31995D0362

95/362/EG: Beschluß des Rates vom 7. September 1995 zur Ernennung von vier Mitgliedern und vier stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen

Amtsblatt Nr. L 216 vom 12/09/1995 S. 0006 - 0006


BESCHLUSS DES RATES vom 7. September 1995 zur Ernennung von vier Mitgliedern und vier stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen (95/362/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 198a,

gestützt auf den Beschluß 94/65/EG des Rates vom 26. Januar 1994 zur Ernennung der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses der Regionen für den Zeitraum vom 26. Januar 1994 bis 25. Januar 1998 (1),

in der Erwägung, daß durch das Ausscheiden von Frau F. Ghilardotti, Herrn J. I. Pérez Sáenz, Herrn J. Leguina Herrán und Frau A. Martínez García die Sitze von vier Mitgliedern des vorgenannten Ausschusses frei geworden sind;

in der Erwägung, daß durch das Ausscheiden von Herrn E. Ferrero, Herrn Ramos Cuenca, Frau E. Borondo Mora und Herrn C. Huidobro Diez das dem Rat am 7. September 1994 bzw. am 10., 12. und 14. Juli 1995 zur Kenntnis gebracht worden ist, die Sitze von vier stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses frei geworden sind;

auf Vorschlag der italienischen bzw. der spanischen Regierung -

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

(1) Herr R. Formigoni wird als Nachfolger von Frau F. Ghilardotti für deren verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 1998, zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

(2) Herr P. Sanz wird als Nachfolger von Herrn J. I. Pérez Sáenz für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 1998, zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

(3) Herr A. Ruiz-Gallardón wird als Nachfolger von Herrn J. Leguina Herrán für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 1998, zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

(4) Herr R. L. Valcárel wird als Nachfolger von Frau A. Martínez García für deren verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 1998 zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

(5) Herr G. Mori wird als Nachfolger von Herrn E. Ferrero für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 1998, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

(6) Herr J. Pedroche wird als Nachfolger von Herrn A. Ramos Cuenca für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 1998, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

(7) Herr P. Soto García wird als Nachfolger von Frau E. Bordondo Mora für deren verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 1998, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

(8) Herr I. López Andueza wird als Nachfolger von Herrn C. Huidobro Díez für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 1998, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

Geschehen zu Brüssel am 7. September 1995.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. SOLANA

(1) ABl. Nr. L 31 vom 4. 2. 1994, S. 29.