VERORDNUNG (EG) Nr. 558/95 DER KOMMISSION vom 10. März 1995 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft
Amtsblatt Nr. L 057 vom 15/03/1995 S. 0001 - 0050
VERORDNUNG (EG) Nr. 558/95 DER KOMMISSION vom 10. März 1995 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates vom 3. Dezember 1982 zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1534/93 (2), insbesondere auf Artikel 4, in Erwägung nachstehender Gründe: Auf der neunten Tagung der Konferenz der Parteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in Fort Lauderdale vom 7. bis 18. November 1994 sind Änderungen an den Anhängen I und II des Übereinkommens vorgenommen worden; Änderungen des Anhangs III des Übereinkommens sind ebenfalls vorgenommen worden. Infolgedessen sind an den Anhängen I, II und III von Anhang A der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 die von den Mitgliedstaaten, die Vertragspartei dieses Übereinkommens sind, angenommenen Änderungen vorzunehmen und die Teile 1 und 2 von Anhang C der genannten Verordnung anzupassen. Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Anhänge I, II und III von Anhang A sowie die Teile 1 und 2 von Anhang C der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 werden durch die Anhänge zu dieser Verordnung ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 10. März 1995 Für die Kommission Ritt BJERREGAARD Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 384 vom 31. 12. 1982, S. 1. (2) ABl. Nr. L 151 vom 23. 6. 1993, S. 22. ANHANG A Anhänge I und II (1) (2) Erläuterung 1. Die in diesen Anhängen aufgeführten Arten werden bezeichnet: a) mit dem Namen der Art oder b) als Gesamtheit der einem höheren Taxon (Ordnungsstufe der Systematik) oder einem bestimmten Teil desselben angehörenden Arten. 2. Die Abkürzung "spp." wird zur Bezeichnung aller Arten eines höheren Taxons verwendet. 3. Sonstige Bezugnahmen auf höhere Taxa als Arten dienen nur der Information oder Klassifikation. 4. Die Abkürzung "p.e." bezeichnet möglicherweise ausgestorbene Arten. 5. Ein Sternchen (*) neben dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons bedeutet, daß eine oder mehrere geographisch abgegrenzte Populationen, Unterarten oder Arten der betreffenden Art oder des betreffenden Taxons in Anhang I aufgeführt sind und daß diese Populationen, Unterarten oder Arten von Anhang II ausgenommen sind. 6. Zwei Sternchen (**) neben dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons bedeuten, daß eine oder mehrere geographisch abgegrenzte Populationen, Unterarten oder Arten der betreffenden Art oder des betreffenden Taxons in Anhang II aufgeführt sind und daß diese Populationen, Unterarten und Arten von Anhang I ausgenommen sind. 7. Das Zeichen "-" vor einer Zahl neben dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons bedeutet, daß bestimmte geographisch abgegrenzte Populationen, Arten, Artengruppen oder Familien der betreffenden Art oder des betreffenden Taxons wie folgt von den jeweiligen Anhängen ausgenommen sind: - 101 Population von West-Grönland - 102 Populationen von Bhutan, Indien, Nepal und Pakistan - 103 Australische Population - 104 Population der Vereinigten Staaten von Amerika - 105 - Chile: ein Teil der Population der Provinz Parinacota, Ia. Region Tarapacá - Peru: ganze Population- 106 Populationen von Afghanistan, Bhutan, Burma, Indien, Myanmar, Nepal und Pakistan - 107 Cathartidae, Neuweltgeier - 108 Melopsittacus undulatus (Wellensittich), Nymphicus hollandicus (Nymphensittich) und Psittacula krameri (Halsbandsittich) - 109 Population von Ecuador: 0-Ausfuhrquoten für 1995 und 1996, anschließend die vom CITES-Sekretariat und der Sachverständigengruppe "Krokodile" der IUCN/SSC gebilligten jährlichen Ausfuhrquoten - 110 Population von Botswana, Äthiopien, Kenia, Malawi, Mosambik, der Vereinigten Republik