31995R0354

Verordnung (EG) Nr. 354/95 des Rates vom 20. Februar 1995 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung

Amtsblatt Nr. L 041 vom 23/02/1995 S. 0001 - 0001


VERORDNUNG (EG) Nr. 354/95 DES RATES vom 20. Februar 1995 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Beitrittsakte von 1994, insbesondere auf Artikel 169,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 (1) wurde ein Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung errichtet.

Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates des genannten Zentrums muß angepaßt werden, um dem Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens Rechnung zu tragen -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 wird Absatz 1 Unterabsatz 1 wie folgt geändert:

1. Im einleitenden Satz wird die Zahl "39" durch die Zahl "48" ersetzt.

2. Unter den Buchstaben a), b) und c) wird jeweils das Wort "zwölf" durch das Wort "fünfzehn" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 1995.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 20. Februar 1995.

Im Namen des Rates

Der Präsident

E. ALPHANDÉRY

(1) ABl. Nr. L 39 vom 13. 2. 1975, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 251/95 (ABl. Nr. L 30 vom 9. 2. 1995, S. 1).