31995D2717

95/489/EG: Entscheidung Nr. 2717/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. November 1995 über Leitlinien für die Entwicklung des EURO-ISDN (diensteintegrierendes digitales Fernmeldenetz) zu einem transeuropäischen Netz

Amtsblatt Nr. L 282 vom 24/11/1995 S. 0016 - 0020


ENTSCHEIDUNG Nr. 2717/95/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. November 1995 über Leitlinien für die Entwicklung des EURO-ISDN (diensteintegrierendes digitales Fernmeldenetz) zu einem transeuropäischen Netz

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 129d,

auf Vorschlag der Kommission (1),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (2),

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (3),

gemäß dem Verfahren des Artikels 189b des Vertrags (4),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Durch den Ausbau transeuropäischer Telekommunikationsnetze soll der freie Informationsverkehr sichergestellt werden, um das einwandfreie Funktionieren des Binnenmarktes für alle Teilnehmer, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der Gemeinschaft, zu ermöglichen und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Gemeinschaft zu verbessern.

Der Binnenmarkt ist ein Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital zu gewährleisten ist. Zur Sicherstellung dieser Freiheiten sehen die verabschiedeten bzw. vor der Verabschiedung stehenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft Maßnahmen vor, die einen umfangreichen Datenaustausch zwischen Einzelpersonen, Wirtschaftsteilnehmern und zuständigen Verwaltungen erfordern. Dieser Austausch kann durch ein transeuropäisches Netz ermöglicht werden.

Bei einer Aktion der Gemeinschaft in diesem Bereich ist insbesondere die Notwendigkeit zu berücksichtigen, insulare, eingeschlossene und am Rande gelegene Gebiete mit den zentralen Gebieten der Gemeinschaft zu verbinden.

In der Empfehlung 86/659/EWG des Rates (5) werden europaweit kompatible ISDN-Angebote gefordert; hierzu haben die Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet.

In der Entschließung des Rates vom 18. Juli 1989 (6) wurde eine verstärkte Koordinierung gefordert, damit das ISDN vor Ende 1992 in der Europäischen Gemeinschaft eingeführt wird.

In der Empfehlung 92/383/EWG des Rates (7) wird die Einführung des offenen Netzzugangs beim ISDN gefordert.

In seiner Entschließung vom 5. Juni 1992 (8) hat der Rat die Bedeutung der Entwicklung des ISDN im Rahmen der transeuropäischen Netze anerkannt.

Der Europäische Rat hat sich am 24. und 25. Juni 1994 in Korfu in seinen Schlußfolgerungen insbesondere zur Informationsgesellschaft geäußert.

Bei der Weiterentwicklung des Regelungsrahmens sollte den Zielen dieser Entscheidung Rechnung getragen werden.

Für das Funktionieren des Binnenmarktes ist es wichtig, den Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr zwischen der Gemeinschaft und Drittländern, insbesondere den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation, zu erleichtern. Dies wird zu intensiveren Handelsbeziehungen zwischen den Wirtschaftsteilnehmern der betreffenden Länder führen. Daher ist eine Zusammenarbeit mit diesen Ländern erforderlich, um die europaweite Zusammenschaltung und Interoperabilität des ISDN zu unterstützen.

Es bedarf einer angemessenen Gemeinschaftsaktion für ein koordiniertes Vorgehen zwischen den Mitgliedstaaten und den für den Aufbau der Basisinfrastruktur verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmern, um die harmonisierte Einführung von ISDN-Diensten sicherzustellen. Ohne eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Entwicklung des ISDN zu einem transeuropäischen Netz wäre die Zusammenschaltung und Interoperabilität zwischen nationalen Netzen voraussichtlich nicht hinreichend gewährleistet und würden weniger kompatible Basisdienste zur Verfügung stehen -

HABEN FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

In dieser Entscheidung werden Leitlinien mit Zielen, Prioritäten, Hauptaktionslinien und einer Reihe von Vorhaben von gemeinsamem Interesse für die Entwicklung des EURO-ISDN zu einem transeuropäischen Netz aufgestellt.

Artikel 2

Im Sinne dieser Entscheidung bezeichnet der Ausdruck

- "EURO-ISDN" ISDN-Anschlüsse und -Dienste, die auf der Grundlage harmonisierter europäischer Normen eingeführt werden und in Anhang I Nummer 1 aufgeführt sind;

- "Basisdienste" die Dienste, die in Anhang I Nummer 2 aufgeführt sind;

- "Telematikdienste" die Dienste, die in Anhang I Nummer 3 aufgeführt sind.

