Beschluß des Rates vom 29. April 1997 zur Verlängerung des Gemeinsamen Standpunkts 96/635/GASP betreffend Birma/Myanmar
Amtsblatt Nr. L 120 vom 12/05/1997 S. 0004 - 0004
BESCHLUSS DES RATES vom 29. April 1997 zur Verlängerung des Gemeinsamen Standpunkts 96/635/GASP betreffend Birma/Myanmar (97/290/GASP) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel J.2 - BESCHLIESST: 1. Der vom Rat aufgrund von Artikel J.2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegte Gemeinsame Standpunkt 96/635/GASP vom 28. Oktober 1996 betreffend Birma/Myanmar (1) wird angesichts der in Nummer 6 des Gemeinsamen Standpunkts dargelegten Erwägungen um weitere sechs Monate verlängert. 2. Dieser Beschluß wird im Amtsblatt veröffentlicht. Geschehen zu Luxemburg am 29. April 1997. Im Namen des Rates Der Präsident H. VAN MIERLO (1) ABl. Nr. L 287 vom 8. 11. 1996, S. 1.