gesellschaftlichen Ressourcen.

(1) Die Aktivitäten im Bereich der Raumfahrt, die durch verschiedene Programme erfaßt werden, werden zentral koordiniert.

ANHANG III

SPEZIFISCHE MODALITÄTEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS

Das spezifische Programm wird über die indirekten FTE-Aktionen durchgeführt, die in den Anhängen II und IV des Fünften Rahmenprogramms vorgesehen sind. Ferner gelten die folgenden programmspezifischen Modalitäten:

1. Begleitmaßnahmen

Die Begleitmaßnahmen umfassen im einzelnen:

- flankierende Studien zum spezifischen Programm, einschließlich der Vorbereitung künftiger Maßnahmen;

- Informationsaustausch, Konferenzen, Seminare, Workshops sowie wissenschaftliche oder Fachtagungen;

- Hinzuziehung externer Fachkompetenz, auch in Form der Konsultation wissenschaftlicher Datenbanken, insbesondere bei der in Artikel 5 Absatz 1 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehenen Überwachung der Durchführung des spezifischen Programms sowie der in Artikel 5 Absatz 2 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehenen externen Bewertung der indirekten FTE-Aktionen und der Überwachung ihrer Durchführung;

- Maßnahmen im Bereich Verbreitung, Information und Kommunikation, einschließlich wissenschaftlicher Publikationen, und Maßnahmen zur Nutzung der Ergebnisse und für den Technologietransfer, Förderung der Innovationsfinanzierung und Unterstützung beim Schutz des geistigen Eigentums;

- Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit FTE-Tätigkeiten des spezifischen Programms mit Ausnahme der Marie-Curie-Stipendien;

- Förderung von Maßnahmen zur Unterrichtung und Unterstützung der Forschungsakteure, einschließlich der KMU, sowie auch zur Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit in der Wissenschaft;

- Förderung gemeinsamer Datenstrukturen und der Datenkompatibilität, -standardisierung, -verarbeitung und -verwaltung sowie des Datenaustauschs;

- Hinzuziehung externer Fachkompetenz bei der Einrichtung von Diensten und Netzen für Information, Unterstützung und Innovationsförderung sowie bei der Bereitstellung des Zugangs dazu.

2. Umfang der finanziellen Beteiligung

Im Fall der FTE-Projekte, der Demonstrationsprojekte und der Verbundprojekte werden die Kosten für den Einsatz von Forschungsschiffen sowie von see- und von luftgestützten Plattformen gefördert. Die Kosten sind im Arbeitsprogramm aufgeschlüsselt.

3. Zusatzbestimmungen für die Teilnahme und Verbreitung der Ergebnisse

An den einzelnen Projekten dieses Programms können sich auch in Drittstaaten ansässige Rechtspersonen und internationale Organisationen beteiligen, sofern ihre Teilnahme wirksam zur Durchführung des Programms beiträgt.

Diese Rechtspersonen und internationalen Organisationen können in Ausnahmefällen finanzielle Unterstützung erhalten, wenn ihre Teilnahme von Vorteil ist und einen zusätzlichen Nutzen für die Verwirklichung der Programmziele bringt.

4. Koordinierungsmodalitäten

Die Kommission bemüht sich, innerhalb des Programms die Komplementarität der indirekten FTE-Aktionen, insbesondere durch ihre Ausrichtung auf ein gemeinsames Ziel, sicherzustellen und Doppelarbeit zu vermeiden, wobei jedoch die legitimen Interessen der Antragsteller für indirekte FTE-Aktionen gewahrt werden. Soweit erforderlich wird hierbei auch eine Koordinierung zwischen den beiden Programmausschüssen gewährleistet.

Eine Koordinierung wird, soweit möglich, auch sichergestellt zwischen den Maßnahmen des spezifischen Programms und den Tätigkeiten im Rahmen

- anderer spezifischer Programme des Fünften Rahmenprogramms;

- der Forschungs- und Ausbildungsprogramme zur Umsetzung des Beschlusses 1999/64/Euratom des Rates vom 22. Dezember 1998 über das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002) (1);

- anderer europäischer Forschungsstrukturen, einschließlich Eureka und COST;

- anderer Instrumente der Gemeinschaft im Forschungsbereich.

Diese Koordinierung umfaßt

i) die Ermittlung gemeinsamer Themen oder Prioritäten im Hinblick auf

- den Informationsaustausch,

- die Durchführung gemeinsam beschlossener Arbeiten, bei denen insbesondere eines der in Artikel 9 der Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse vorgesehenen Verfahren zur Anwendung kommt;

ii) die Umverteilung von Vorschlägen für indirekte FTE-Aktionen zwischen spezifischen Programmen oder zwischen einem spezifischen Programm und einem Programm für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung.

(1) ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 34.