Tansania, Sambia und Simbabwe und Populationen der nachstehenden Ländern mit bestimmten jährlichen Ausfuhrquoten: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Abgesehen von den Exemplaren aus Farmen genehmigt die Vereinigte Republik Tansania 1995 und 1996 die Ausfuhr von höchstens 1 100 Wildfängen (einschließlich 100 Jagdtrophäen) und 1997 eine vom CITES-Sekretariat und der Sachverständigengruppe "Krokodile" der IUCN/SSC gebilligte Anzahl Exemplare. - 111 Populationen von Australien, Indonesien und Papua-Neuguinea - 112 Population von Chile - 113 Alle Arten außer Sukkulenten - 114 Aloe vera, auch Aloe barbadensis genannt 8. Das Zeichen "+" vor einer Zahl neben dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons bedeutet, daß nur bestimmte geographisch abgegrenzte Populationen, Unterarten oder Arten der betreffenden Art oder des betreffenden Taxons wie folgt in dem jeweiligen Anhang aufgeführt sind: +201 Populationen von Bhutan, Indien, Nepal und Pakistan +202 Populationen von Bhutan, China, Mexiko und der Mongolei +203 Populationen von Kamerun und Nigeria +204 Asiatische Population +205 Mittel- und nordamerikanische Populationen +206 Populationen von Bangladesh, Indien und Thailand +207 Indische Population +208 Australische Population +209 Südafrikanische Population +210 - Chile: ein Teil der Population der Provinz Parinacota, Ia. Region Tarapacá - Peru: Ganze Population +211 Populationen von Afghanistan, Bhutan, Indien, Myanmar, Nepal und Pakistan +212 Mexikanische Population +213 Populationen von Algerien, Burkina Faso, Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik, von Tschad, Mali, Mauritanien, Marokko, Niger, Nigeria, Senegal und Sudan +214 Population der Seychellen +215 Europäische Population mit Ausnahme des Gebiets der ehemaligen Sowjetunion +216 Sämtliche neuseeländische Arten +217 Chilenische Population. 9. Ist der Name einer Art oder eines höheren Taxons mit dem Zeichen "=" versehen, dem eine Zahl folgt, soll die Art oder das Taxon in folgender Weise interpretiert werden: =301 wird auch als Phalanger maculatus bezeichnet =302 enthält die Familie Tupaiidae =303 war früher in der Familie Lemuridae enthalten =304 war früher als Unterart von Callithrix jacchus geführt =305 enthält das Gattungssynonym Leontideus =306 war früher in der Art Saguinus oedipus enthalten =307 war früher in der Art Alouatta palliata enthalten =308 enthält das Synonym Cercopithecus roloway =309 war früher in der Gattung Papio enthalten =310 enthält das Gattungssynonym Simias =311 enthält das Synonym Colobus badius kirkii =312 enthält das Synonym Colobus badius rufomitratus =313 enthält das Gattungssynonym Rhinopithecus =314 wird auch als Presbytis entellus bezeichnet =315 wird auch als Presbytis geei und Semnopithecus geei bezeichnet =316 wird auch als Presbytis pileata und Semnopithecus pileatus bezeichnet =317 enthält die Synonyme Bradypus boliviensis und Bradypus griseus =318 enthält das Synonym Priodontes giganteus =319 enthält das Synonym Physeter macrocephalus =320 enthält das Synonym Eschrichtius glaucus =321 war früher in der Gattung Balaena enthalten =322 war früher in der Gattung Dusicyon enthalten =323 enthält das Synonym Dusicyon fulvipes =324 enthält das Gattungssynonym Fennecus =325 wird auch als Selenarctos thibetanus bezeichnet =326 wird auch als Aonyx microdon oder Paraonyx microdon bezeichnet =327 war früher in der Gattung Lutra enthalten =328 war früher in der Gattung Lutra enthalten, enthält die Synonyme Lutra annectens, Lutra enudris, Lutra incarum und Lutra platensis =329 enthält das Synonym Eupleres major =330 wird auch als Hyaena brunnea bezeichnet =331 wird auch als Felis carcal und Lynx caracal bezeichnet =332 war früher in der Gattung Felis enthalten =333 wird auch als Felis pardina oder Felis lynx pardina bezeichnet =334 