95/275/EG: Beschluß Nr.1729/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juni 1995 zur Verlängerung der Laufzeit des Programms "Europa gegen Aids"
Amtsblatt Nr. L 168 vom 18/07/1995 S. 0001 - 0006
BESCHLUSS Nr. 1729/95/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Juni 1995 zur Verlängerung der Laufzeit des Programms "Europa gegen Aids" DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 129, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (1), gemäß dem Verfahren des Artikels 189b des Vertrags (2), nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (3), in Erwägung nachstehender Gründe: Die Geltungsdauer des Aktionsplans, der mit dem Beschluß 91/317/EWG des Rates und der im Rat vereinigten Minister für das Gesundheitswesen der Mitgliedstaaten (4) im Rahmen des Programms "Europa gegen Aids" angenommen worden war, ist Ende 1993 abgelaufen. In ihren Schlußfolgerungen vom 27. Mai 1993 haben der Rat und die im Rat vereinigten Minister für das Gesundheitswesen unterstrichen, daß das Programm "Europa gegen Aids" - unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzip - fortgesetzt werden muß. Um jegliche Unterbrechung bei den gemeinschaftlichen Maßnahmen zur Aids-Bekämpfung zu vermeiden, ist die Laufzeit des Programms bis zur Annahme eines neuen Mehrjahresaktionsprogramms ausnahmsweise für 1994 und 1995 zu verlängern. Bei der Verlängerung des Programms sind der Inhalt der Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament über die Durchführung des Aktionsplans 1991-1992 im Rahmen des Programms "Europa gegen Aids", die Bewertung des Aktionsplans gemäß dem Beschluß 91/317/EWG sowie die auf dem Gebiet der Aids-Bekämpfung gewonnenen neuen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Die Maßnahmen zur Aids-Bekämpfung auf Gemeinschaftsebene müssen vorrangig die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördern und - gegebenenfalls - deren Aktionen unterstützen. In seiner Entschließung von 13. Dezember 1993 (5) hat der Rat Leitlinien aufgezeigt, denen bei der Fortführung des Programms Rechnung getragen werden sollte - BESCHLIESSEN: Artikel 1 (1) Die Laufzeit des Programms "Europa gegen Aids" wird um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 1995 verlängert. (2) Die Kommission führt den im Anhang enthaltenen Aktionsplan 1994-1995 in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten nach den in Artikel 1 des Beschlusses 91/317/EWG vorgesehenen Modalitäten durch und trägt dabei den im Anhang II enthaltenen Leitlinien in vollem Umfang Rechnung. Artikel 2 Die Höhe der Mittel für die im Programm nach Artikel 1 vorgesehenen Aktionen wird im Rahmen des Haushaltsverfahrens festgelegt. Artikel 3 (1) Die Kommission unterzieht die durchgeführten Aktionen und die gesetzten Prioritäten in Zusammenarbeit mit dem nach Artikel 1 Absatz 1 des Beschlusses 91/317/EWG eingesetzten Beratenden Ausschuß einer ständigen Bewertung. (2) Der Rat nimmt eine Beurteilung der Wirksamkeit der durchgeführten Aktionen vor. Zu diesem Zweck legt die Kommission dem Rat nach Abschluß der Durchführung des Aktionsplans einen Bericht vor. Der Bericht wird auch dem Europäischen Parlament zugeleitet. Geschehen zu Brüssel am 19. Juni 1995. Im Namen des Europäischen Parlaments Der Präsident K. HÄNSCH Im Namen des Rates Der Präsident A. MADELIN (1) ABl. Nr. C 133 vom 16. 5. 1994, S. 16. (2) Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 1993 (ABl. Nr. C 20 vom 24. 1. 1994, S. 501). Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 2. Juni 1994 (ABl. Nr. C 213 vom 3. 8. 1994, S. 22) und Beschluß des Europäischen Parlaments vom 16. November 1994 (ABl. Nr. C 341 vom 5. 12. 