Artikel 3

Die Ziele für die Entwicklung des ISDN als transeuropäisches Netz und zu einem Bestandteil der Infrastruktur für den "Universellen Dienst" sind:

- Entwicklung eines Angebots an Diensten, basierend auf EURO-ISDN, auch unter Berücksichtigung einer künftigen Einführung eines europäischen Breitbandkommunikationsnetzes;

- Verfügbarkeit einer flächendeckenden Versorgung mit EURO-ISDN in allen Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Markterfordernisse, insbesondere um die Anbindung insularer, eingeschlossener und am Rand gelegener Gebiete mittels EURO-ISDN zu verbessern.

Artikel 4

Bei der Verwirklichung der in Artikel 3 genannten Ziele sind folgende Prioritäten zu beachten:

- Förderung der Verwendung des EURO-ISDN, insbesondere durch kleine und mittlere Unternehmen sowie öffentliche Organisationen;

- Beitrag zur raschen Verfügbarkeit von Prüfgeräten zu erschwinglichen Preisen;

- Förderung des Zugangs zu preisgünstigeren Endgeräten und Anwendungssoftware.

Artikel 5

Folgende Hauptaktionslinien dienen zur Verwirklichung der in Artikel 3 genannten Ziele und zur Einhaltung der in Artikel 4 aufgeführten Prioritäten:

- Analyse der Hindernisse, die der Realisierung des EURO-ISDN entgegenstehen, und der entsprechenden Abhilfemaßnahmen;

- Förderung der durchgehenden Interoperabilität von Telematikdiensten;

- Analyse und Förderung der Umstellung von Anwendungen des öffentlichen und privaten Sektors auf EURO-ISDN;

- Förderung der Bereitstellung von EURO-ISDN-Endgeräten sowie von Anwendersoftware.

Artikel 6

Die Entwicklung des EURO-ISDN zu einem transeuropäischen Netz erfolgt nach Maßgabe dieser Entscheidung über Vorhaben von gemeinsamem Interesse. Vorhaben dieser Art sind in Anhang II aufgeführt.

Artikel 7

Diese Entscheidung läßt die Frage der finanziellen Verpflichtung eines Mitgliedstaats oder der Gemeinschaft unberührt.

Artikel 8

Die Mitgliedstaaten ermutigen die öffentlichen Netzbetreiber, die für die Entwicklung des EURO-ISDN notwendige Infrastruktur entsprechend der Marktnachfrage und unter Beachtung der Gemeinschaftsregeln aufzubauen.

Artikel 9

Die Einbeziehung von Drittländern, die Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder mit der Gemeinschaft Assoziierungsabkommen geschlossen haben, ist unter Berücksichtigung des Verfahrens des Artikels 228 des Vertrags äußerst wünschenswert, um ihnen eine Mitwirkung an Vorhaben von gemeinsamem Interesse zu ermöglichen und um die Zusammenschaltung und die Interoperabilität ihrer EURO-ISDN-Netze zu fördern.

Artikel 10

Die Kommission nimmt unter Berücksichtigung aller Änderungen bei den Vorschriften, die auf das EURO-ISDN anwendbar sind, 1997 eine allgemeine Evaluierung der in dieser Entscheidung aufgestellten Leitlinien vor.

Artikel 11

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Artikel 12

Diese Entscheidung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 9. November 1995.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

K. HÄNSCHIm Namen des Rates

Der Präsident

A. AMADOR MILLÁN

(1) ABl. Nr. C 259 vom 23. 9. 1993, S. 4, und ABl. Nr. C 353 vom 13. 12. 1994, S. 5.

(2) ABl. Nr. C 52 vom 19. 2. 1994, S. 40.

(3) ABl. Nr. C 217 vom 6. 8. 1994, S. 16.

(4) Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 19. April 1994 (ABl. Nr. C 128 vom 9. 5. 1994, S. 42). Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 22. Dezember 1994 (ABl. Nr. C 384 vom 31. 12. 1994, S. 29) und Beschluß des Europäischen Parlaments vom 13. Juni 1995 (ABl. Nr. C 166 vom 3. 7. 1995, S. 34).

(5) ABl. Nr. L 382 vom 31. 12. 1986, S. 36.

(6) ABl. Nr. C 196 vom 1. 8. 1989, S. 4.