war früher in der Gattung Panthera enthalten =335 wird auch als Equus asinus bezeichnet =336 war früher in der Art Equus hemionus enthalten =337 wird auch als Equus caballus przewalskii bezeichnet =338 wird auch als Choeropsis liberiensis bezeichnet =339 wird auch als Cervus porcinus annamiticus bezeichnet =340 wird auch als Cervus porcinus calamianensis bezeichnet =341 wird auch als Cervus porcinus kuhlii bezeichnet =342 wird auch als Cervus dama mesopotamicus bezeichnet =343 enthält das Synonym Bos frontalis =344 enthält das Synonym Bos grunniens =345 enthält das Gattungssynonym Novibos =346 enthält das Synonym Anoa =347 wird auch als Damaliscus dorcas dorcas bezeichnet =348 war früher in der Art Naemorhedus goral enthalten =349 wird auch als Capricornis sumatraensis bezeichnet =350 enthält das Synonym Oryx tao =351 enthält das Synonym Ovis aries ophion =352 wird auch als Rupicapra rupicapra ornata bezeichnet =353 wird auch als Pterocnemia pennata bezeichnet =354 wird auch als Sula abbotti bezeichnet =355 wird auch als Ciconia ciconia boyciana bezeichnet =356 wird auch als Anas chlorotis und Anas nesiotis bezeichnet =357 wird auch als Anas platyrhynchos laysanensis bezeichnet =358 wahrscheinlich ein Hybrid von Anas platyrhynchos und Anas superciliosa =359 wird auch als Aquila heliaca adalberti bezeichnet =360 wird auch als Chondrohierax wilsonii bezeichnet =361 wird auch als Falco peregrinus babylonicus und Falco peregrinus pelegrinoides bezeichnet =362 wird auch als Crax mitu mitu bezeichnet =363 war früher in der Gattung Aburria enthalten =364 war früher in der Art Crossoptilon crossoptilon enthalten =365 war früher in der Art Polyplectron malacense enthalten =366 enthält das Synonym Rheinardia nigrescens =367 wird auch als Tricholimnas sylvestris bezeichnet =368 wird auch als Choriotis nigriceps bezeichnet =369 wird auch als Houbaropsis bengalensis bezeichnet =370 wird auch als Amazona dufresniana rhodocorytha bezeichnet =371 wird oft unter der falschen Bezeichnung Ara caninde gehandelt =372 wird auch als Cyanoramphus novaezelandiae cookii bezeichnet =373 wird auch als Opopsitta diophthalma coxeni bezeichnet =374 wird auch als Pezoporus occidentalis bezeichnet =375 war früher in der Art Psephotus chrysopterygius enthalten =376 wird auch als Psittacula krameri echo bezeichnet =377 war früher in der Gattung Gallirex enthalten; wird auch als Tauraco porphyreolophus bezeichnet =378 wird auch als Otus gurneyi bezeichnet =379 wird auch als Ninox novaeseelandiae royana bezeichnet =380 war früher in der Gattung Glaucis enthalten =381 enthält das Gattungssynonym Ptilolaemus =382 war früher in der Gattung Rhinoplax enthalten =383 wird auch als Pitta brachyura nympha bezeichnet =384 wird auch als Musicapa ruecki oder Niltava ruecki bezeichnet =385 wird auch als Dasyornis brachypterus longirostris bezeichnet =386 wird auch als Meliphaga cassidix bezeichnet =387 war früher in der Gattung Spinus enthalten =388 wurde früher als Kachuga tecta tecta bezeichnet =389 enthält das Gattungssynonym Nicoria und Geoemyda (teilweise) =390 wird auch als Geochelone elephantopus bezeichnet; wird auch der Gattung Testudo zugewiesen =391 wird auch der Gattung Testudo zugewiesen =392 wird auch der Gattung Aspideretes zugewiesen =393 war früher in der Podocnemis spp. enthalten =394 umfaßt Alligatoridae, Crocodylidae und Gavialidae =395 wird auch als Crocodylus mindorensis bezeichnet =396 war früher in Chamaeleo spp. enthalten =397 wird auch als Constrictor constrictor occidentalis bezeichnet =398 umfaßt das Synonym Python molurus pimbura =399 umfaßt das Synonym Pseudoboa cloelia =400 wird auch als Hydrodynastes gigas bezeichnet =401 enthält das Gattungssynonym Megalobatrachus =402 im Sinne von D'Abrera =403 wird auch als Conchodromus dromas bezeichnet =404 wird auch in den