1994, S. 76) und Beschluß des Rates vom 22. Dezember 1994. (3) ABl. Nr. C 217 vom 6. 8. 1994, S. 21. (4) ABl. Nr. L 175 vom 4. 7. 1991, S. 26. (5) ABl. Nr. C 15 vom 18. 1. 1994, S. 4. ANHANG I AKTIONSPLAN 1994-1995 AKTIVITÄTSBEREICH 1 Bewertung des Informationsstandes, der Einstellung und des Verhaltens der Öffentlichkeit und bestimmter Zielgruppen (Bevölkerungsgruppen mit Risikoverhalten oder -umfeldern, Randgruppen), Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit und dieser Zielgruppen. Förderung und Auswertung der Untersuchung in den Mitgliedstaaten und auf Gemeinschaftsebene über Informationsstand, Einstellung und Verhalten. Prüfung der Frage, ob Untersuchungen zur Verbesserung des Informationsstands in bestimmten Bereichen auf Gemeinschaftsebene notwendig bzw. wünschenswert sind. Untersuchungen über Aufklärungskampagnen für die Öffentlichkeit und für Zielgruppen wie Homo- und Bisexuelle, Minderheiten und Migranten und Verbreitung ihrer Ergebnisse; Förderung eines Erfahrungsaustauschs zum Vergleich der in den Mitgliedstaaten gewonnenen Erkenntnisse. Weitere Entwicklung der Methodik zur Erfassung von Änderungen in Informationsstand, Einstellung und Verhalten und zur Bewertung der Auswirkungen der in den Mitgliedstaaten ergriffenen Vorbeugungsmaßnahmen auf dieses Verhalten. Entwicklung von Möglichkeiten für eine wirksamere Koordinierung und Vernetzung von Kampagnen in den Mitgliedstaaten und von möglichen Gemeinschaftsmaßnahmen zur Ergänzung oder Bereicherung solcher Kampagnen einschließlich Mediennutzung und Herstellung spezifischer Materialien, wie sie etwa zur raschen Informationserschließung für Meinungsbildner und Entscheidungsträger konzipiert werden. Förderung von Maßnahmen zur besseren Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den durch die Epidemie für die Gesellschaft als Ganzes und für die direkt betroffenen Personen und Familien verursachten Problemen. Förderung von Beratungsstellen auf Telefon- und Computerbasis in der Gemeinschaft sowie von Informationszentren für die Öffentlichkeit oder bestimmte Zielgruppen; Förderung des gegenseitigen Erfahrungsaustausches zwischen den Verantwortlichen dieser Einrichtungen. Verbreitung von Erkenntnissen über Informationsstand, Einstellung, Verhalten und Vorbeugungsmaßnahmen. AKTIVITÄTSBEREICH 2 Maßnahmen für Kinder und Jugendliche Prüfung und Austausch von Informationen über die HIV/Aids-Aufklärung in Schulen und anderen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen für Jugendliche in den Mitgliedstaaten und darüber, wie diese Maßnahmen in den Sexualkundeunterricht und die allgemeine Gesundheitserziehung an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen integriert werden können. Informationsaustausch über HIV/Aids-Aufklärungsprogramme für Kinder und Jugendliche außerhalb der etablierten Bildungseinrichtungen; Wechselwirkung mit den allgemeinen Gesundheitserziehungsprogrammen innerhalb und außerhalb des Bildungssystems. Förderung von Pilotprojekten zur HIV/Aids-Aufklärung, die sich in die allgemeine Gesundheitserziehung und -förderung für Kinder und Jugendliche innerhalb und außerhalb der etablierten Bildungseinrichtungen einfügen, einschließlich spezifischer Programme für Minderheitengruppen. AKTIVITÄTSBEREICH 3 Prävention der HIV-Übertragung zwischen bestimmten Gruppen und in bestimmten Umfeldern Reisen und Tourismus Untersuchungen und Informations- und Erfahrungsaustausch über Probleme im Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr, dem Reiseverkehr innerhalb der Gemeinschaft und in und aus Drittländern sowie in Grenzgebieten zu Drittländern; Förderung von Pilotprojekten und Netzwerken zur Ergreifung von Vorbeugungsmaßnahmen in Touristenzentren, Grenzgebieten