31993R1764

Verordnung (EWG) Nr. 1764/93 des Rates vom 30. Juni 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3906/89 über Wirtschaftshilfe für bestimmte Länder in Mittel- und Osteuropa

Amtsblatt Nr. L 162 vom 03/07/1993 S. 0001 - 0001
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 50 S. 0212
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 50 S. 0212


VERORDNUNG (EWG) Nr. 1764/93 DES RATES vom 30. Juni 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3906/89 über Wirtschaftshilfe für bestimmte Länder in Mittel- und Osteuropa

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 235,

auf Vorschlag der Kommission (1),

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Verordnung Nr. 3906/89 (3) sieht wirtschaftliche und humanitäre Hilfe zur Unterstützung des wirtschaftlichen und sozialen Reformprozesses in bestimmten Ländern Mittel- und Osteuropas vor.

Im Anhang dieser Verordnung sind die Länder aufgeführt, für die diese Hilfe bestimmt ist.

Mit der Auflösung der Tschechoslowakei entstanden am 1. Januar 1993 die souveräne Tschechische Republik und die souveräne Slowakische Republik.

Um die Kontinuität der Hilfemaßnahmen aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 3906/89 zugunsten der Nachfolgestaaten sicherzustellen, ist diese Verordnung zu ändern -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 3906/89

1. werden folgende Länder eingefügt: "Slowakische Republik, Tschechische Republik";

2. wird folgende Bezeichnung gestrichen: "Tschechoslowakei".

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt ab 1. Januar 1993.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 30. Juni 1993.

Im Namen des Rates

Der Präsident

S. BERGSTEIN

(1) ABl. Nr. C 110 vom 20. 4. 1993, S. 16.

(2) ABl. Nr. C 176 vom 28. 6. 1993.

(3) ABl. Nr. L 375 vom 23. 12. 1989, S. 11. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 2334/92 (ABl. Nr. L 227 vom 11. 8. 1992, S. 1).