Gattungen Dysnomia und Plagiola geführt =405 enthält das Gattungssynonym Proptera =406 wird auch in der Gattung Carunculina geführt =407 wird auch als Megalonaias nickliniana bezeichnet =408 wird auch als Cyrtonaias tampicoensis tecomatensis und Lampsilis tampicoensis tecomatensis geführt =409 enthält das Gattungssynonym Micromya =410 enthält das Gattungssynonym Papuina =411 enthält nur die Familie Helioporidae mit einer Art (Heliopora coerulea) =412 wird auch als Podophyllum emodi und Sinopodophyllum hexandrum bezeichnet =413 wird auch in der Gattung Echinocactus geführt =414 wird auch als Lobeira macdougallii oder als Nopalxochia macdougallii bezeichnet =415 wird auch als Echinocereus lindsayi bezeichnet =416 wird auch als Wilcoxia schmollii bezeichnet =417 wird auch in der Gattung Coryphantha geführt =418 wird auch als Solisia pectinata bezeichnet =419 wird auch als Backebergia militaris bezeichnet =420 wird auch in der Gattung Toumeya geführt =421 umfaßt das Synonym Ancistrocactus tobuschii =422 wird auch in den Gattungen Neolloydia oder Echinomastus geführt =423 wird auch in den Gattungen Toumeya oder Pediocactus geführt =424 wird auch in der Gattung Neolloydia geführt =425 wird auch als Saussurea lappa bezeichnet =426 umfaßt Euphorbia cylindrifolia ssp. tuberifera =427 wird auch als Euphorbia capsaintemariensis var. tulearensis bezeichnet =428 wird auch als Engelhardia pterocarpa bezeichnet =429 enthält Aloe compressa var. rugosquamosa und Aloe compressa var. schistophila =430 enthält Aloe haworthioides var. aurantiaca =431 enthält Aloe laeta var. maniaensis =432 enthält die Familien Apostasiaceae und Cypripediaceae als Unterfamilien Apostasioideae und Cypripedioideae =433 wird auch als Sarracenia rubra alabamensis bezeichnet =434 wird auch als Sarracenia rubra jonesii bezeichnet =435 enthält das Synonym Stangeria paradoxa =436 wird auch als Taxus baccata ssp. wallichiana bezeichnet =437 enthält das Synonym Welwitschia bainesii. 10. Das Zeichen ° vor einer Zahl neben dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons soll wie folgt interpretiert werden: °501 Für Exemplare der als Haustiere gehaltenen Form gilt das Übereinkommen nicht. °502 Die jährlichen Ausfuhrquoten für lebende Exemplare und Jagdtrophäen werden wie folgt festgesetzt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Für den Handel mit solchen Exemplaren gelten die Vorschriften von Artikel III des Übereinkommens. °503 Ausschließlich für den internationalen Handel mit lebenden Tieren, die nach annehmbaren und geeigneten Bestimmungsorten verbracht werden, und für Jagdtrophäen. °504 Ausschließlich für den internationalen Handel mit Wolle lebender Vikunjas der Populationen in Anhang II (siehe +210) und für den Handel mit den Wolle-Lagerbeständen in Peru (3 249 kg) sowie Stoffe und Artikel aus solchen. Auf der Rückseite des Stoffs müssen das von den Arealstaaten dieser Art, die das Übereinkommem zum Schutz und zur Erhaltung des Vikunjas angenommen haben, vereinbarte Kennzeichen sowie die Worte "Vicuñas - Chile" oder "Vicuñas - Peru", angebracht sein. °505 Fossilien sind nicht von CITES-Bestimmungen betroffen. °506 Bis zur 10. Sitzung der Konferenz der Parteien sind keine Ausfuhren adulter Pflanzen von Pachypodium brevicaule von Madagaskar zugelassen. °507 Für Samen oder In-vitro-Gewebekulturen in fluessigem oder festem Medium, die in sterilen Behältern transportiert werden, gilt das Übereinkommen nicht. 