31998D0741

98/741/GASP: Beschluß des Rates vom 28. Dezember 1998 zur Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 98/375/GASP betreffend die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für die Bundesrepublik Jugoslawien

Amtsblatt Nr. L 358 vom 31/12/1998 S. 0001 - 0001


BESCHLUSS DES RATES vom 28. Dezember 1998 zur Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 98/375/GASP betreffend die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für die Bundesrepublik Jugoslawien (98/741/GASP)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel J.3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Rat hat am 8. Juni 1998 die Gemeinsame Aktion 98/375/GASP (1) angenommen.

Die genannte Gemeinsame Aktion läuft am 31. Dezember 1998 aus und sollte verlängert werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Gemeinsame Aktion 98/375/GASP wird bis zum 31. Januar 1999 verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluß tritt am Tage seiner Annahme in Kraft.

Artikel 3

Dieser Beschluß wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 28. Dezember 1998.

Im Namen des Rates

Der Präsident

W. SCHÜSSEL

(1) ABl. L 165 vom 10. 6. 1998, S. 2.