(7) ABl. Nr. L 200 vom 18. 7. 1992, S. 10.

(8) ABl. Nr. C 158 vom 25. 6. 1992, S. 1.

ANHANG I

WEITERE ANGABEN ZU DEN DEFINITIONEN IN ARTIKEL 2

1. "EURO-ISDN" im Sinne dieser Entscheidung bezieht sich auf folgendes:

- die Basisdienste gemäß Nummer 2;

- den Basisanschluß;

- den Primäranschluß;

- die internationalen Schnittstellen;

- die Trägerfunktionen für die Dienste gemäß Nummer 3.

2. "Basisdienste" im Sinne dieser Entscheidung sind:

Trägerdienste:

- transparenter leitungsvermittelter Trägerdienst 64 kbits/s;

- leitungsvermittelter Audio-Trägerdienst 3,1 kHz.

Zusätzliche Dienstmerkmale:

- Anzeige der Rufnummer des Anrufers, Darstellung;

- Anzeige der Rufnummer des Anrufers, Sperre;

- Mehrfach-Teilnehmernummer;

- Portabilität der Endgeräte;

- Durchwahl.

Trägerfunktionen:

- Trägerfunktionen zur Unterstützung der in Nummer 3 aufgeführten Telematikdienste.

3. "Telematikdienste" im Sinne dieser Entscheidung sind (nicht erschöpfende Liste):

- Euro-Dateitransfer;

- elektronische Post;

- allgemeiner Zugang zu Datenbanken (einschließlich Videotext);

- Bildtelefon;

- Telefax Gruppe 4.

Diese Dienste und Dienstmerkmale stützen sich auf harmonisierte Normen.

ANHANG II

VORHABEN VON GEMEINSAMEM INTERESSE FÜR DIE ENTWICKLUNG DES EURO-ISDN ZU EINEM TRANSEUROPÄISCHEN NETZ

1. ANALYSE DER HINDERNISSE, DIE DER REALISIERUNG DES EURO-ISDN ENTGEGENSTEHEN, UND DER ENTSPRECHENDEN ABHILFEMASSNAHMEN

1.1. Ermittlung und Beseitigung von Hindernissen

Ziel: Ausgehend von den Ergebnissen laufender Studien und weiterer Durchführbarkeitsstudien, Empfehlung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation.

1.2. Europaweite Interoperabilität zwischen EURO-ISDN und paketvermittelten Datennetzen und Diensten

Ziel: Analyse der Unterschiede der bestehenden Pläne und Durchführungsmaßnahmen zur Einführung der in den ISDN-Anschluß integrierten paketorientierten Trägerdienste. Als Endergebnis sollte eine Reihe von Empfehlungen angestrebt werden, die auf ein Angebot europaweiter interoperabler paketorientierter Trägerdienste abzielen, die für die Umstellung zahlreicher Anwendungen auf EURO-ISDN unabdingbar sind.

1.3. Europaweite Interoperabilität zwischen digitalen zellularen Mobilfunksystemen und EURO-ISDN

Ziel: Ermittlung der Maßnahmen, die zur Sicherstellung der Interoperabilität von nicht sprachgebundenen Diensten in digitalen zellularen Mobilfunknetzen und im EURO-ISDN erforderlich sind.

1.4. Entwicklung grenzüberschreitender Anwendungen

Ziel: Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse der Grenzregionen im Zusammenhang mit dem öffentlichen und privaten Sektor (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen).

2. FÖRDERUNG DER DURCHGEHENDEN INTEROPERABILITÄT VON TELEMATIKDIENSTEN UND DER VERFÜGBARKEIT VON EURO-ISDN-ENDGERÄTEN

2.1. Förderung des Zugangs zu Geräten und Diensten für Interoperabilitätstests mit dem Ziel der Entwicklung eines Konzepts für ein EURO-Zeichen

Ziel: Verbesserung des Zugangs von KMU (mittels geeigneter Endgeräte) zu innovativen Diensten mit Hilfe des Konzepts des freiwilligen EURO-Zeichens, das auf die Kompatibilität nicht sprachgebundener Telematikdienste in einem herstellerunabhängigen Umfeld abzielt und daher auf den Vertrieb von software-orientierten Produkten in hohem Maße anwendbar ist. Einführung des EURO-Zeichens auf der Grundlage von Interoperabilitätstests (fehlende Testreihen) an Endgeräten (Hardware und Software) unterschiedlicher Hersteller.