11. In Übereinstimmung mit Artikel I Buchstabe b) Ziffer iii) des Übereinkommens bezeichnet das Zeichen ">VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>" vor einer Zahl neben dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons des Anhangs II wie folgt jene Teile von und Erzeugnisse aus Exemplaren der Art oder des höheren Taxons, auf welche das Übereinkommen Anwendung findet. >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>1 alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: a) Samen, Sporen und Pollen (einschließlich Pollinien) und b) Sämlinge oder In-vitro-Zellkulturen in festem oder fluessigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden; >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>2 alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: a) Sporen und Pollen, b) Sämlinge oder In-vitro-Zellkulturen in festem oder fluessigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden, c) chemische Erzeugnisse; >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>3 Wurzeln und ohne weiteres erkennbare Teile davon; >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>4 alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: a) Samen und Pollen, b) Sämlinge oder In-vitro-Zellkulturen in festem oder fluessigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden, c) Früchte sowie Teile und Erzeugnisse aus solchen, welche von außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingebürgerten oder von künstlich vermehrten Pflanzen stammen, und d) einzelne Stammglieder (Scheiben) sowie Teile und Erzeugnisse davon, welche von außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingebürgerten oder künstlich vermehrten Exemplaren der Gattung Opuntia, Untergattung Opuntia, stammen; >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>5 Stämme oder Holzblöcke, Bretter und Furnier; >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>6 Blöcke, Holzschnitzel und unverarbeitetes aufgebrochenes Material; >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>7 alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: a) Samen und Pollen (einschließlich Pollinien), b) Sämlinge oder In-vitro-Gewebekulturen in festem oder fluessigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden, c) Schnittblumen von künstlich vermehrten Pflanzen und d) Früchte sowie Teile und Erzeugnisse davon, aus künstlich vermehrten Vanillen der Gattung Vanilla stammend; >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>8 alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: a) Samen und Pollen, b) Sämlinge oder In-vitro-Gewebekulturen in festem oder fluessigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden, c) fertige pharmazeutische Produkte. 12. Da von keinem höheren Pflanzen-Taxon in Anhang I erwähnt wird, daß für seine Hybride Artikel III des Übereinkommens zu berücksichtigen ist, bedeutet dies, daß künstlich vermehrte Hybride aus einer oder mehreren Arten oder Taxa mit einer Bescheinigung der künstlichen Vermehrung in den Verkehr gebracht werden können und daß das Übereinkommen nicht für Sämlinge und Pollen (einschießlich Pollinien), Schnittblumen, Sämlinge oder In-vitro-Gewebekulturen in fluessigem oder festem Medium gilt, die in sterilen Behältern befördert werden. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Anhang III (3) (4) Erläuterung: 1. Die Bezugnahmen auf höhere Taxa als Arten dienen nur der Information oder Klassifikation. 2. Das Zeichen "=", gefolgt von einer Zahl vor dem Namen einer Art, bedeutet: =438 wird auch als Vampyrops lineatus bezeichnet =439 wurde früher als Tamandua tetradactyla (teilweise) geführt =440 enthält das Synonym Cabassous gymnurus =441 enthält das Gattungssynonym Coendou =442 enthält das Gattungssynonym Cuniculus =444 enthält das Synonym Nasua nasua =445 enthält das Synonym allamandi =446 enthält das Gattungssynonym Viverra =447 wurde früher als Viverra megaspila geführt =448 wurde früher als Herpestes auropunctatus geführt =449 wurde früher als Herpestes fuscus geführt =450 wurde früher als Bubalus bubalis (Haustierforrn) geführt =451 wird auch als Boocercus euryanus bezeichnet; enthält das Gattungssynonym Taurotragus =452 wird auch als Ardeola ibis