31996D0402(02)

Beschluß des Rates vom 11. März 1996 zur Ernennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Beratenden Ausschusses für die Ausbildung des Tierarztes

Amtsblatt Nr. C 099 vom 02/04/1996 S. 0004 - 0004


BESCHLUSS DES RATES vom 11. März 1996 zur Ernennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Beratenden Ausschusses für die Ausbildung des Tierarztes (96/C 99/03)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Beschluß 78/1028/EWG des Rates vom 18. Dezember 1978 zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für die Ausbildung des Tierarztes (1), insbesondere auf die Artikel 3 und 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Rat hat mit seinem Beschluß vom 25. März 1994 (2) Herrn Dr. Heinrich BOTTERMANN zum Mitglied und Frau A. M. P. NAP zum stellvertretenden Mitglied des genannten Ausschusses für den Zeitraum bis zum 24. März 1997 ernannt.

Die deutsche Regierung hat Herrn Dr. Gerhard KOTHMANN als Nachfolger von Herrn Dr. Heinrich BOTTERMANN benannt.

Die niederländische Regierung hat Herrn H. C. A. LEENMANS als Nachfolger von Frau A. M. P. NAP benannt -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Herr Dr. Gerhard KOTHMANN wird als Nachfolger von Herrn Dr. Heinrich BOTTERMANN für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 24. März 1997, zum Mitglied des Beratenden Ausschusses für die Ausbildung des Tierarztes ernannt.

Artikel 2

Herr H. C. A. LEENMANS wird als Nachfolger von Frau A. M. P. NAP für deren verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 24. März 1997, zum stellvertretenden Mitglied des Beratenden Ausschusses für die Ausbildung des Tierarztes ernannt.

Geschehen zu Brüssel am 11. März 1996.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. CARAVALE

(1) ABl. Nr. L 362 vom 23. 12. 1978, S. 10.

(2) ABl. Nr. C 100 vom 9. 4. 1994, S. 1.