31992X0060

92/60/EWG: Geschätzte Bilanz des Rates vom 27. Januar 1992 für zur Verarbeitung bestimmtes Rindfleisch für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1992

Amtsblatt Nr. L 028 vom 04/02/1992 S. 0021 - 0022


GESCHÄTZTE BILANZ DES RATES vom 27. Januar 1992 für zur Verarbeitung bestimmtes Rindfleisch für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1992 (92/60/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1628/91 (2), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 2,

auf Vorschlag der Kommission -

GENEHMIGT FOLGENDE GESCHÄTZTE BILANZ: Einleitung Nach Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 erstellt der Rat alljährlich vor dem 1. Dezember auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit eine geschätzte Bilanz für das Fleisch, das aufgrund des betreffenden Artikels eingeführt werden kann. Diese Bilanz berücksichtigt die Menge des in der Gemeinschaft voraussichtlich verfügbaren, in Qualität und Angebotsform zur industriellen Verwendung geeigneten Fleisches sowie den Bedarf der Industrie. Darin wird gesondert aufgeführt:

a) Fleisch, das zur Herstellung von Konserven bestimmt ist, die keine anderen charakteristischen Bestandteile als Rindfleisch und Gelee enthalten;

b) Fleisch, das für die Verarbeitungsindustrie zur Herstellung anderer Erzeugnisse als Konserven gemäß Buchstabe a) bestimmt ist.

Der jährlichen Vorlage des Bilanzentwurfs gehen Beratungen zwischen der Kommission und bestimmten Drittländern voraus. Sinn dieser Gespräche ist ein Gedankenaustausch über die Gesamtlage auf dem Rindfleischmarkt in der Gemeinschaft und in den Drittländern sowie über die Vorausschätzungen für Produktion und Verbrauch; dieser Gedankenaustausch soll eine beiderseitige Analyse der Faktoren, anhand derer sich der geschätzte Bedarf der Gemeinschaft an gefrorenem Rindfleisch zur Verarbeitung besser ermitteln lässt, und eine beiderseitige Information über die Ausfuhrmöglichkeiten ermöglichen. Die Kommission hat Beratungen mit Vertretern Argentiniens, Uruguays, Australiens, Neuseelands, Ungarns, Polens und Rumäniens geführt. KAPITEL I Angebotsmengen an Verarbeitungsfleisch Nach den der Kommission im August 1991 von den Mitgliedstaaten übermittelten Angaben lassen sich die in 1992 in der Gemeinschaft vorhandenen Mengen an frischem, einheimischem Verarbeitungsfleisch auf 1 323 000 Tonnen, ausgedrückt in Fleisch mit Knochen, schätzen.

Es kann ferner geschätzt werden, daß Ende 1991 in der Gemeinschaft in öffentlicher Lagerhaltung ein Fleischvorrat aus Interventionskäufen vorhanden sein wird, von dem schätzungsweise 500 000 Tonnen, ausgedrückt in Fleisch mit Knochen, zur Verarbeitung geeignet sein werden.

Ende des Jahres 1991 wird es keine Bestände an Rindfleisch mehr geben, für welches eine Beihilfe für die private Lagerhaltung gewährt worden ist.

Die Kommission hat die Absicht, zum 1. Januar 1992 ein Zollkontingent zu eröffnen, das 53 000 Tonnen gefrorenes Rindfleisch entsprechend 68 000 Tonnen Fleisch ohne Knochen betrifft.

Erfahrungsgemäß dürften 1992 im Rahmen dieses Kontingents zu Verarbeitungszwecken rund 14 000 Tonnen gefrorenes Rindfleisch mit Knochen eingeführt werden.

Für 1992 lassen sich die Einfuhren der Gemeinschaft von für die Verarbeitung geeignetem Fleisch aus Botsuana, Kenia, Madagaskar, Zimbabwe, Swasiland und Namibia auf 7 600 Tonnen Fleisch mit Knochen schätzen.

Für 1992 dürften somit folgende Mengen für die Verarbeitung zur Verfügung stehen:

(in Tonnen) - Frischfleisch 1 323 000 - Gefrierfleisch aus Interventionsbeständen 500 000 - gefrorenes Fleisch, das mit Beihilfe zur privaten Lagerhaltung gelagert wurde 0 - Gefrierfleisch, das im Rahmen des GATT-Kontingents eingeführt wird 14 000 - Gefrierfleisch, das im Rahmen des AKP-Abkommens eingeführt wird 7 600 Insgesamt: 1 844 000

KAPITEL II Bedarf der Industrie an Verarbeitungsfleisch Nach den der Kommission im August 1991 von den Mitgliedstaaten übermittelten Angaben lässt sich der Bedarf der Gemeinschaft an Verarbeitungsfleisch für 1992 auf 1 424 000 Tonnen, ausgedrückt in Fleisch mit Knochen, schätzen. Inbegriffen ist der Bedarf für die Herstellung der in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 bezeichneten Konserven. Diese letztere Menge wird auf 218 000 Tonnen geschätzt. Schlußfolgerung Aus den vorstehenden Angaben wird ersichtlich, daß 1992 das in der Gemeinschaft zur Verfügung stehende Angebot an Fleisch den Bedarf der Verarbeitungsindustrie überschreitet. Die geschätzte Bilanz für Verarbeitungsrindfleisch, das 1992 im Rahmen des Artikels 14 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 eingeführt werden kann, wird deshalb auf 0 Tonnen festgesetzt. Geschehen zu Brüssel am 27. Januar 1992. Im Namen des Rates

Der Präsident

A. MARQUES DA CUNHA

(1) ABl. Nr. L 148 vom 28. 6. 1968, S. 24. (2) ABl. Nr. L 150 vom 15. 6. 1991, S. 16.