und sonstigen einschlägigen Orten. Strafvollzugsanstalten Prüfung und Austausch von Informationen über die derzeitigen Regelungen in der Gemeinschaft für Seropositive und Aids-Erkrankte in Strafvollzugsanstalten, insbesondere über die vorgesehenen Verfahren bei der Aufnahme, während der Haft und nach der Entlassung, über die Erziehung der Häftlinge, Ausbildung des Personals und Möglichkeiten konkreter Vorbeugungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen. Förderung von Pilotprojekten in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften und örtlichen Gegebenheiten zur Entwicklung neuer Pflege- und Betreuungsmethoden für Seropositive und Aids-Erkrankte, zur Verringerung der Übertragungsrisiken von HIV und Verbesserung der Ausbildung für das mit dem Gesundheitswesen in Strafvollzugsanstalten befaßte Personal. Injizierende Drogenabhängige Bewertung des Informationsstandes, der Einstellung und des Verhaltens injizierender Drogenabhängiger im Zusammenhang mit HIV/Aids und Prüfung von HIV-Präventionsstrategien; Informations- und Erfahrungsaustausch über Methoden zur Bereitstellung von sicherem Injektionsmaterial; Bewertung der möglichen Rolle von therapeutischen Programmen auf Methadonbasis bei der Prävention der HIV-Übertragung; Prüfung der Wechselwirkung zwischen den in den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Drogenmißbrauchs und den Maßnahmen zu HIV/Aids und ihrer Folgen für die Epidemie. Frauen mit besonders hohem HIV-Risiko Überblick und Informationsaustausch über besonders HIV-gefährdete Frauen in den Mitgliedstaaten einschließlich Prostituierte und weibliche Drogenabhängige sowie die für diesen Personenkreis durchgeführten Vorbeugungsmaßnahmen; Förderung von Pilotprojekten zur Prävention und Betreuung für bestimmte Gruppen und Umfelder. Vertikale HIV-Übertragung von Müttern auf Kinder Prüfung und Austausch von Informationen über die HIV-Übertragung von Müttern auf Kinder in den Mitgliedstaaten und über die Lage seropositiver Kinder und Jugendlicher und ihrer Familien, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Zugangs zu Bildungsstätten, der Kostenübernahme und der sozialen und psychologischen Betreuung; Förderung von Pilotprojekten. Sonstige Gruppen mit Risikoverhalten Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten über Präventivmaßnahmen für Gruppen wie etwa junge homosexuelle Männer und Bisexuelle; Förderung von Pilotprojekten. Sicherheit von Blut und Blutprodukten Fortsetzung der Bemühungen um die Förderung der Selbstversorgung der Gemeinschaft aus freiwilligen unentgeltlichen Blutspenden. Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten über die erzielten Fortschritte sowie über den Informationsstand, die Einstellung und das Verhalten der Bevölkerung im Zusammmenhang mit Bluttransfusionen. AKTIVITÄTSBEREICH 4 Soziale und psychologische Betreuung Erarbeitung und Verteilung von Handbüchern, Informationsblättern und Verzeichnissen mit den neuesten Erkenntnissen über die Prävention der HIV-Übertragung, Betreuung und Therapie sowie über Informations- und Hilfsorganisationen; Förderung entsprechender Organisationsnetze, vor allem von Nichtregierungsorganisationen. Erfahrungsaustausch über Unterstützungs- und Betreuungsmethoden für Seropositive und Aids-Erkrankte; Förderung von Pilotprojekten und Untersuchungen über die psychosozialen Aspekte von HIV/Aids. AKTIVITÄTSBEREICH 5 Sammlung von Daten über HIV/Aids Geeignete Unterstützung der epidemiologischen Überwachungssysteme in den Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Datenqualität und des Datenzugangs auf Gemeinschaftsebene; Unterstützung des Europäischen Zentrums für die Epidemiologische