31997E0193

97/193/GASP: Gemeinsamer Standpunkt vom 17. März 1997 - vom Rat auf der Grundlage von Artikel J.2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt - zu restriktiven Maßnahmen gegenüber den Personen, die während der Vorfälle in Mostar am 10. Februar 1997 Gewalttaten begangen haben

Amtsblatt Nr. L 081 vom 21/03/1997 S. 0001 - 0002


GEMEINSAMER STANDPUNKT vom 17. März 1997 - vom Rat auf der Grundlage von Artikel J.2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt - zu restriktiven Maßnahmen gegenüber den Personen, die während der Vorfälle in Mostar am 10. Februar 1997 Gewalttaten begangen haben (97/193/GASP)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel J.2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Europäische Union tritt für eine Politik der Aussöhnung und der Zusammenarbeit zwischen den in Mostar lebenden Volksgruppen und für die Stärkung der Föderation ein.

Die Vorfälle in Mostar am 10. Februar 1997 drohen nach Auffassung des Rates die Verwirklichung dieser Politik zu gefährden.

Der Rat hält es vor diesem Hintergrund für angezeigt, den vom Amt des Hohen Repräsentanten in Sarajevo ausgesprochenen Empfehlungen zu folgen, wonach es den Personen, die bei den vorstehend genannten Vorfällen nachweislich als Gewalttäter erkannt wurden, verboten werden sollte, in die anderen europäischen Länder und außerhalb Europas zu reisen -

HAT FOLGENDEN GEMEINSAMEN STANDPUNKT FESTGELEGT:

1. Die im Anhang aufgeführten Personen sind zur Verweigerung der Einreise in die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten ausgeschrieben. Das Verzeichnis wird entsprechend den Ergebnissen weiterer Untersuchungen und gerichtlicher Verfahren jeweils auf den neuesten Stand gebracht.

2. Die Mitgliedstaaten ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um die Bestimmungen in Nummer 1 ab dem Tag der Festlegung dieses Gemeinsamen Standpunkts durchzusetzen.

3. Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 17. März 1997.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. ZALM

ANHANG

VERZEICHNIS DER PERSONEN IM SINNE VON NUMMER 1

HRKAC Ivan

PLANINIC Zeljko

PERIC Bozo