31998Y0213(02)

Entschließung des beratenden Ausschusses der EGKS über die statistischen Instrumente in den Bereichen Kohle und Stahl (in der 338. Sitzung am 18. Dezember 1997 einstimmig angenommen)

Amtsblatt Nr. C 048 vom 13/02/1998 S. 0003 - 0004


ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EGKS ÜBER DIE STATISTISCHEN INSTRUMENTE IN DEN BEREICHEN KOHLE UND STAHL (in der 338. Sitzung am 18. Dezember 1997 einstimmig angenommen) (98/C 48/03)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1. DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EGKS

1.1. weist auf seine früheren Stellungnahmen zu den Aspekten im Zusammenhang mit dem Auslaufen des EGKS-Vertrags im Jahr 2002 und der Zukunft der statistischen Instrumente (1) hin. Der Beratende Ausschuß hatte festgestellt, daß sich das statistische Instrumentarium der EGKS, so wie es vom Statistischen Amt und den Dienststellen der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Kohle- und Stahlindustrien auf industriellem, wirtschaftlichem, kommerziellem und sozialem Gebiet entwickelt wurde, aus der Sicht aller Beteiligten bewährt hat. Er hat sich auch dafür ausgesprochen, das Instrumentarium über das Jahr 2002 hinaus beizubehalten unter besonderem Hinweis darauf, wie wichtig die durch die Information über Investitionsprogramme und den Kapazitätsausbau geschaffene Transparenz unter Einhaltung der Wettbewerbsregeln für Investitionsentscheidungen ist;

1.2. im Hinblick darauf, daß mit dem EGKS-Vertrag demnächst die Rechtsgrundlage entfällt, die die Zuständigkeit der Kommission regelte, was die Bereitstellung statistischer Daten und deren Erfassung durch die im Vertrag genannten Unternehmen anbelangt;

1.3. ist sich bewußt, daß sich die statistischen Instrumente für die Sektoren Kohle und Stahl ab 2002 auf die Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union stützen müssen;

1.4. schließt sich dem Wunsch der Unternehmen, der Verbände und der Regierungen der Mitgliedstaaten an, das Erhebungssystem in seiner derzeitigen Form zu straffen und zu erleichtern, unter Beibehaltung der Aussagekraft der Daten.

2. ÜBERLEGUNGEN ZUM THEMA STEINKOHLE

2.1. Die Daten der Kohlestatistik werden auch über 2002 hinaus benötigt. Sie sind erforderlich für die Analyse des Kohlemarktes in der EU. Die supranationale und nationale Energiepolitik sind darauf ebenso angewiesen wie die Unternehmen der Kohlewirtschaft.

2.2. Die statistischen Erhebungen zur Steinkohle wurden mehrfach geändert. Das aktuelle Erfassungssystem deckt die Anforderungen nach aussagefähigen und vergleichbaren Daten für den Energie- und Kohlemarkt in der EU auf rationelle Weise ab. Die Kohlestatistik hat einen eigenen Erkenntniswert für diese Branche; sie ist aber traditionell auch in der Energiestatistik eingegliedert und hat dort einen angestammten Platz.

2.3. Dieser Rahmen umfaßt ebenfalls andere feste Brennstoffe, insbesondere Braunkohle, Torf und Biomasse.

2.4. Aus diesem Grund bedarf es offenbar keiner weiteren größeren Veränderung im Sektor Steinkohle, dem einen der beiden wichtigsten unter den EGKS-Vertrag fallenden Erzeugnisse.

3. ÜBERLEGUNGEN ZUM THEMA STAHL

3.1. Die statistischen Instrumente für die Erfassung von Stahl sind detailliert und wurden der Entwicklung laufend angepaßt. Auf diese Weise konnte nicht nur eine hohe Transparenz erzielt werden, sondern es entstand auch ein außerordentlich nützliches Orientierungsinstrument für die Wirtschaftsteilnehmer, die politischen Entscheidungsträger und die Sozialpartner.

3.1.1. Es ist sehr wichtig, rasch über detaillierte Angaben zu verfügen um in genauer Kenntnis der Sachlage und vorausschauend analysieren und entscheiden zu können.

3.1.2. Die Unternehmen und ihre Arbeitnehmer müssen sich in der Gegenwart sowie in der Zukunft in einem Umfeld orientieren, das von raschem Wandel und einem immer schärferen Konkurrenzkampf geprägt ist. Künftig werden Flexibilität und Anpassungsfähigkeit noch mehr von der Informationsqualität und der Übermittlungsgeschwindigkeit solcher Daten abhängen.

3.1.3. Die Eisen- und Stahlindustrie ist innerhalb der Konjunkturzyklen starken Schwankungen unterworfen. Um Mißverständnisse zwischen Angebot und Nachfrage rechtzeitig zu erkennen, bedarf es differenzierter Daten zu allen wichtigen Bereichen.

3.1.4. Mittel- und langfristig das Gleichgewicht wahren zu können setzt aber voraus, daß rechtzeitig vor Produktionsengpässen oder Überkapazitäten gewarnt wird. Der Restrukturierungsprozeß in den MOEL sowie den anderen osteuropäischen Ländern, wo es noch keine solche Datenbasis gibt, wird eine Beobachtung noch viele Jahre lang notwendig machen.

