31998R2702

Verordnung (EG) Nr. 2702/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend das technische Format für die Übermittlung struktureller Unternehmensstatistiken (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. L 344 vom 18/12/1998 S. 0102 - 0117


VERORDNUNG (EG) Nr. 2702/98 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 1998 betreffend das technische Format für die Übermittlung struktureller Unternehmensstatistiken (Text von Bedeutung für den EWR)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 des Rates vom 20. Dezember 1996 über die strukturelle Unternehmensstatistik (1), insbesondere auf Artikel 12 Ziffer viii),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über die Struktur, die Tätigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Leistungen der Unternehmen in der Gemeinschaft geschaffen.

Es muß festgelegt werden, in welchem technischen Format die strukturellen Unternehmensstatistiken übermittelt werden.

Die vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Auffassung des Ausschusses für das Statistische Programm überein -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das technische Format, auf welches in Artikel 9 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 Bezug genommen wird, ist im Anhang zu dieser Verordnung festgelegt.

Artikel 2

Die Mitgliedstaaten sollen dieses Format für die Daten des Referenzjahres 1996 und der nachfolgenden Jahre verwenden.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. Dezember 1998

Für die Kommission

Yves-Thibault de SILGUY

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 14 vom 17.1.1997, S. 1.

ANHANG

TECHNISCHES FORMAT

1 Die Form der Daten

Die Übermittlung der Daten erfolgt in Form einer Datei aus Datensätzen, in denen ein großer Teil zur Beschreibung der Datenmerkmale dient (Land, Jahr, Wirtschaftszweig usw.). Die Angabe selbst ist eine Zahl, die mit Kennzeichen und erläuternden Fußnoten versehen werden kann und die gebraucht wird, um Aggregierungen von NACE-Codes zu beschreiben. Vertrauliche Daten sollten mit dem wahren Wert im Wertfeld angegeben werden und zusätzlich einem Kennzeichen, das die Natur der vertraulichen Daten anzeigt.

Um die Art der Angabe genau festzulegen, müssen folgende Sonderfälle unterschieden werden:

- Angabe gleich Null (Code "0"): Nur wirkliche Nullwerte.

- Vertrauliche Angabe (Code "x"): Dies beinhaltet eine Angabe, die der Mitgliedstaat nicht an Eurostat übermittelt, weil die Angabe vertraulich ist.

- Fehlende Angaben (Code "m"): Angabe, die gegenwärtig nicht vorliegt, die der Mitgliedstaat aber liefern will, wenn sie verfügbar ist.

- Angabe nicht verfügbar: Diese Angabe wird in dem Mitgliedstaat nicht erhoben. In diesem Fall wird der entsprechende Datensatz nicht übermittelt.

Im Falle des Nichtvorhandenseins, wenn eine komplette Dimension (eine Variable, ein NACE-Code, ein NUTS-Code) nicht erhoben wird, dann wird der entsprechende Datensatz nicht bestehen, außer für solche, die aufgrund dessen fehlen, weil sie einen Teil einer NACE-Gruppierung bilden. Aus diesem Grund ist es wichtig, die tatsächlich fehlenden Angaben durch Übermittlung eines Datensatzes (jeweils einer pro fehlender Angabe) kenntlich zu machen. In ihm wird der Wert der Angabe mit "m" kodiert. Angaben dagegen, die tatsächlich Null betragen, werden durch Übermittlung des entsprechenden Datensatzes mit der Angabe Null gekennzeichnet.

2 Datensatzstruktur

Datensätze bestehen aus durch Semikolon (;) getrennten Feldern unterschiedlicher Länge. Die folgende Tabelle veranschaulicht die maximale zu erwartende Länge der Felder. In der Reihenfolge von links nach rechts handelt es sich um folgendes:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3 Beschreibung der Felder

3.1 Art der Reihe

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3.2 Gebietseinheit

Dieser Code entspricht bei nationalen Reihen dem Land, bei regionalen Reihen (Reihen 1C, 2F, 3E, 3F, 4F) der Region. Er basiert auf dem Code aus der NUTS 95. Bei den Regionen werden zu den beiden Zeichen für das Land zwei weitere Zeichen für die jeweilige Region hinzugefügt (siehe NUTS 95).

