31997D1047

Entscheidung Nr. 1047/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Änderung der Entscheidung Nr. 1254/96/EG über eine Reihe von Leitlinien zur Ausgestaltung der transeuropäischen Netze im Energiebereich

Amtsblatt Nr. L 152 vom 11/06/1997 S. 0012 - 0014


ENTSCHEIDUNG Nr. 1047/97/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. Mai 1997 zur Änderung der Entscheidung Nr. 1254/96/EG über eine Reihe von Leitlinien zur Ausgestaltung der transeuropäischen Netze im Energiebereich

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 129d Unterabsatz 1,

auf Vorschlag der Kommission (1),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (2),

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (3),

gemäß dem Verfahren des Artikels 189b des Vertrags (4),

in der Erwägung, daß die Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse von Zeit zu Zeit entsprechend der Entwicklung der Energieverbundnetze innerhalb wie außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und entsprechend dem Prozeß der Erweiterung der Gemeinschaft und - allgemeiner - der Vertiefung der im Energiesektor bestehenden Beziehungen mit Drittländern aktualisiert werden muß -

HABEN FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang zu dieser Entscheidung aufgeführten Vorhaben werden in die indikative Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die im Anhang der Entscheidung Nr. 1254/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 1996 über eine Reihe von Leitlinien betreffend die transeuropäischen Netze im Energiebereich (5) enthalten ist, aufgenommen.

Artikel 2

Diese Entscheidung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 29. Mai 1997.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

J. M. GIL-ROBLES

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. JORRITSMA LEBBINK

(1) ABl. Nr. C 298 vom 9. 10. 1996, S. 10.

(2) ABl. Nr. C 30 vom 30. 1. 1997, S. 114.

(3) ABl. Nr. C 116 vom 14. 4. 1997, S. 96.

(4) Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 12. November 1996 (ABl. Nr. C 362 vom 2. 12. 1996, S. 29), gemeinsamer Standpunkt (EG) Nr. 13/97 des Rates vom 27. Januar 1997 (ABl. Nr. C 111 vom 9. 4. 1997, S. 84) und Beschluß des Europäischen Parlaments vom 12. März 1997 (ABl. Nr. C 115 vom 14. 4. 1997). Beschluß des Rates vom 17. April 1997.

(5) ABl. Nr. L 161 vom 29. 6. 1996, S. 147.

ANHANG

TRANSEUROPÄISCHE ENERGIENETZE

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>