31995D0223

95/223/EG: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 5. April 1995 über die Entlastung des Verwaltungsrats des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1993

Amtsblatt Nr. L 141 vom 24/06/1995 S. 0075 - 0076


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS vom 5. April 1995 über die Entlastung des Verwaltungsrats des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1993 (95/223/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

- gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 206,

- in Kenntnis des Jahresabschlusses des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung sowie des diesbezüglichen Berichts des Rechnungshofs (1),

- in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 20. März 1995 (C4-0095/95),

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A4-0095/95),

1. nimmt die folgenden, in der Haushaltsrechnung des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung ausgewiesenen Zahlen zur Kenntnis:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. begrüßt den umfassenden Charakter des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluß des Zentrums für 1993;

3. empfiehlt die Ernennung eines auf Teilzeitbasis tätigen Finanzkontrolleurs für das Zentrum, der dem Finanzkontrolleur der Kommission unterstellt ist, um die übermäßige Inanspruchnahme des Zahlstellensystems zu verringern;

4. stellt fest, daß die Kommission das Zentrum für die Übersetzung von Dokumenten herangezogen hat, die im Rahmen des FORCE-Programms erstellt wurden; sieht darin einen Mißbrauch des Zentrums, der geeignet ist, den vollen Umfang der Verwaltungsausgaben der Kommission zu verschleiern; fordert die Kommission auf, derartige Praktiken in Zukunft zu unterlassen;

5. fordert den Verwaltungsrat auf, den Empfehlungen des Rechnungshofs für eine Verbesserung der operationellen Verwaltung des Zentrums Folge zu leisten und insbesondere ausführliche mehrjährige Arbeitsprogramme und Bewertungsberichte zu erstellen;

6. fordert den Verwaltungsrat ferner auf, den Haushaltsplan und die Haushaltsrechnung in Übereinstimmung mit den Arbeitsprogrammen darzustellen, wieder eine EDV-gestützte analytische Rechnungsführung einzuführen und ein Haushaltsführungssystem einzurichten, das sich auf angemessene Kosten- und Managementinformationen stützt und auf dessen Grundlage der Rechnungshof die Prüfung durchführen kann, die notwendig ist, um das Parlament in die Lage zu versetzen, die Verantwortung des Verwaltungsrats bei der Rechnungsführung zu beurteilen;

7. fordert das Zentrum nachdrücklich auf sicherzustellen, daß einschlägige externe Sachverständige die Chance haben, sich um Arbeiten, für die sie angemessen qualifiziert sind, zu bewerben, daß die Auswahl und die Leistungen dieser Sachverständigen genau überwacht und aufgezeichnet werden und daß die Ergebnisse der Bewertung der einzelnen Verträge dokumentiert und bei der Vergabe weiterer Aufträge berücksichtigt werden;

8. fordert den Verwaltungsrat auf, die Systeme und Kosten des Zentrums für den Bereich Übersetzung, Druck und Konferenzeinrichtungen vor dem Umzug nach Thessaloniki im Hinblick auf eine Verbesserung der Kostenwirksamkeit zu überprüfen;

9. stellt fest, daß die vom Parlament im Rahmen der Entlastung für 1992 geforderte Studie zur Untersuchung der Frage, inwieweit das Zentrum seine satzungsmäßigen Zielsetzungen erfuellt, nahezu fertiggestellt ist, und sieht der Vorlage dieser Studie zu gegebener Zeit mit Interesse entgegen;

10. ist der Ansicht, daß es an der Zeit ist, die jeweiligen Funktionen des Zentrums sowie der für die Berufsbildung zuständigen Dienststellen der Kommission und neuen EU-Institutionen zu überprüfen, wobei das Ziel einer Erhöhung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft bei gleichzeitiger Senkung der Arbeitslosigkeit und das Subsidiaritätsprinzip berücksichtigt werden sollten; fordert daher die Kommission auf, bis zum 31. August 1995 einen Bericht über Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Berufsbildung in der Europäischen Union zusammen mit Vorschlägen für die künftige Integration und Verwaltung der Gemeinschaftstätigkeiten in diesen Bereichen vorzulegen;

11. fordert die Kommission ferner auf, ihm bis zum 31. Mai 1995 über die derzeitige Situation im Zusammenhang mit der Verlegung des Zentrums nach Thessaloniki und insbesondere über ihre Vorschläge bezüglich der Bediensteten, die nicht mit umziehen können oder wollen, Bericht zu erstatten; fordert das Zentrum auf, ihm zum selben Termin eine Aufschlüsselung der umzugswilligen Bediensteten nach Alter und Geschlecht zu übermitteln;

12. erteilt dem Verwaltungsrat auf der Grundlage des Berichts des Rechnungshofs Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 1993;

13. beauftragt seine Präsidenten, diesen Beschluß dem Verwaltungsrat des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Generalsekretär

Enrico VINCIDer Präsident

Klaus HÄNSCH

(1) ABl. Nr. C 378 vom 31. 12. 1994, S. 1.