bezeichnet =453 wird auch als Egretta alba bezeichnet =454 wird auch als Hagedashia hagedash bezeichnet =455 wird auch als Lampribis rara bezeichnet =456 wird auch als Spatula clypeata bezeichnet =457 wird auch als Nyroca nyroca bezeichnet =458 enthält das Synonym Dendrocygna fulva =459 wird auch als Cairina hartlaubii bezeichnet =460 wird auch als Crax pauxi bezeichnet =461 wird auch als Arborophila brunneopectus bezeichnet (teilweise) =462 wird auch als Turturoena iriditorques bezeichnet; wurde früher unter Columba malherbii geführt (teilweise) =463 wird auch als Nesoenas mayeri bezeichnet =464 wird auch als Treron australis bezeichnet (teilweise) =465 wird auch als Calopelia brehmeri bezeichnet; enthält das Synonym Calopelia puella =466 wird auch als Tympanistria tympanistria bezeichnet =467 wird auch als Tchitrea bourbonnensis bezeichnet =468 wurde früher als Serinus gularis geführt (teilweise) =469 wird auch als Estrilda subflava oder Sporaeginthus subflavus bezeichnet =470 wurde früher als Lagonosticta larvata bezeichnet (teilweise) =471 enthält das Gattungssynonym Spermestes =472 wird auch als Euodice cantans bezeichnet; war früher in der Art Lonchura malabarica enthalten (teilweise) =473 wird auch als Hypargos nitidulus bezeichnet =474 wurde früher unter Parmoptila woodhousei geführt (teilweise) =475 enthält die Synonyme Pyrenestes frommi und Pyrenestes rothschildi =476 wird auch als Estrilda bengala bezeichnet =477 wird auch als Malimbus rubriceps oder Anaplectes melanotis bezeichnet =478 wird auch als Coliuspasser ardens bezeichnet =479 war früher unter Euplectes orix geführt (teilweise) =480 wird auch als Coliuspasser macrourus bezeichnet =481 wird auch als Ploceus superciliosus bezeichnet =482 enthält das Synonym Ploceus nigriceps =483 wird auch als Sitagra luteola bezeichnet =484 wird auch als Sitagra melanocephala bezeichnet =485 wurde früher als Ploceus velatus bezeichnet =486 wird auch als Hypochera chalybeata bezeichnet; enthält die Synonyme Vidua amauropteryx, Vidua centralis, Vidua neumanni, Vidua okavangoensis und Vidua ultramarina =487 wird auch als Vidua paradisaea bezeichnet (teilweise) =488 wird auch als Pelusios subniger bezeichnet =489 war früher in der Gattung Natrix enthalten. 3. Ein Ländername neben dem Artnamen bedeutet, daß die betreffende Vertragspartei die Aufnahme dieser Arten in diesen Anhang beantragt hat. 4. Das Übereinkommen gilt für jedes lebende oder tote Tier einer in diesem Anhang enthaltenen Art und für alle unmittelbar erkennbaren Teile und Erzeugnisse aus solchen Tieren. 5. Entsprechend Artikel I Buchstabe b) Ziffern ii) und iii) des Übereinkommens und den Entschließungen Conf. 4.24 und Conf. 6.18 bedeutet das Zeichen " ", gefolgt von einer Zahl neben einem Artennamen in Anhang III, Teile oder Erzeugnisse, die in diesem Zusammenhang zum Zwecke des Übereinkommens wie folgt beschrieben werden: >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>1 sämtliche unmittelbar erkennbare Teile und Erzeugnisse, mit Ausnahme von: a) Samen, Sporen und Pollen (einschließlich Pollinien), b) Gewebekulturen und In-vitro-Keimlingskulturen in festem oder fluessigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (1) Angabe "(C1)" oder "(C2)" neben dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons bedeutet, daß eine oder mehrere Unterarten oder Arten der betreffenden Art oder des betreffenden Taxons in Anhang C Teil 1 bzw. Teil 2 der Verordnung aufgeführt sind. (2) Die Übersetzungen lateinischer Namen dienen nur als Hinweis. (3) Angabe "(C1)" oder "(C2)" neben dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons bedeutet, daß eine oder mehrere Unterarten oder Arten der betreffenden Art oder des betreffenden Taxons in Anhang C Teil 1 bzw. Teil 2 der Verordnung aufgeführt sind. (4) Die Übersetzungen lateinischer