31993R1420

VERORDNUNG (EWG) Nr. 1420/93 DES RATES vom 7. Juni 1993 zur Änderung und Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 3915/92 zur Eröffnung und Verwaltung von im GATT gebundenen Gemeinschaftszollkontingenten für einige landwirtschaftliche und gewerbliche Erzeugnisse

Amtsblatt Nr. L 140 vom 11/06/1993 S. 0004 - 0005


VERORDNUNG (EWG) Nr. 1420/93 DES RATES vom 7. Juni 1993 zur Änderung und Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 3915/92 zur Eröffnung und Verwaltung von im GATT gebundenen Gemeinschaftszollkontingenten für einige landwirtschaftliche und gewerbliche Erzeugnisse

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung (EWG) Nr. 3915/92 (1) waren die Bedingungen für die Erneuerung eines Teils des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Sorten von Sperrholz und des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte getrocknete Speisezwiebeln nicht erfuellt. Der Rat hat sich vorbehalten, die obengenannte Verordnung zu gegebener Zeit zu ergänzen. Die Bedingungen sind mit dem Erlaß der Verordnung (EWG) Nr. 991/93 (2) inzwischen erfuellt. Deshalb sollte die Verordnung (EWG) Nr. 3915/92 ergänzt werden -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Tabelle in Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3915/92 erhält folgende Fassung:

/* Tabellen: S. ABl. */

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 7. Juni 1993.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. JELVED

(1) ABl. Nr. L 395 vom 31. 12. 1992, S. 15.

(2) ABl. Nr. L 104 vom 29. 4. 1993, S. 1.