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3.3 Größenklassen

Für jede Größenklasse gibt es einen Code. Die meisten Reihen beziehen sich auf alle Größenklassen. Dort ist daher der Code 30 anzuwenden.

Alle Codes von 01 bis 53 beziehen sich auf die Zahl der Beschäftigten. Die Codes 80 bis 85 beziehen sich auf die gebuchten Bruttobeiträge.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3.4 Wirtschaftszweig

Dieses Feld wird für die NACE-Rev.1-Position verwendet. In der SUS-Verordnung sind einige Standardaggregate vorgesehen, die wie folgt codiert werden sollten:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Nicht-standardisierte Aggregate sollten im Feld "Aggregation von NACE-Codes" angegeben werden.

3.5 Eigentumsform oder FATS-Angabe

Dieses Feld wird entweder für die Aufschlüsselung nach Eigentumsform gebraucht (nur bei Industrie und Baugewerbe) oder für FATS-Identifizierung (nur bei Dienstleistungen). Es gibt keine Reihen, die nach beiden Klassifikationen aufschlüsseln.

Die Anforderungen an die Aufschlüsselung von Merkmalen nach dem Sitz der herrschenden Gesellschaft (FATS) fallen unter Anhang 1 Abschnitt 10 Ziffer 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97. Danach wird die Datenerhebung getestet.

Die Gesamtzahlen sind nach Ländern oder geographischen Regionen aufzuschlüsseln, in denen die herrschende Gesellschaft ihren Sitz hat. Drei Informationsaspekte werden erfragt:

- die Methode der Datenerhebung: Letztendlicher Eigentümer (UBO - Ultimate Beneficial Owner) oder der direkte Eigentümer ("first shot");

- die Art der FATS: Gebietsansässiger FATS oder nicht-gebietsansässiger FATS;

- das Land, in dem die herrschende Gesellschaft ihren Sitz hat, bzw. bei nicht-gebietsansässiger FATS, wo z. B. der Umsatz entsteht oder die Beschäftigten tätig sind.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3.6 Sitz der herrschenden Gesellschaft - FATS

Nur bei Dienstleistungen relevant.

Die Codes sind die gleichen wie in der Zahlungsbilanzstatistik (im obigen Abschnitt 3.2). Eine unvollständige Liste der Ländercodes und der anderen Gebietscodes ist in am Ende dieses Formats aufgeführt:

3.7 Merkmale

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3.8 Datenwert

Angaben von Geldbeträgen werden grundsätzlich in tausend Einheiten der Landeswährung gemacht. Dies gilt jedoch nicht für:

- Irland: Angabe in (einzelnen) Einheiten (Irische Pfund)

- Spanien, Griechenland und Italien: Angaben werden in Millionen Einheiten der Landeswährung gemacht.

Um die Art der Angaben präzise auszudrücken, ist es notwendig, die folgenden Fälle zu unterscheiden:

- Angaben mit dem Wert Null (Code "0"). Nur wenn der tatsächliche Wert gleich Null ist.

- Vertrauliche Angaben (Code "X"). Dies kennzeichnet Angaben, die der Mitgliedstaat nicht an Eurostat übermittelt, weil sie vertraulich sind. Ein Kennzeichen sollte ebenfalls verwendet werden, um anzuzeigen, daß die Angaben aus Vertraulichkeitsgründen fehlen (siehe 3.10 unten).

- Fehlende Angaben (Code "m"): Dies sind Angaben, die zur Zeit fehlen, aber der Mitgliedstaat beabsichtigt, sie zu übermitteln, wenn sie verfügbar sind.

- Nicht verfügbare Angaben: Dies sind Daten, die in dem Mitgliedstaat nicht erfaßt werden. In diesem Fall wird der entsprechende Datensatz nicht gesendet.

Im Falle des Nichtvorhandenseins, wenn eine komplette Dimension (eine Variable, ein NACE-Code, ein NUTS-Code) nicht erhoben wird, wird der entsprechende Datensatz nicht vorliegen, außer für solche, die aufgrund dessen fehlen, weil sie einen Teil einer NACE-Gruppierung bilden. Aus diesem Grunde ist es wichtig, Angaben, die tatsächlich fehlen, durch einen Datensatz (einer pro fehlender Einheit) zu kennzeichnen. Dieser Datensatz sollte die Wertangaben mit einem "m" kodieren.

