Rechtsakt des Rates vom 26. Juli 1995 über die Fertigstellung des Übereinkommens aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol- Übereinkommen)
Amtsblatt Nr. C 316 vom 27/11/1995 S. 0001 - 0001
RECHTSAKT DES RATES vom 26. Juli 1995 über die Fertigstellung des Übereinkommens aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen) (95/C 316/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - GESTÜTZT auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c), IN DER ERWAEGUNG, daß die Mitgliedstaaten zur Erreichung der Ziele der Union die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts als Folge von gemeinsamem Interesse betrachten - BESCHLIESST, daß das Übereinkommen in der im Anhang enthaltenen Fassung fertiggestellt ist, das heute von den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Union unterzeichnet wird; EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten, das Übereinkommen gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften anzunehmen. Geschehen zu Brüssel am 26. Juli 1995. Im Namen des Rates Der Präsident J. A. BELLOCH JULBE