Aids-Überwachung (Zentrum für die WHO/EG-Zusammenarbeit, Paris), um die weitere Entwicklung seiner Arbeiten bei der Bereitstellung präziser Überwachungsdaten auf Gemeinschaftsebene und der Durchführung von Analysen zu gewährleisten. Förderung der Maßnahmen zur Intensivierung und Verbesserung der epidemiologischen Ausbildung zu HIV/Aids und benachbarten Bereichen in der Gemeinschaft und zum Aufbau von Verbindungen zwischen den zuständigen Institutionen und den Mitgliedstaaten. Fallprüfung und Informationsaustausch über infizierte Personen, die längere Zeit symptomlos bleiben; Prüfung der Fragen nach der Rolle anderer, mit Aids einhergehender Erkrankungen. Informationsaustausch über wichtige Erkenntnisse in den Mitgliedstaaten und auf Gemeinschaftsebene zur Entwicklung der Epidemie und zu damit verwandten Problemen einschließlich wirtschaftlicher Fragen - etwa der Kosten gesetzlich vorgeschriebener Dienstleistungen - sowie über entsprechende Maßnahmen. AKTIVITÄTSBEREICH 6 Maßnahmen zur Nichtdiskriminierung von Personen mit HIV oder Aids und ihrer Umgebung Auf Gemeinschaftsebene gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Prüfung bestehender und potentieller Diskriminierungen in den Mitgliedstaaten, insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, Versicherungs-, Wohnungs- und Bildungswesen und Gesundheitsfürsorge. Stand der Umsetzung der Bestimmungen zur Bekämpfung der Diskriminierung entsprechend der Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Gesundheitsminister der Mitgliedstaaten vom 22. Dezember 1989 (1); gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Prüfung und Austausch von Informationen über die in den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen zur Vermeidung oder zum Abbau von Diskriminierungen, insbesondere in den obengenannten Bereichen. AKTIVITÄTSBEREICH 7 Koordinierung mit anderen Programmen zu HIV/Aids Förderung engerer Verbindungen mit anderen Gemeinschaftsprogrammen zu HIV/Aids, einschließlich Forschung und internationaler Unterstützung, und Betonung des zusätzlichen Nutzens. (1) ABl. Nr. C 10 vom 16. 1. 1990, S. 3. ANHANG II LEITLINIEN FÜR DIE FORTFÜHRUNG DES AKTIONSPLANS 1991-1993 IM RAHMEN DES PROGRAMMS "EUROPA GEGEN AIDS" Diese Leitlinien beruhen auf der Halbzeitbewertung, die der Rat anhand des Berichts der Kommission über die Durchführung des Aktionsplans 1991-1992 vorgenommen hat. I. STRUKTUR DES PROGRAMMS a) Ziel Die im Rahmen des Programms von den Mitgliedstaaten durchgeführten Maßnahmen sollen von der Gemeinschaft unterstützt werden. b) Verbesserungen - Die personellen und finanziellen Ressourcen für das Programm müssen verstärkt und besser genutzt werden. - Es muß sichergestellt werden, daß der Beratende Ausschuß seinen Aufgaben voll und ganz gerecht wird. - Die Koordinierung mit den einzelstaatlichen Strukturen und Programmen muß sowohl innerhalb der Kommission, insbesondere bei der Forschung, als auch zwischen der Kommission und den internationalen Organisationen verstärkt werden. II. BEWERTUNG DES PROGRAMMS a) Ziel Die Transparenz der Entscheidungsfindung soll verbessert und die begleitende Bewertung des Programms entsprechend der Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen soll verstärkt werden. b) Verbesserungen - Es müssen eindeutigere Auswahlkriterien für die Finanzierung der Vorhaben aufgestellt werden. - Die ausgewählten Vorhaben müssen auf konkrete und kohärente Ziele mit sozialem und nicht nur medizinischem Charakter ausgerichtet werden. - Es ist eine begleitende Bewertung sämtlicher Vorhaben vorzusehen. - Das Programm muß an die Entwicklung der Krankheit angepaßt werden. - Die Mitgliedstaaten sind über alle Vorhaben zu informieren.