Namen dienen nur als Hinweis. ANHANG C LISTE der von der Gemeinschaft besonders behandelten Arten N.B.: Ein Sternchen (*) neben dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons bedeutet, daß eine oder mehrere geographisch abgegrenzte Populationen, Unterarten oder Arten der betreffenden Art oder des betreffenden Taxons schon in Anhang I des Übereinkommens aufgeführt sind. TEIL 1 ARTEN NACH ARTIKEL 3 ABSATZ 1 FAUNA MAMMALIA EDENTATA Myrmecophagidae Myrmecophaga tridactyla Tamandua mexicana chapadensis PHOLIDOTA Manidae Manis spp. (*) RODENTIA Sciuridae Ratufa spp. CETACEA spp. (*) (1) CARNIVORA Viverridae Cynogale bennettii Euperes goudotii = 329 Fossa fossana Prionodon linsang PINNIPEDIA Phocidae Mirounga leonina SIRENIA Dugongidae Dugong dugon (*) + 208 Trichechidae Trichechus senegalensis PERISSODACTYLA Equidae Equus hemionus (*) Equus zebra hartmannae Tapiridae Tapirus terrestris AVES SPHENISCIFORMES Spheniscidae Spheniscus demersus CICONIIFORMES Ardeidae Bubulcus ibis =452 Casmerodius albus =453 Egretta garzetta Ciconiidae Ciconia nigra Threskiornithidae Platalea leucorodia Phoenicopteridae Phoenicopterus andinus Phoenicopterus chilensis Phoenicopterus jamesi Phoenicopterus ruber ruber ANSÉRIFORMES Anatidae Branta ruficollis Coscoroba coscoroba Alopochen aegyptiacus Anas querquedula Aythya nyroca =457 FALCONIFORMES spp. (*) - 107 GALLIFORMES Phasianidae Argusianus argus Gallus sonneratii Ithaginis cruentus Polyplectron bicalcaratum Polyplectron germaini Polyplectron malacense Polyplectron schleiermacheri =365 GRUIFORMES Gruidae Grus canadensis pratensis Otididae Otis tarda COLUMBIFORMES Columbidae Columba livia Goura spp. CUCULIFORMES Musophagidae Musophaga porphyreolopha =377 Tauraco corythaix Tauraco fischeri Tauraco livingstonii Tauraco persa Tauraco schalowi Tauraco schuettii STRIGIFORMES spp. (*) CORACIIFORMES Bucerotidae Aceros narcondami Buceros hydrocorax hydrocorax Buceros rhinoceros rhinoceros PASSÉRIFORMES Paradisaeidae spp. REPTILIA TESTUDINATA Testudinidae Testudo graeca Testudo hermanni Testudo marginata SAURIA Chamaeleonidae Chamaeleo chamaeleon Teiidae Cnemidophorus hyperythrus Helodermatidae Heloderma spp. PISCES OSTEOGLOSSIFORMES Osteoglossidae Arapaima gigas INSECTA LEPIDOPTERA Papilionidae Parnassius apollo FLORA ORCHIDACEAE ° 507 Cypripedium calceolus Epipactis atrorubens Epipactis dunensis Epipactis helleborine Epipactis leptochila Epipactis microphylla Epipactis muelleri Epipactis palustris Epipactis phyllanthes Epipactis purpurata Cephalanthera cucullata Cephalanthera damasonium Cephalanthera epipactoides Cephalanthera longifolia Cephalanthera rubra Limodorum abortivum Epipogium aphyllum Neottia nidus-avis Listera ovata Listera cordata Spiranthes aestivalis Spiranthes romanzoffiana Spiranthes spiralis Goodyera repens Gennaria diphylla Herminium monorchis Neottianthe cucullata Platanthera bifolia Chamorchis alpina Gymnadenia conopsea Gymnadenia odoratissima Pseudorchis albida Pseudorchis frivaldii Nigritella nigra Coeloglossum viride Dactylorhiza cordigera Dactylorhiza elata Dactylorhiza fistulosa (syn. D. majalis) Dactylorhiza fuchsii Dactylorhiza iberica Dactylorhiza incarnata Dactylorhiza latifolia (syn. D. sambucina) Dactylorhiza maculata (incl. D. fuchsii) Dactylorhiza romana (syn. D. sulphurea) Dactylorhiza russowii Dactylorhiza saccifera Dactylorhiza traunsteineri Corallo rhiza trifida Liparis loeselii Malaxis monophyllos (syn. Microstylis monophyllos) Hammarbya paludosa Neotinea maculata Traunsteinera globosa Orchis anatolica Orchis boryi Orchis collina (syn. O. saccata) Orchis coriophora Orchis italica Orchis lactea Orchis laxiflora Orchis longicornu Orchis mascula Orchis militaris Orchis morio Orchis pallens Orchis papilionacea Orchis patens Orchis provincialis Orchis punctulata Orchis purpurea Orchis