3.9 Qualitätskennzeichen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Überarbeitete Daten beziehen sich auf Daten, die zum zweiten Mal (oder öfter) gesendet werden und Korrekturen von zuvor gesendeten Daten enthalten. Aktualisierte Daten bezieht sich auf Daten, die zuvor nicht verfügbar waren und im Wertfeld als fehlend codiert waren (siehe oben unter 3.8), die aber nunmehr verfügbar sind. Das Kennzeichen für vorläufige Daten sollte verwendet werden, um anzuzeigen, daß die übermittelten Daten möglicherweise noch korrigiert werden.

3.10 Geheimhaltung

Die Mitgliedstaaten sollten die vertraulichen Daten entsprechend der folgenden Liste kennzeichnen:

Länder, die keine vertraulichen Daten übermitteln können, mögen bitte den Wert mit "x" verwenden und mit einem Kennzeichen anzeigen, daß die Daten aufgrund der Geheimhaltung fehlen.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3.11 Größenklassen des Umsatzes

Die angeführten Größenklassen sind in Millionen ECU festgehalten.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3.12 Größenklassen der Verkaufsfläche

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3.13 Spezifikation der Datenwerte

In diesem fakultativen Feld können die Mitgliedstaaten Verwendung von den Einheiten festhalten, die im Rahmen der Datenübermittlung für die Datenwerte benutzt werden. Bei korrekter Anwendung der Ausführungen in Kapitel 3.8 ist das Ausfuellen dieses Feldes überfluessig.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4 Beispiele für Datensätze

Beispiel 1: Aggregation von NACE-Codes

Daten der Reihe 2A für 1995 für Deutschland. Für die Variable 16 11 0 "Zahl der beschäftigten Personen" enthält der NACE-Code 231 die Aggregation der Codes 231 + 232 + 233. Der Wert ist nicht vertraulich.

2A;1995;DE;30;231;;;16110;2700;M;;;231 = 231 + 232 + 233;

Beispiel 2: Vertrauliche Daten: zu wenige Unternehmen

Die Summe der Löhne und Gehälter (12 124 Millionen DM) für die Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen (NACE 271) im Jahr 1995 in der Region Freiburg (Reihe C) ist vertraulich, weil sie sich auf zu wenige Unternehmen bezieht. Es handelt sich um eine revidierte Angabe.

2C;1995;DE13;30;271;;;13320;12124000;R;A;;;

Beispiel 3: Vertrauliche Daten: Dominanz eines Unternehmens

Die Zahl der 1996 in Frankreich Beschäftigten in Unternehmen mit 250 bis 499 Beschäftigten ist für NACE 141 vertraulich. Ein Unternehmen dominiert in den Daten mit 92 % der Beschäftigten. Es handelt sich um eine vorläufige Angabe.

2D;1996;FR;14;141;;;16110;2700;P;B;92;;

Beispiel 4: Größenklasse: Verkaufsfläche im Einzelhandel

Der Umsatz im Lebensmitteleinzelhandel (NACE Rev.1, 52.2) in Luxemburg 1996 für Verkaufsflächen von 120-399 m² betrug 1 000 Millionen LUF. Es handelt sich um aktualisierte Daten.

3C;1996;LU;30;522;;;12110;1000000;M;;;;;;02

Beispiel 5: Gebietsansässige-FATS im Straßengüterverkehr

1995 gab es 4 Unternehmen (Code 11110) in den Niederlanden im Straßengüterverkehr, die nach dem UBO-Konzept (eigentlicher Eigentümer) von einem US-amerikanischen Unternehmen beherrscht oder kontrolliert wurden. Es handelt sich um vorläufige Daten. Der Datenwert wird spezifiziert.

1G;1995;NL;30;6024;30;US;11110;4;P;;;;UNIT

5 Art des magnetischen Datenträgers

Um das Lesen der Daten zu erleichtern, sollten sie auf 3,5″-Disketten geliefert werden.

6 Andere Verfahren

Eurostat hält zur Übermittlung der Daten für die Dienstleistungssektoren elektronische Fragebögen (Microsoft Excel) bereit, die von den Mitgliedstaaten schriftlich angefordert werden können. Ihre schriftliche Anforderung muß rechtzeitig vor der vorgesehenen Übermittlung der Daten bei Eurostat eingehen.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>