31997D0384

97/384/EG: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 10. April 1997 zur Entlastung der Kommission für die finanzielle Abwicklung des 6. Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 1995

Amtsblatt Nr. L 162 vom 19/06/1997 S. 0044 - 0045


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS vom 10. April 1997 zur Entlastung der Kommission für die finanzielle Abwicklung des 6. Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 1995 (97/384/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

- gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

- gestützt auf das 3. AKP-EWG-Abkommen (1),

- in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht des 5., 6. und 7. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Haushaltsjahr 1995 (SEK(96)0989),

- in Kenntnis der Zuverlässigkeitserklärung und des Sonderberichts des Rechnungshofs zur Zuverlässigkeitserklärung über die Tätigkeiten im Rahmen des 6. und 7. Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 1995 zusammen mit der Antwort der Kommission (C4-0109/97) (2),

- in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 17. März 1997 (C4-0147/97),

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A4-0121/97),

1. erteilt der Kommission Entlastung für die finanzielle Abwicklung des 6. Europäischen Entwicklungsfonds im Haushaltsjahr 1995 auf der Grundlage der folgenden Beträge:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. legt seine Bemerkungen in der Entschließung nieder, die integrierender Bestandteil dieses Beschlusses ist;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß und die Entschließung mit seinen Bemerkungen der Kommission, dem Rat, dem Rechnungshof, der Europäischen Investitionsbank und der Paritätischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Generalsekretär

Julian PRIESTLEY

Der Präsident

José María GIL-ROBLES

(1) ABl. Nr. L 86 vom 31. 3. 1986.

(2) ABl. Nr. C 395 vom 31. 12. 1996, S. 87 und 93.