31992R3875

Verordnung (EWG) Nr. 3875/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1799/87 über die Sonderregelung zur Einfuhr von Mais und Sorghum nach Spanien für den Zeitraum 1987-1991

Amtsblatt Nr. L 391 vom 31/12/1992 S. 0001 - 0001


VERORDNUNG (EWG) Nr. 3875/92 DES RATES vom 28. Dezember 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1799/87 über die Sonderregelung zur Einfuhr von Mais und Sorghum nach Spanien für den Zeitraum 1987-1991

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 43,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Rat hat mit dem Beschluß 91/30/EWG (2) den Briefwechsel zur Ergänzung des am 30. Januar 1987 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Abkommens gemäß Artikel XXIV.6 des GATT gebilligt und insbesondere die Verlängerung seiner Gültigkeitsdauer für das Jahr 1991 vorgesehen. Die Maßnahmen nach diesem Briefwechsel sind durch die Verordnung (EWG) Nr. 3919/91 (3) bis zum 31. Dezember 1992 verlängert worden. Die Verordnung 1799/87 (4) sollte daher ebenfalls verlängert werden.

Die Verordnung (EWG) Nr. 1799/87 ist somit entsprechend zu ändern -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EWG) Nr. 1799/87 wird wie folgt geändert:

1. Im Titel wird "für den Zeitraum 1987-1991" ersetzt durch "für den Zeitraum 1987-1992".

2. Der erste Erwägungsgrund erhält folgende Fassung:

"Im Rahmen der mit den Beschlüssen 87/224/EWG (1) und 91/30/EWG (2) und der Verordnung (EWG) Nr. 3919/91 (3) genehmigten Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika betreffend den Abschluß der Verhandlungen gemäß Artikel XXIV.6 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) hat sich die Gemeinschaft verpflichtet, für die Jahre 1987-1992 für die Einfuhr nach Spanien ein Jahreskontingent von 2 Millionen Tonnen Mais und 0,3 Millionen Tonnen Sorghum zu eröffnen, von dem die Mengen bestimmter Substitutionserzeugnisse für Getreide abgezogen werden, die im selben Jahr direkt oder indirekt nach Spanien eingeführt werden. Die eingeführten Mais- und Sorghummengen müssen in Spanien verwendet oder verarbeitet werden.

(1) ABl. Nr. L 98 vom 10. 4. 1987, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 17 vom 23. 11. 1991, S. 17.

(3) ABl. Nr. L 372 vom 31. 12. 1991, S. 35.".

3. In Artikel 1 werden die Worte "Während eines Zeitraums von fünf Jahren" ersetzt durch die Worte "Während eines Zeitraums von sechs Jahren".

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 1992. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 28. Dezember 1992. Im Namen des Rates

Der Präsident

J. GUMMER

(1) Stellungnahme vom 18. Dezember 1992 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (2) ABl. Nr. L 17 vom 23. 1. 1991, S. 17. (3) ABl. Nr. L 372 vom 31. 12. 1991, S. 35. (4) ABl. Nr. L 170 vom 30. 6. 1987, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 3351/91 (ABl. Nr. L 320 vom 22. 1. 1991, S. 1).