31996R2200R(02)

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 297 vom 21. November 1996)

Amtsblatt Nr. L 271 vom 03/10/1997 S. 0019 - 0019


Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 297 vom 21. November 1996)

Seite 1, vierter Erwägungsgrund:

anstatt: ". . . für die Obst- und Gemüsesorten, die . . . für Europa (ECE-VN) festgesetzten . . .",

muß es heißen: ". . . für Obst und Gemüse, die . . . für Europa (UN/ECE) festgesetzten . . .";

Seite 5, Artikel 2 Absatz 1:

anstatt: ". . . können anhand von Normen in Qualitätsklassen eingestuft werden.",

muß es heißen: ". . . können anhand eines Normensystems eingestuft werden.";

Seite 5, Artikel 2 Absatz 2 letzte zwei Zeilen:

anstatt: ". . . der VN-Wirtschaftskommission für Europa empfohlenen ECE-VN-Normen Rechnung getragen.",

muß es heißen: ". . . der UN-Wirtschaftskommission für Europa empfohlenen UN/ECE-Normen Rechnung getragen.";

Seite 5, Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a):

anstatt: ". . . Mindestqualitätsnormen . . .",

muß es heißen: ". . . Mindestqualitätskriterien . . .";

Seite 9, Artikel 15 Absatz 3 Unterabsatz 3:

anstatt: "Der Teil des operationellen Programms, der . . .",

muß es heißen: "Der Teil des Betriebsfonds, der . . .";

Seite 23, Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 2:

anstatt: ". . . der in Anhang I genannten . . .",

muß es heißen: ". . . der in Anhang II genannten . . .";

Seite 24, Anhang I:

anstatt: "Pfirsiche",

muß es heißen: "Pfirsiche und Nektarinen".