31998R2764

Verordnung (EG) Nr. 2764/98 des Rates vom 17. Dezember 1998 zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 3759/92 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1999

Amtsblatt Nr. L 346 vom 22/12/1998 S. 0006 - 0007


VERORDNUNG (EG) Nr. 2764/98 DES RATES vom 17. Dezember 1998 zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 3759/92 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1999

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3759/92 des Rates vom 17. Dezember 1992 über die gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse und Erzeugnisse der Aquakultur (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3759/92 wird für jedes in Anhang II jener Verordnung aufgeführten Erzeugnisse oder jede Gruppe solcher Erzeugnisse alljährlich ein Orientierungspreis festgesetzt.

Aufgrund der derzeit verfügbaren Preisangaben für die betreffenden Erzeugnisse und der in Artikel 9 Absatz 2 der genannten Verordnung festgelegten Kriterien sollten diese Preise im Fischwirtschaftsjahr 1999 je nach Fischart angehoben, beibehalten oder gesenkt werden -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Für das Fischwirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1999 werden die Orientierungspreise für die in Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 3759/92 aufgeführten Erzeugnisse und die Handelsklassen, auf die sich diese Preise beziehen, im Anhang der vorliegenden Verordnung festgesetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 17. Dezember 1998.

Im Namen des Rates

Der Präsident

W. MOLTERER

(1) ABl. L 388 vom 31. 12. 1992, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 3318/94 (ABl. L 350 vom 31. 12. 1994, S. 15).

ANHANG

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