31998R2691

Verordnung (EG) Nr. 2691/98 der Kommission vom 14. Dezember 1998 zur neunzehnten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 913/97 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Schweinemarkts in Spanien

Amtsblatt Nr. L 338 vom 15/12/1998 S. 0003 - 0004


VERORDNUNG (EG) Nr. 2691/98 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 1998 zur neunzehnten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 913/97 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Schweinemarkts in Spanien

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2759/75 des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 3290/94 (2), insbesondere auf Artikel 20,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Wegen des Auftretens der klassischen Schweinepest in einigen Erzeugungsgebieten Spaniens wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 913/97 der Kommission (3), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2375/98 (4), Sondermaßnahmen zur Stützung des Schweinemarkts in diesem Mitgliedstaat erlassen.

Die Verbesserung der Tierseuchenlage in der Provinz Saragossa macht es möglich, die Sondermaßnahmen in diesem Gebiet zu beenden. Es ist daher notwendig, die in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 913/97 vorgesehene Liste der betroffenen Gebiete an die neue Situation anzupassen.

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Schweinefleisch -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 913/97 wird durch den Anhang dieser Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 14. Dezember 1998

Für die Kommission

Franz FISCHLER

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 282 vom 1. 11. 1975, S. 1.

(2) ABl. L 349 vom 31. 12. 1994, S. 105.

(3) ABl. L 131 vom 23. 5. 1997, S. 14.

(4) ABl. L 295 vom 4. 11. 1998, S. 7.