31994Y1231(03)

Entschließung des Rates vom 19. Dezember 1994 zum europäischen Beitrag zur Entwicklung eines globalen Navigationssatellitensystems (GNSS)

Amtsblatt Nr. C 379 vom 31/12/1994 S. 0002 - 0003


ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 19. Dezember 1994 zum europäischen Beitrag zur Entwicklung eines globalen Navigationssatellitensystems (GNSS) (94/C 379/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Aufbau eines globalen Navigationssatellitensystems zur zivilen Nutzung trägt zur Verwirklichung wichtiger Ziele der Gemeinschaft wie der Vollendung des Binnenmarkts und der Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts bei.

Der Auf- und Ausbau eines Navigationssatellitensystems hat auch zum Ziel, im gesamten europäischen Gebiet die auf Dauer angelegte und ökologisch verträgliche Mobilität von Personen und Gütern sowie die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Das Weißbuch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung berücksichtigt, daß ein europäischer Handlungsbedarf im Bereich der Satellitenortung und -navigation besteht.

Die Europäische Gemeinschaft trägt gemäß Artikel 129b des EG-Vertrags zum Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze in den Bereichen der Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfrastruktur bei.

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Korfu die Ansicht geäussert, daß es in erster Linie Sache der Privatwirtschaft sei, sich der Herausforderung im Informationsbereich anzunehmen und insbesondere in bezug auf die Finanzierung die erforderlichen Initiativen zu ergreifen. Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, hierzu politische Impulse sowie einen klaren und stabilen rechtlichen Rahmen zu geben und die Verkehrsvorhaben im Rahmen der Informationsgesellschaft mit geeigneten Mitteln zu fördern.

Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip bedarf es einer Orientierung auf Gemeinschaftsebene, um diese Ziele zu erreichen.

Es wird erwartet, daß die Maßnahmen der Europäischen Union es ermöglichen werden, der europäischen Industrie eine Wettbewerbsfähigkeit zu geben, die sie in die Lage versetzt, sich an der Errichtung eines globalen Navigationssatellitensystems (GNSS) und am Nutzergerätemarkt zu beteiligen -

BEGRÜSST, daß die Kommission eine Mitteilung über den europäischen Beitrag zur Entwicklung eines globalen Navigationssatellitensystems und die Einsetzung einer hochqualifizierten, aus Vertretern der nationalen Verwaltungen, der Benutzer, der Telekommunikationsbetreiber, der zuständigen internationalen Organisationen (insbesondere der Europäischen Weltraum-Organisation, der ICAO und Eurocontrol) und der Industrie bestehenden Koordinierungsgruppe vorgelegt hat, deren Aufgabe es sein soll, die Konvergenz der in Europa im Bereich der Satellitennavigation durchzuführenden Maßnahmen sicherzustellen und insbesondere die Kommission bei ihren im folgenden festgelegten Aufgaben zu unterstützen;

ERINNERT AN

- seine Entschließung über die Lage in der Europäischen Zivilluftfahrt (1);

- seine Entschließung zur Telematik im Verkehr (2);

- seine Schlußfolgerungen vom 28. September 1994 über "Europas Weg in die Informationsgesellschaft. Ein Aktionsplan";

- den Beitrag, den die Gemeinschaft im Rahmen ihrer spezifischen Forschungsprogramme zur Entwicklung eines globalen Navigationssatellitensystems gemäß Artikel 130f des EG-Vertrags leisten kann;

ERSUCHT die Kommission,

1. die Anforderungen aller in Frage kommenden Nutzer zu definieren und die hieraus resultierenden Potentiale darzulegen;

2. Arbeiten zur Entwicklung und Realisierung einer europäischen Ergänzung der bestehenden Systeme unter Einsatz von INMARSAT-III-Satelliten und sonstiger erforderlichen Erweiterungsmethoden einzuleiten bzw. zu unterstützen (GNSS 1);

3. die Vorarbeiten, die für die Konzeption und Organisation eines globalen, nach internationalen Vorgaben unabhängig, möglichst privatwirtschaftlich betriebenen und mit GNSS 1 kompatiblen Navigationssatellitensystem (GNSS 2) zur zivilen Nutzung erforderlich sind, parallel zu den GNSS-1-Aktivitäten einzuleiten und zu unterstützen, um so die unmittelbare Nutzung der GNSS-1-Forschungs- und Entwicklungsergebnisse realisieren zu können;

4. die Möglichkeiten eines Beitrags zu den erforderlichen Mitteln sowie die Möglichkeiten einer privatwirtschaftlichen Finanzierung dieser Aktivitäten anhand einer sorgfältigen Kosten/Nutzen-Analyse zu prüfen;

5. einen Entwurf eines Plans unter Berücksichtigung nationaler Programme vorzulegen, aus dem die einzelnen zeitlichen Schritte zur Einführung des globalen Navigationssatellitensystems zur zivilen Nutzung hervorgehen;

6. im Rahmen ihrer Arbeiten laufende Entwicklungen in Europa, darunter auch die anstehende Festlegung eines Konzepts für die Durchführung des CNS/ATM-Systems der ICAO, zu berücksichtigen und einen konzertierten Ansatz anzustreben, der doppelgleisige Anstrengungen im Verhältnis zu ICAO und IMO vermeidet und den sofortigen Beitrag einer europäischen Komponente zum globalen Navigationssatellitensystem ermöglicht;

7. hinsichtlich aller obengenannten Aktionen mit allen einschlägigen Organisationen, insbesondere mit ICAO, IMO, Eurocontrol, der Europäischen Weltraum-Organisation, den Telekommunikationsbetreibern und EUMETSAT eng zusammenzuarbeiten;

8. ihr Programm erforderlichenfalls in gewissen Zeitabständen zu aktualisieren und den Rat darüber auf dem laufenden zu halten, welchen zeitlichen Rahmen sie für die Vorlage von Vorschlägen beim Rat jeweils ins Auge gefasst hat, wobei die Entwicklung des globalen Navigationssatellitensystems als fortdauernder und regelmässig anzupassender Prozeß zu berücksichtigen ist, weshalb eine regelmässige Befassung mit diesem Thema zugesagt wird;

ERSUCHT die Mitgliedstaaten, geeignete Maßnahmen im Hinblick auf die Beteiligung am europäischen Beitrag zu Satellitennavigationssystemen zu treffen und, wenn dies möglich und zweckmässig ist, ein gemeinsames Konzept insbesondere im Rahmen der internationalen Organisationen und in den Beziehungen zu Drittstaaten zu wählen.

(1) ABl. Nr. C 309 vom 5. 11. 1994, S. 2.

(2) ABl. Nr. C 309 vom 5. 11. 1994, S. 1.