2.2. Verfügbarkeit und Nutzung bestehender und geplanter europäischer Telematikdienste seitens der KMU

Ziel: Ermittlung der Anforderungen von KMU für elektronische Post, Dateitransfer und universellen Zugang zu Datenbanken sowie Förderung des Kommunikationsverbunds. Diese Maßnahme ergänzt Tätigkeiten in anderen Bereichen, die nicht direkt dem ISDN zuzurechnen sind und die den Privatsektor zu Investitionen für den Aufbau dieser europaweiten Telematikdienste ermutigen sollen.

3. ANALYSE UND FÖRDERUNG DER UMSTELLUNG BESTEHENDER ANWENDUNGEN DES ÖFFENTLICHEN UND PRIVATEN SEKTORS AUF EURO-ISDN UND FÖRDERUNG NEUER ANWENDUNGEN

3.1. EURO-ISDN für bestimmte Benutzergruppen

Ziel: Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten für eine Reihe von Benutzergruppen mit Hilfe des ISDN, das insbesondere die Einrichtung internationaler "geschlossener Benutzergruppen" zu preisgünstigen Konditionen ermöglicht.

3.2. Bildübertragung mit hoher Qualität für gewerbliche Benutzer

Ziel: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von mindestens drei Wirtschaftszweigen mit gegebenenfalls entsprechender Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Benutzung von Standbilddiensten in hoher Qualität; universeller Zugang zu Bilddatenbanken für die Medienindustrie (elektronisches Publizieren), die Tourismusindustrie und die Immobilienbranche.

3.3. Europaweiter Zugang zu Katalogen und Handbüchern

Ziel: Erarbeitung von Empfehlungen für die Gestaltung des Fernzugriffs auf große Datenmengen für Unternehmen, die häufig Kataloge und Handbücher grenzüberschreitend konsultieren müssen (Handelsreisende, Versicherungsagenten, Wartungstechniker usw.).

3.4. EURO-ISDN für die Förderung von Telearbeit

Ziel: Demonstration der Vorteile der Telearbeit.

3.5. EURO-ISDN für die Aus- und Weiterbildung und die Forschung

Ziel: Nutzung der Vorteile des Fernunterrichts, unter anderem zum Abbau des Qualifikationsdefizits von Arbeitslosen, Unterstützung für kontinuierliche Weiterbildung, Deckung der Bedürfnisse geographisch weit verstreut wohnender Bevölkerungsteile.

3.6. EURO-ISDN für das Gesundheitswesen und die Sozialdienste

Ziel: Verbesserung der Qualität und der Rentabilität des Gesundheitswesens und der Sozialdienste, insbesondere der Dienste für Behinderte.

3.7. EURO-ISDN für den Kultursektor

Ziel: Erleichterung des Zugangs zur Kultur in allen ihren Ausprägungen für die breite Öffentlichkeit in ganz Europa und damit Beitrag zur Erhaltung der Identität und Vielfalt der europäischen Kultur.

4. FÖRDERUNG DES ZUGANGS ZU EURO-ISDN-ENDGERÄTEN

4.1. Feldversuche mit KMU zur Validierung von Telematikdiensten

Ziel: Aufklärung potentieller Benutzer von EURO-ISDN-Telekommunikationsdiensten über die möglichen Vorteile dieser Systeme für die Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit und Beitrag zur Erreichung einer Mindestmenge von EURO-ISDN-Endgeräten, so daß diese aufgrund ihrer weiten Verbreitung billiger werden. Pilotversuch in EURO-Informationszentren und ähnlichen Einrichtungen in den Mitgliedstaaten (Kosten/Nutzenanalyse und anschließende Durchführbarkeitsstudie über die generelle Einführung des ISDN bei den EURO-Informationszentren).

4.2. Förderung einer gemeinsamen Anwendungs-Programmierschnittstelle

Ziel: Weitergehende Harmonisierung von Anwendungs-Programmierschnittstellen in der ganzen Union, damit die Anwendungssoftware unabhängig von der jeweiligen Geräteumgebung entwickelt werden kann.

4.3. Bildungsmaßnahmen

Ziel: Personalschulung im Hinblick auf die Verbreitung und Einführung von EURO-ISDN-Endgeräten, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen.

5. VERFAHREN AUS EINER HAND (ONE-STOP SHOPPING)

Ziel: Förderung der Entwicklung und Anwendung von Grundsätzen für Globalverfahren auf das EURO-ISDN in der ganzen Union.