97/360/EG: Beschluß des Rates vom 24. März 1997 über die Beseitigung der Zölle auf bestimmte Spirituosen
Amtsblatt Nr. L 155 vom 12/06/1997 S. 0060 - 0060
BESCHLUSS DES RATES vom 24. März 1997 (1) über die Beseitigung der Zölle auf bestimmte Spirituosen (97/360/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113 in Verbindung mit Artikel 228 Absatz 2 Satz 1, auf Vorschlag der Kommission, in der Erwägung, daß die Beseitigung der Zölle durch die Vereinigten Staaten von Amerika und die Europäische Gemeinschaft im allgemeinen Interesse liegen dürfte. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Europäische Gemeinschaft haben ein Abkommen in Form einer Vereinbarung über Spirituosen ausgearbeitet. Das Abkommen umfaßt Änderungen einer EG-Spirituosen-Liste CXL, die der Welthandelsorganisation vorgelegt werden sollte. Das Abkommen in Form einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über Spirituosen ist von der Gemeinschaft zu genehmigen - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Abkommen in Form einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über Spirituosen wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Die Kommission wird ermächtigt, der Welthandelsorganisation die Änderungen der Gemeinschaftsliste vorzulegen, wie sie in der EG-Spirituosen-Liste CXL des diesem Beschluß beigefügten Abkommens aufgeführt sind. Artikel 3 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen in Form einer Vereinbarung rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen. Artikel 4 Dieser Beschluß wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 24. März 1997. Im Namen des Rates Der Präsident H. VAN MIERLO (1) Der konsolidierte Wortlaut dieses Beschlusses berücksichtigt die vom Rat am 14. Mai 1997 angenommenen Korrekturen.