96/130/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. Januar 1996 zur Änderung der Entscheidung 93/693/EG zur Erstellung der Liste der zur Ausfuhr von Rindersperma in die Gemeinschaft zugelassenen Besamungsstationen in Drittländern (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. L 030 vom 08/02/1996 S. 0050 - 0050
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 24. Januar 1996 zur Änderung der Entscheidung 93/693/EG zur Erstellung der Liste der zur Ausfuhr von Rindersperma in die Gemeinschaft zugelassenen Besamungsstationen in Drittländern (Text von Bedeutung für den EWR) (96/130/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 88/407/EWG des Rates vom 14. Juni 1988 zur Festlegung der tierseuchenrechtlichen Anforderungen an den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Sperma von Rindern und an dessen Einfuhr (1), zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens, insbesondere auf Artikel 9, in Erwägung nachstehender Gründe: Mit der Entscheidung 93/693/EG der Kommission (2), zuletzt geändert durch die Entscheidung 95/480/EG (3), wurde die Liste der Besamungsstationen erstellt, die für die Ausfuhr von Rindersperma aus Drittländern in die Gemeinschaft zugelassen sind. Die zuständigen Veterinärdienste der Slowakischen Republik haben eine Änderung der Liste der amtlich für die Ausfuhr von Rindersperma in die Europäische Gemeinschaft zugelassenen Besamungsstationen übermittelt. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 In Teil 11 des Anhangs der Entscheidung 93/693/EG wird für die Slowakische Republik folgende Besamungsstation hinzugefügt: "PLEMENNA STANICA BYKOV Polomska 106 049 21 Betliar Registriernummer: ISB SR 02". Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 24. Januar 1996 Für die Kommission Franz FISCHLER Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 194 vom 22. 7. 1988, S. 10. (2) ABl. Nr. L 320 vom 22. 12. 1993, S. 35. (3) ABl. Nr. L 275 vom 18. 11. 1995, S. 24.