31995D0162

95/162/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. April 1995 zur Aktualisierung des Verzeichnisses der Gesellschaften, die unter die Richtlinie 90/547/EWG des Rates über den Transit von Elektrizitätslieferungen über große Netze fallen

Amtsblatt Nr. L 107 vom 12/05/1995 S. 0053 - 0054


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 20. April 1995 zur Aktualisierung des Verzeichnisses der Gesellschaften, die unter die Richtlinie 90/547/EWG des Rates über den Transit von Elektrizitätslieferungen über große Netze fallen (95/162/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 90/547/EWG des Rates vom 29. Oktober 1990 über den Transit von Elektrizitätslieferungen über große Netze (1), zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens, insbesondere auf Artikel 2 Absatz 2,

nach Anhörung des betreffenden Mitgliedstaats,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die elektrischen Hochspannungsübertragungsnetze in der Gemeinschaft sowie die dafür verantwortlichen Gesellschaften sind im Anhang der Richtlinie 90/547/EWG aufgeführt.

Die über ein Hochspannungsnetz verfügenden Gesellschaften sollten in die Liste aufgenommen werden, was sowohl für Edison Termoelettrica als auch für Edison in Italien zutrifft. Der Anhang der genannten Richtlinie ist daher entsprechend zu ändern -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Richtlinie 90/547/EWG wird durch den Anhang dieser Entscheidung ersetzt.

Artikel 2

Italien setzt bis zum 30. Juni 1995 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft. Es setzt die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 20. April 1995

Für die Kommission

Christos PAPOUTSIS

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 313 vom 13. 11. 1990, S. 30.

ANHANG

"ANHANG

Verzeichnis der Gesellschaften und großen Netze, die unter diese Richtlinie fallen

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