31993D0195R(01)

BERICHTIGUNG FÜR : - 93/195/EWG: Entscheidung der Kommission vom 2. Februar 1993 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen und die Beurkundung für die Wiedereinfuhr von registrierten Renn-, Turnier- und für kulturelle Veranstaltungen bestimmten Pferden nach vorübergehender Ausfuhr

Amtsblatt Nr. L 069 vom 29/03/1995 S. 0048


Berichtigung der Entscheidung 93/195/EWG der Kommission vom 2. Februar 1993 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen und die Beurkundung für die Wiedereinfuhr von registrierten Renn-, Turnier- und für kulturelle Veranstaltungen bestimmten Pferden nach vorübergehender Ausfuhr (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 86 vom 6. April 1993)

Seite 2, Artikel 1 erster Absatz vierte Zeile:

anstatt: ". . . nach vorübergehender Ausfuhr von nicht mehr als 30 Tagen, wenn die Pferde . . .",

muß es heißen: ". . . nach vorübergehender Ausfuhr, wenn die Pferde . . .".