94/354/EG: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 21. April 1994 zur Entlastung des Verwaltungsrats des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Berlin) für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1992
Amtsblatt Nr. L 156 vom 23/06/1994 S. 0046 - 0047
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS vom 21. April 1994 zur Entlastung des Verwaltungsrats des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Berlin) für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1992 (94/354/EG) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, - aufgrund des EG-Vertrags und insbesondere dessen Artikel 206, - in Kenntnis des Jahresabschlusses des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung sowie des diesbezueglichen Berichts des Rechnungshofs (C3-0489/93), - in Kenntnis des Beschlusses des Rates vom 21. März 1994 (C3-0148/94), - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A3-0180/94), 1. nimmt die folgenden, in der Haushaltsrechnung des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung ausgewiesenen Zahlen zur Kenntnis: Haushaltsjahr 1992 "(in ECU)"" ID="1">Einnahmen> ID="2">10 623 587,86"> ID="1">1. Zuschuß der Kommission> ID="2">10 491 722,30"> ID="1">2. Bankzinsen> ID="2">126 302,67"> ID="1">3. Sonstige Einnahmen> ID="2">5 562,89"> ID="1">Ausgaben"> ID="1">1. Endgültige Haushaltsmittel> ID="2">10 838 000,00"> ID="1">2. Mittelbindungen> ID="2">10 623 587,86"> ID="1">3. Nicht verwendete Mittel> ID="2">214 412,14"> ID="1">4. Zahlungen> ID="2">8 953 347,35"> ID="1">5. Mittelübertragungen aus 1991> ID="2">2 070 750,67"> ID="1">6. Zahlungen zu Lasten aus dem Vorjahr übertragener Mittel> ID="2">1 816 883,28"> ID="1">7. Aus dem Vorjahr übertragene und verfallene Mittel (5 6)> ID="2">253 867,39"> ID="1">8. Auf 1993 übertragene Mittel> ID="2">1 670 240,51"> ID="1">9. Verfallene Mittel (1 4 8)> ID="2">214 412,14"> 2. stellt fest, daß der Rat am 30. Juni 1993 die neue Finanzverordnung für das Zentrum erlassen hat; ersucht das Zentrum, seine Bemühungen fortzusetzen, um seine Verwaltungsverfahren mit dieser Verordnung in Einklang zu bringen; 3. hebt hervor, daß der Zuschuß aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Gemeinschaft in Tranchen bis zum 15. Tag eines jeden Quartals und entsprechend dem tatsächlichen Bedarf zu zahlen ist; ersucht das Zentrum, dafür zu sorgen, daß seine Vorausschätzungen über den tatsächlichen Bedarf für jedes Quartal so genau wie möglich sind; 4. fordert das Zentrum auf, im Rahmen des Entlastungsverfahrens für das Haushaltsjahr 1993 über seine Bemühungen, für eine grösstmögliche Auswahl an geeigneten Bewerbern für seine Studienverträge zu sorgen, Bericht zu erstatten; 5. fordert das Zentrum auf, ihm künftig alljährlich über seine Handhabung der Studienverträge Bericht zu erstatten, und fordert den Rechnungshof auf, seine jährliche Rechnungsprüfung auf diesen Bereich auszudehnen; 6. stellt fest, daß das Zentrum eine Ausschreibung für die Durchführung einer Studie vorgenommen hat, die vom Parlament 1993 zur Prüfung der Frage, inwieweit das Zentrum seine vorgeschriebenen Zielsetzungen verwirklicht, und zur Formulierung von Empfehlungen für mögliche Verbesserungen gefordert wurde, und sieht der Vorlage der fertiggestellten Studie mit Interesse entgegen; 7. weist auf den relativ hohen Anteil an Übertragungen von Mitteln auf das darauffolgende Haushaltsjahr und an Annullierungen von auf das darauffolgende Haushaltsjahr übertragenen Mitteln hin; schlägt vor, daß die Fähigkeit des Zentrums, die Mittel in Anspruch zu nehmen, im Rahmen des obengenannten Berichts geprüft werden soll; 8. nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, daß ein Bediensteter des Zentrums von 1990 bis 1992 zwecks Mitarbeit am PHARE-Programm zur Kommission abgeordnet wurde; weist darauf hin, daß es die Aufgabe des Zentrums ist, die Kommission im Bereich der Berufsbildung in der Europäischen Gemeinschaft zu unterstützen, und fordert infolgedessen die Kommission und das Zentrum auf, künftig dafür zu sorgen, daß dem Personal des Zentrums keine Aufgaben in anderen Bereichen übertragen werden; 9. weist darauf hin, daß es nach den neuen Finanzvorschriften für das Zentrum in seine Entlastungsbeschlüsse eine Beurteilung der Verantwortung des Verwaltungsrates bei der Ausführung des Haushaltsplans des abgelaufenen Haushaltsjahres einzubeziehen hat; ersucht daher den Rechnungshof, dafür zu sorgen, daß im Rahmen seiner jährlichen Rechnungsprüfung dem Parlament die erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit es dieser Verpflichtung nachkommen kann; 10. erteilt dem Verwaltungsrat des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung auf der Grundlage des Berichts des Rechnungshofs Entlastung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1992; 11. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß dem Verwaltungsrat des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, dem Rat, der Kommission sowie dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Reihe L) veröffentlichen zu lassen. Geschehen zu Straßburg am 21. April 1994. Der Generalsekretär Enrico VINCI Der Präsident Egon KLEPSCH