31996D0254

96/254/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. März 1996 zur Änderung der Entscheidung 94/448/EG mit Sonderbedingungen für die Einfuhr von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur mit Ursprung in Neuseeland (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. L 086 vom 04/04/1996 S. 0075 - 0080


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 26. März 1996 zur Änderung der Entscheidung 94/448/EG mit Sonderbedingungen für die Einfuhr von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur mit Ursprung in Neuseeland (Text von Bedeutung für den EWR) (96/254/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 91/493/EWG des Rates vom 22. Juli 1991 zur Festlegung von Hygienevorschriften für die Erzeugung und die Vermarktung von Fischereierzeugnissen (1), zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Das Verzeichnis der von Neuseeland zur Einfuhr von Erzeugnissen von Fischerei und Aquakultur in die Gemeinschaft zugelassenen Betriebe und Fabrikschiffe ist mit der Entscheidung 94/448/EG der Kommission (2), zuletzt geändert durch die Entscheidung 96/31/EG (3), erstellt worden. Dieses Verzeichnis kann nach Übermittlung eines neuen Verzeichnisses durch die zuständige Behörde Neuseelands geändert werden.

Die zuständige Behörde Neuseelands hat ein neues Verzeichnis mit 164 Betrieben und 205 Fabrikschiffen übermittelt.

Das Verzeichnis der zugelassenen Betriebe und Fabrikschiffe ist entsprechend zu ändern.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen dem mit der Entscheidung 90/13/EWG der Kommission (4) eingeführten Verfahren -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang B der Entscheidung 94/448/EG wird durch den Anhang dieser Entscheidung ersetzt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 26. März 1996

Für die Kommission

Franz FISCHLER

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 268 vom 24. 9. 1991, S. 15.

(2) ABl. Nr. L 184 vom 20. 7. 1994, S. 16.

(3) ABl. Nr. L 9 vom 12. 1. 1996, S. 6.

(4) ABl. Nr. L 8 vom 11. 1. 1990, S. 70.

ANHANG

"ANHANG B

VERZEICHNIS DER ZUGELASSENEN BETRIEBE UND FABRIKSCHIFFE

I. Betriebe

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

II. Fabrikschiffe

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>