31996D0002

96/2/EG: Entscheidung der Kommission vom 12. Dezember 1995 zur Änderung der Entscheidung 94/85/EG über das Verzeichnis der Drittländer, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von frischem Geflügelfleisch zulassen (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. L 001 vom 03/01/1996 S. 0006 - 0006


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 12. Dezember 1995 zur Änderung der Entscheidung 94/85/EG über das Verzeichnis der Drittländer, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von frischem Gefluegelfleisch zulassen (Text von Bedeutung für den EWR) (96/2/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 91/494/EWG des Rates vom 26. Juni 1991 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit frischem Gefluegelfleisch und für seine Einfuhr aus Drittländern (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 93/121/EG (2), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1 zweiter Satz,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Mit der Entscheidung 94/85/EG der Kommission (3), geändert durch die Entscheidung 95/181/EG (4), ist das Verzeichnis der Drittländer aufgestellt worden, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von frischem Gefluegelfleisch zulassen.

Von Malta sind weitere schriftliche Garantien eingegangen. Die Prüfung dieser Garantien hat gezeigt, daß dieses Land die Anforderungen der Gemeinschaft erfuellt.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Im Anhang der Entscheidung 94/85/EG wird die folgende Zeile unter der alphabetischen Reihenfolge des ISO-Codes eingefügt:

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".

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 12. Dezember 1995

Für die Kommission

Franz FISCHLER

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 268 vom 24. 9. 1991, S. 35.

(2) ABl. Nr. L 340 vom 31. 12. 1993, S. 39.

(3) ABl. Nr. L 44 vom 17. 2. 1994, S. 31.

(4) ABl. Nr. L 119 vom 30. 5. 1995, S. 34.