quadripunctata Orchis sancta Orchis simia Orchis spitzelii Orchis tridentata Orchis ustulata Aceras anthropophorum Himantoglossum hircinum Barlia robertiana Anacamptis pyramidalis Serapias cordigera Serapias lingua Serapias neglecta Serapias parviflora Serapias vomeracea Ophrys apifera Ophrys arachnitiformis Ophrys argolica Ophrys bertolonii Ophrys bombyliflora Ophrys doerfleri (syn. O. cretica) Ophrys ferrum-equinum Ophrys fusca Ophrys holosericea (syn. O. fuciflora) Ophrys insectifera Ophrys lunulata Ophrys lutea Ophrys pallida Ophrys reinholdii Ophrys scolopax Ophrys sphegodes Ophrys spruneri Ophrys tenthredinifera Ophrys umbilicata (syn. O. carmeli) Ophrys vernixia (syn. O. speculum) PRIMULACEAE Cyclamen balearicum Cyclamen creticum Cyclamen graecum (incl. Cyclamen mindleri) TEIL 2 ARTEN NACH ARTIKEL 3 ABSATZ 2 FAUNA MAMMALIA MONOTREMATA Tachyglossidae Zaglossus spp. DASYUROMORHIA Macropodidae Dendrolagus bennettianus Dendrolagus inustus Dendrolagus lumholtzi Dendrolagus ursinus PRIMATES spp. (*) = 302 CARNIVORA Canidae Canis lupus (*) - 102 Chrysocyon brachyurus Ursidae Ursus maritimus Felidae Felis silvestris Herpailurus yagouarondi (*) Leptailurus serval Lynx canadensis Lynx lynx Oncifelis colocolo Prionailurus bengalensis (*) Puma concolor (*) PERISSODACTYLA Rhinocerotidae Ceratotherium simum simum (*) + 209 °503 ARTIODACTYLA Hippopotamidae Hexaprotodon liberiensis = 338 Hippopotamus amphibius Camelidae Vicugna vicugna (*) + 210 °504 Cervidae Pudu mephistophiles Bovidae Ovis ammon (*) AVES ANSÉRIFORMES Anatidae Anas bernieri GRUIFORMES Rallidae Gallirallus australis hectori COLUMBIFORMES Golumbidae Callicolumba luzonica PSITTACIFORMES spp. (*) - 108 GALLIFORMES Cracidae Crax rubra Ortalis vetula Penelopina nigra PASSÉRIFORMES Cotingidae Rupicola spp. Pittidae Pitta nympha = 383 REPTILIA TESTUDINATA Testudinidae spp. (*) (C1: ausgenommen Testudo graeca, Testudo hermanni und Testudo marginata, die aufgenommen sind in Teil 1 von Anhang C) Pelomedusidae Erymnochelys madagascariensis = 393 Peltocephalus dumeriliana = 393 Podocnemis spp. CROCODYLIA spp. (*) = 394 SAURIA Gekkonidae Phelsuma spp. Agamidae Uromastyx spp. Iguanidae Amblyrhynchus cristatus Conolophus spp. Varanidae Varanus spp. (*) SERPENTES Boidae Boa constrictor Eunectes spp. Python spp. (*) Eryx jaculus Morelia amethistina Morelia boeleni Morelia oenpelliensis Morelia spilota Colubridae Cyclagras gigas = 400 AMPHIBIA ANURA Bufonidae Bufo retiformis INSECTA LEPIDOPTERA Papilionidae Ornithoptera spp. (*) = 402 Trogonoptera spp. = 402 Troides spp. = 402 ANTHOZOA ANTIPATHARIA spp. FLORA APOCYNACEAE Pachypodium brevicaule °506 >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>1 PRIMULACEAE Cyclamen spp. >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>1 (C1: ausgenommen C. balearicum, C. creticum und C. graecum, die aufgenommen sind in Teil 1 von Anhang C) (1) Ausgenommen Exemplare von Arten des Anhangs II des Übereinkommens sowie Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse daraus, die von Grönländern aufgrund einer Lizenz der zuständigen Behörden Grönlands oder Dänemarks gefangen werden. Erklärung zu Artikel 2 Der Rat und die Kommission erklären, daß angesichts des im wesentlichen kulturellen Aspekts der Herstellung bestimmter handwerklicher Erzeugnisse in Grönland aus Walen und unter Berücksichtigung des geringen Umfangs dieser Tätigkeit diese nicht als hauptsächlich kommerzieller Art anzusehen ist und daß daher davon ausgegangen werden kann, daß die Erteilung entsprechender Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen mit den betreffenden Bestimmungen der Verordnung in Einklang steht. Die Verwaltungsbehörden Dänemarks überwachen in Benehmen mit der Kommission diese Einfuhren und Ausfuhren, die das gegenwärtige niedrige Niveau nicht erheblich überschreiten dürfen.