31994D0506

94/506/EG: ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 27. Juli 1994 zur Änderung der Entscheidung 94/70/EG mit einem vorläufigen Verzeichnis der Drittländer, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Rohmilch, wärmebehandelter Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis zulassen (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. L 203 vom 06/08/1994 S. 0024 - 0024
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 60 S. 0102
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 60 S. 0102


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 27. Juli 1994 zur Änderung der Entscheidung 94/70/EG mit einem vorläufigen Verzeichnis der Drittländer, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Rohmilch, wärmebehandelter Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis zulassen (Text von Bedeutung für den EWR) (94/506/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 92/46/EWG des Rates vom 16. Juni 1992 mit Hygienevorschriften für die Herstellung und Vermarktung von Rohmilch, wärmebehandelter Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis (1), insbesondere auf Artikel 23 Absätze 2 und 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Mit der Entscheidung 94/70/EG der Kommission (2) wurde ein Verzeichnis der Drittländer erstellt, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Rohmilch, wärmebehandelter Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis zulassen.

Nach Eingang zusätzlicher Informationen von den israelischen Behörden ist es angezeigt, die Position dieses Drittlandes in dem obengenannten Verzeichnis zu überprüfen.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Im Anhang der Entscheidung 94/70/EG wird die Israel betreffende Zeile wie folgt geändert:

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Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 27. Juli 1994

Für die Kommission

René STEICHEN

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 268 vom 14. 9. 1992, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 36 vom 8. 2. 1994, S. 5.