31997F0827(02)

Rechtsakt des Rates vom 26. Mai 1997 über die Ausarbeitung des Protokolls betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

Amtsblatt Nr. C 261 vom 27/08/1997 S. 0017 - 0017


RECHTSAKT DES RATES vom 26. Mai 1997 über die Ausarbeitung des Protokolls betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (97/C 261/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c),

gestützt auf Artikel 17 des Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

in der Erwägung, daß in den aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags ausgearbeiteten Übereinkommen gemäß Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c) des Vertrags vorgesehen werden kann, daß der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften für die Auslegung der darin enthaltenen Bestimmungen zuständig ist, wobei entsprechende Einzelheiten in diesen Übereinkommen festgelegt werden können,

nach Prüfung der Auffassungen des Europäischen Parlaments (1) aufgrund der Anhörung durch den Vorsitz nach Artikel K.6 des Vertrags -

BESCHLIESST, daß die Ausarbeitung des beigefügten Protokolls, das heute von den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten unterzeichnet wird, abgeschlossen ist;

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten, das Protokoll gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften anzunehmen.

Geschehen zu Brüssel am 26. Mai 1997.

Im Namen des Rates

Der Präsident

W. SORGDRAGER

(1) Stellungnahme vom 11. April 1997 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).