Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 297 vom 21. November 1996)
Amtsblatt Nr. L 271 vom 03/10/1997 S. 0019 - 0019
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 297 vom 21. November 1996) Seite 1, vierter Erwägungsgrund: anstatt: ". . . für die Obst- und Gemüsesorten, die . . . für Europa (ECE-VN) festgesetzten . . .", muß es heißen: ". . . für Obst und Gemüse, die . . . für Europa (UN/ECE) festgesetzten . . ."; Seite 5, Artikel 2 Absatz 1: anstatt: ". . . können anhand von Normen in Qualitätsklassen eingestuft werden.", muß es heißen: ". . . können anhand eines Normensystems eingestuft werden."; Seite 5, Artikel 2 Absatz 2 letzte zwei Zeilen: anstatt: ". . . der VN-Wirtschaftskommission für Europa empfohlenen ECE-VN-Normen Rechnung getragen.", muß es heißen: ". . . der UN-Wirtschaftskommission für Europa empfohlenen UN/ECE-Normen Rechnung getragen."; Seite 5, Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a): anstatt: ". . . Mindestqualitätsnormen . . .", muß es heißen: ". . . Mindestqualitätskriterien . . ."; Seite 9, Artikel 15 Absatz 3 Unterabsatz 3: anstatt: "Der Teil des operationellen Programms, der . . .", muß es heißen: "Der Teil des Betriebsfonds, der . . ."; Seite 23, Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 2: anstatt: ". . . der in Anhang I genannten . . .", muß es heißen: ". . . der in Anhang II genannten . . ."; Seite 24, Anhang I: anstatt: "Pfirsiche", muß es heißen: "Pfirsiche und Nektarinen".