Entschließung des Rates vom 23. November 1995 über die Informatisierung der Versandverfahren im Zollbereich
Amtsblatt Nr. C 327 vom 07/12/1995 S. 0002 - 0003
ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 23. November 1995 über die Informatisierung der Versandverfahren im Zollbereich (95/C 327/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe: Die Versandverfahren im Zollbereich sind handelspolitische Instrumente, die für das reibungslose Funktionieren des Welthandels unerläßlich sind. Die wichtigsten Versandverfahren in der Gemeinschaft sind das gemeinschaftliche Versandverfahren, das gemeinsame Versandverfahren, bei dem die Mitgliedstaaten der EFTA aufgrund des Übereinkommens vom 2. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren (1) in das gemeinschaftliche Versandverfahren einbezogen werden, und der im TIR-Übereinkommen von 1975 definierte internationale Straßengüterverkehr. Die alleinige Zuständigkeit für die administrativen Kontrollen und die Durchführung der Versandverfahren liegt bei den einzelstaatlichen Zollverwaltungen. Für eine angemessene Durchführung der Versandverfahren ist eine enge Zusammenarbeit erforderlich zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sowie zwischen diesen und der Kommission einerseits und den übrigen Vertragsparteien der Übereinkünfte, in denen die internationalen Versandverfahren geregelt sind, andererseits. Die Entwicklung der Handelsbeziehungen mit Mittel- und Osteuropa hat dazu geführt, daß die Benutzung der Versandverfahren für die Beförderung von Waren zwischen diesen Regionen und der Gemeinschaft deutlich zugenommen hat. Derzeit werden jährlich etwa 18 Millionen Versandanmeldungen abgegeben. Damit werden die Grenzen der Leistungsfähigkeit bei den meisten Zollverwaltungen demnächst erreicht sein; die Überwachung der Anmeldungen allein auf der Grundlage von Papierträgern und mit manueller Bearbeitung wird mithin immer schwieriger. Bedingt durch den bedeutenden Umfang der betrügerischen Praktiken im Zusammenhang mit Versandverfahren, insbesondere bei empfindlichen Erzeugnissen, die zum vorrangigen Ziel großer krimineller Organisationen geworden sind, kommt es nicht nur zu spürbaren Verlusten bei den Einnahmen der einzelnen Staaten und der Gemeinschaft, sondern auch zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Schäden aufgrund des unlauteren Wettbewerbs infolge des betrügerischen Verbringens von Waren auf den Markt unter Umgehung der Gemeinschaftspolitiken, wie in der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 29. März 1995 dargelegt wurde. Dies gibt immer häufiger Anlaß zu Klagen und führt zur Verunsicherung der redlichen Wirtschaftsteilnehmer, die unter den Folgen der betrügerischen Handlungen und den verschärften Bestimmungen zu leiden haben, die bei den Versandverfahren eingeführt werden mußten. Die derzeitigen Probleme können sich durch die künftige Ausweitung des gemeinsamen Versandverfahrens auf andere mittel- und osteuropäische Länder verschärfen; die erste Phase der Ausweitung ist im Juli 1996 für die sogenannten Visegrad-Länder vorgesehen. In Anbetracht dieser Lage stellt die Informatisierung der Versandverfahren mittelfristig die wichtigste Maßnahme dar. Mit der Informatisierung der Versandverfahren wird das Ziel verfolgt, das Verfahren effizienter zu gestalten, optimale Möglichkeiten zur effizienteren Aufdeckung und Verhütung von Betrugsfällen anzubieten und die den Wirtschaftsteilnehmern zur Verfügung stehenden Instrumente zu verbessern. Die Gemeinschaft muß eine wirksame und permanente Durchführung der erwähnten Verfahren gewährleisten, damit leistungsfähige Zollkontrollen sichergestellt sind, und sich um ein wirksames Funktionieren des Binnenmarktes bemühen, ohne jedoch die durch die Erleichterung des Handelsverkehrs bedingten Vorteile einzubüßen. Die Verwirklichung eines informatisierten Versandverfahrens erfordert sowohl auf einzelstaatlicher Ebene als auch seitens der Gemeinschaft die Bereitstellung von Personal sowie die Vornahme von Investitionen, die rechtzeitig in den einzelnen Haushaltsjahren einzuplanen sind. Bis zur Informatisierung der Versandverfahren müssen die modernsten zolltechnischen Verfahren angewandt werden, um das Funktionieren der bestehenden Verfahren zu verbessern - KOMMT ÜBEREIN, daß die Informatisierung der Versandverfahren mittelfristig die wichtigste Maßnahme zur Linderung der großen Probleme darstellt, mit denen das System derzeit konfrontiert ist, und daß ihrer Verwirklichung daher absoluter Vorrang eingeräumt werden muß; ERSUCHT die Kommission, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Arbeiten zur effektiven Einführung der informatisierten Versandverfahren im gesamten Gebiet der Gemeinschaft fortzusetzen und hierfür die erforderliche Priorität vorzusehen sowie die nötigen Finanzmittel und das nötige Personal bereitzustellen; ERSUCHT die Mitgliedstaaten - soweit sie dies noch nicht getan haben -, das Personal und die Finanzmittel bereitzustellen, die für die reibungslose Einführung des informatisierten Versandverfahrens erforderlich sind, das so bald wie möglich, spätestens jedoch im Jahr 1998, einsatzbereit sein muß; ERSUCHT die Mitgliedstaaten und die Kommission, eng zusammenzuarbeiten und ihre Bemühungen um die Verwirklichung der gemeinsamen Ziele zu koordinieren und ferner die modernsten zolltechnischen Verfahren, wie Risikoanalyse und Kontrollen auf der Basis der Rechnungsführung anzuwenden. (1) ABl. Nr. L 226 vom 13. 8. 1987, S. 2.