3.1.5. Die tiefgreifende Umstrukturierung in der europäischen und internationalen Eisen- und Stahlindustrie, sowie die Globalisierung der Märkte, werden sich fortsetzen. Hier benötigt eine gute Politik auch gute Information.

3.2. Andererseits stellt die Datenerhebung auch eine gewichtige Arbeitsbelastung für die Unternehmen dar. Diesem Aufwand müssen Informationen entsprechen, die zuverlässig, schnell und vollständig für Politik und Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

3.3. Heute darf die Eisen- und Stahlindustrie nicht mehr nach EGKS-Maßstäben gemessen werden, sondern muß künftig auch die erste Verarbeitungsstufe (Schmiedestücke, Röhren, Auswalzprodukte, Ziehereien, einschließlich Drahtziehereien, beschichtete Erzeugnisse und Profile) einbeziehen (2). Auch der Stahlhandel sollte gebührend abgedeckt werden.

4. DER BERATENDE AUSSCHUSS EMPFIEHLT DAHER, FÜR DIE WEITERFÜHRUNG DER STATISTIK IN DEN BEREICHEN KOHLE UND STAHL DIE FOLGENDEN PUNKTE ZU BERÜCKSICHTIGEN:

4.1. Da der EGKS-Vertrag in knapp fünf Jahren ausläuft, muß schon jetzt eine neue rechtliche Grundlage auf der Basis des Vertrags über die Europäische Union hergestellt werden, wobei auf eine weitestgehende Kompatibilität im internationalen Bereich geachtet werden sollte, insbesondere im Rahmen der Internationalen Organisationen wie IEA, ECE und OECD.

4.2. Analog zu den Steinkohledaten, die in die Energiestatistik eingegliedert wurden, muß der EGKS-Bereich für Stahl auf die erste Verarbeitungsstufe und, wenn möglich, auf andere Grundstoffindustrien (wie Ferrolegierungen, Gießereien) ausgedehnt werden, welche öfter den gleichen Problemen gegenüberstehen wie die Stahlindustrie.

4.3. Zwischen dem Statistischen Amt und den Dienststellen der Europäischen Kommission, den Berufsverbänden und den Unternehmen sollte eine optimale Organisation der Erhebung und Verarbeitung der Daten vereinbart werden, um die Arbeitslast sowohl für die Unternehmen wie auch für die nationalen Behörden zu verringern und die Zuverlässigkeit der Erhebungen zu gewährleisten.

4.4. Das ausgewählte Instrumentarium muß den Unternehmen genügend Transparenz bieten, damit sie in voller Kenntnis der Sachlage kurzfristig wirtschaftliche Entscheidungen treffen und langfristig strategische Investitionsentscheidungen fällen können. Dieses Instrumentarium muß auch den Sozialpartnern dieser Sektoren sowie den Regierungen die zur Durchführung ihrer Sozialpolitiken unerläßlichen Daten liefern. Was die MOEL betrifft, müssen diese ab sofort und progressiv das statistische Instrumentarium der EU für Kohle und Stahl übernehmen. Im Hinblick darauf

4.4.1. müssen die Daten über die Aktivitäten der betroffenen Unternehmen sowie über den Außenhandel in detaillierter Form so rasch wie möglich nach Ablauf der Erhebungszeiträume vorliegen. Diese Daten haben die folgenden Bereiche abzudecken: Rohstoffe, Energie, Produktion, Beschäftigung, Nachfrage, Absatz, Außenhandel sowie Lagerveränderungen. Vor Bekanntgabe der endgültigen Zahlen sollte, wann immer das notwendig ist, ein Prognosesystem haltbare Schätzwerte liefern, damit die Unternehmen die augenblickliche Lage im Verhältnis zum Konjunkturzyklus beurteilen und daraufhin die richtigen handelspolitischen Entscheidungen treffen können,

4.4.2. sollen ferner den Unternehmen ein Bündel aussagekräftiger Daten über strukturelle und technologische Veränderungen, sowie über die mittel- und langfristige Entwicklung der Märkte und der Produktionskapazitäten zur Verfügung gestellt werden, damit sie ihre langfristige Investitions- und Entwicklungspolitik entsprechend ausrichten können,

4.4.3. müssen Angaben über die Situation und Struktur der Belegschaften, einschließlich aussagekräftiger Daten über Arbeitsunfälle, die technischen Statistiken für den sozialen Bereich abrunden.

4.5. Der Beratende Ausschuß der EGKS fordert die Kommission daher auf, das Statistikinstrumentarium für Kohle und Stahl in Zusammenarbeit mit den betroffenen Wirtschafts- und Sozialpartnern nach den oben genannten Grundsätzen umzugestalten.

(1) ABl. C 206 vom 11.8.1995, S. 7.

(2) Kapitel 27.1, 27.2 und 27.3 der NACE, die grob den Kapiteln 72 und 73 des Harmonisierten Systems der Produktklassifizierung entsprechen.