Rechtsakt des Rates vom 26. Juli 1995 über die Fertigstellung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich
Amtsblatt Nr. C 316 vom 27/11/1995 S. 0033 - 0033
RECHTSAKT DES RATES vom 26. Juli 1995 über die Fertigstellung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich (95/C 316/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c), in der Erwägung, daß die Mitgliedstaaten für die Erreichung der Ziele der Union die Zusammenarbeit im Zollwesen als Angelegenheit von gemeinsamem Interesse betrachten, die unter die in Titel VI des Vertrags vorgesehene Zusammenarbeit fällt - BESCHLIESST, daß das Übereinkommen, das am heutigen Tag von den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Union unterzeichnet wurde, in der im Anhang enthaltenen Fassung fertiggestellt ist, EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten, das Übereinkommen gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften anzunehmen. Geschehen zu Brüssel am 26. Juli 1995. Im Namen des Rates Der Präsident J. A. BELLOCH JULBE